• A1 Elektro AG

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.037.333-7
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu A1 Elektro AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren
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    Beteiligungsauskunft

    Erfahren Sie, an welchen nationalen und internationalen Firmen die Aktiengesellschaft, für die Sie sich interessieren, noch beteiligt ist. Mehr erfahren

    Firmendossier als PDF

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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen (wie Beratung, Entwicklung, Herstellung, Projektierung, Installation und Handel) im Bereich von Anlagen, Installationen und Komponenten jeglicher Art, insbesondere von elektrotechnischen Anlagen wie Kälte-, Klima- und Sicherheitsanlagen, Automationsanlagen, Gebäudesystemtechnik und Spezialanlagen, sowie im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie. Im Übrigen kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, welche der Wahrung und Förderung der Konzerninteressen dienen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Konzerngesellschaften und Dritte eingehen.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (3)
    Name Ort Seit Bis
    Ernst & Young AG
    Bern 29.06.2020 22.05.2024
    Hubeli Treuhand GmbH
    Olten 12.12.2014 28.06.2020
    Rovisa Wirtschaftsprüfungs AG
    Dietikon 12.12.2011 11.12.2014

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: A1 Elektro AG

    SHAB 240529/2024 - 29.05.2024
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: SR01-0000010975, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Publikationsdatum: SHAB 29.05.2024, Mehrfache Veröffentlichung: 27.05.2024, 28.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 29.05.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle BKW Management AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern Schuldenruf infolge Fusion nach FusG A1 Elektro AG mit swisspro AG

  • Veröffentlichung Übertragende Organisation: A1 Elektro AG CHE-175.377.311 In der Luberzen 42 8902 Urdorf Übernehmende Organisation: swisspro AG CHE-106.843.925 In der Luberzen 1 8902 Urdorf Publikation der Fusion im SHAB: 23.05.2024 Rechtliche Hinweise: Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG). Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Parteien können innerhalb der angegebenen Frist Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Partei verlangen. Frist: 23.08.2024 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)
    Kontaktstelle: swisspro AG In der Luberzen 1
  • Urdorf

  • SHAB 240528/2024 - 28.05.2024
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: SR01-0000010956, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Publikationsdatum: SHAB 28.05.2024, Mehrfache Veröffentlichung: 27.05.2024, 29.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 28.05.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle BKW Management AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern Schuldenruf infolge Fusion nach FusG A1 Elektro AG mit swisspro AG

  • Veröffentlichung Übertragende Organisation: A1 Elektro AG CHE-175.377.311 In der Luberzen 42 8902 Urdorf Übernehmende Organisation: swisspro AG CHE-106.843.925 In der Luberzen 1 8902 Urdorf Publikation der Fusion im SHAB: 23.05.2024 Rechtliche Hinweise: Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG). Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Parteien können innerhalb der angegebenen Frist Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Partei verlangen. Frist: 23.08.2024 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)
    Kontaktstelle: swisspro AG In der Luberzen 1
  • Urdorf

  • SHAB 240527/2024 - 27.05.2024
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: SR01-0000010934, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Weitere gesellschaftsrechtliche Schuldenrufe Unterrubrik: Schuldenruf infolge Fusion nach FusG Publikationsdatum: SHAB 27.05.2024, Mehrfache Veröffentlichung: 28.05.2024, 29.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 27.05.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle BKW Management AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern Schuldenruf infolge Fusion nach FusG A1 Elektro AG mit swisspro AG

    1. Veröffentlichung Übertragende Organisation: A1 Elektro AG CHE-175.377.311 In der Luberzen 42 8902 Urdorf Übernehmende Organisation: swisspro AG CHE-106.843.925 In der Luberzen 1 8902 Urdorf Publikation der Fusion im SHAB: 23.05.2024 Rechtliche Hinweise: Aufforderung an die Gläubiger infolge Fusion (Art. 25 Abs. 2 FusG). Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Parteien können innerhalb der angegebenen Frist Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Partei verlangen. Frist: 23.08.2024 (3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion)
      Kontaktstelle: swisspro AG In der Luberzen 1
    2. Urdorf

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