• ABK - Ausbildung, Beratung und Kommunikation GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.444.672-3
    Branche: Erbringung von sonstigen Unterrichtsdienstleistungen

    Meldungen

    SHAB 230316/2023 - 16.03.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005702250, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    ABK - Ausbildung, Beratung und Kommunikation GmbH in Liquidation, in Mellingen, CHE-393.341.022, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 229 vom 24.11.2022, Publ. 1005612168). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 07.03.2023 mangels Aktiven eingestellt.

    SHAB 230310/2023 - 10.03.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000040683, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 10.03.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 10.03.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 10.03.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Einstellung des Konkursverfahrens ABK Ausbildung, Beratung und Kommunikation GmbH Schuldner: ABK - Ausbildung, Beratung und Kommunikation GmbH CHE-393.341.022 Zentralplatz 3

  • Mellingen Datum der Konkurseröffnung: 16.11.2022 Datum der Einstellung: 07.03.2023 Kostenvorschuss: CHF 4'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./SA Frist: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 20.03.2023 Kontaktstelle:
    Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden

  • SHAB 221124/2022 - 24.11.2022
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005612168, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    ABK - Ausbildung, Beratung und Kommunikation GmbH, in Mellingen, CHE-393.341.022, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 163 vom 24.08.2018, Publ. 4434155).

    Firma neu:
    ABK - Ausbildung, Beratung und Kommunikation GmbH in Liquidation.

    Uebersetzungen der Firma neu:
    (ABK - Ausbildung, Beratung und Kommunikation Sàrl en liquidation) (ABK - Ausbildung, Beratung und Kommunikation Sagl in liquidazione) (ABK - Ausbildung, Beratung und Kommunikation Ltd liab Co in liquidation). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 16.11.2022 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 16.11.2022, 10.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.

    SHAB 221123/2022 - 23.11.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000680, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 23.11.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 23.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden - Gerichtspräsidium 4, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 18. November 2022 Gerichtsentscheid: Besetzung: Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr, Gerichtsschreiberin i.V. Michèle Weder Betroffene: ABK - Ausbildung, Beratung und Kommunikation GmbH, Zentralplatz 3,

  • Mellingen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Die Gerichtspräsidentin verfügt: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Betroffene (Publikation im SHAB) Mitteilung an: das Handelsregisteramt Aargau Rechtsmittelbelehrung Art. 110 i.V.m. Art. 319 ff. ZPO Die Kostenbestimmung dieses Entscheides kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art.
    325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Bezirksgericht Baden
    Präsidium des Zivilgerichts

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