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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
27.06.2016
Löschung im Handelsregister
16.07.2018
Rechtsform
Zweigniederlassung mit Hauptsitz in CH
Rechtssitz der Firma
Gebenstorf
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.9.441.379-8
UID/MWST
CHE-377.144.960
Branche
Betreiben einer Wäscherei
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Textilreinigung, insbesondere den Betrieb von Wäschereien und Büglereien sowie von chemischen Reinigungen; die Gesellschaft kann mit Reinigungsmitteln handeln, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: A-Z Wäscherei AG
Publikationsnummer: 4360707, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
A-Z Wäscherei AG, in Gebenstorf, CHE-377.144.960, schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 125 vom 30.06.2016, Publ. 2923697).
Hauptsitz in:
Zürich. Die Zweigniederlassung wird in Anwendung von Art. 153b lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Publikationsnummer: 3932929, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich, HG170192-O Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zurzeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden die Rechtseinheiten vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10.- bis CHF 500.- aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
Handelsregisteramt Aargau, 5001 Aarau ' A-Z Wäscherei AG, (CHE-377.144.960), Gebenstorf
Publikationsnummer: 3935647, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Aufforderungen gemäss Art. 153a HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten sind zurzeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls werden die Rechtseinheiten vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10.- bis CHF 500.- aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden.
Handelsregisteramt Aargau, 5001 Aarau ' A-Z Wäscherei AG, (CHE-377.144.960), Gebenstorf