Auskünfte zu A. Lurabau GmbH in Liquidation
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Über A. Lurabau GmbH in Liquidation
- A. Lurabau GmbH in Liquidation hat den Sitz in Spreitenbach und ist in Liquidation. Tätig ist sie im Bereich «Allgemeiner Hochbau».
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 02.05.2022.
- Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 10.06.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- A. Lurabau GmbH in Liquidation ist im Kanton AG unter der UID CHE-247.050.578 eingetragen.
- Auser Transport GmbH, Equans Switzerland AG, OE Group AG sind an derselben Adresse eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
02.05.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Spreitenbach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.450.983-8
UID/MWST
CHE-247.050.578
Branche
Allgemeiner Hochbau
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Generalunternehmungen im Baubereich. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient. Sie kann im In- und Ausland Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- A. Lurabau GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: A. Lurabau GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006351624, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
A. Lurabau GmbH, in Spreitenbach, CHE-247.050.578, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 41 vom 28.02.2023, Publ. 1005689310).
Firma neu:
A. Lurabau GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 17.04.2025 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 17.04.2025, 10.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: KK01-0000049832, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 04.06.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 04.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 04.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige A. Lurabau GmbH Schuldner: A. Lurabau GmbH CHE-247.050.578 Industriestrasse 163
Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./br
Publikationsnummer: UV04-0000001534, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 05.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 05.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden - Gerichtspräsidium 4, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 17. April 2025 / SZ.2025.45 Gerichtsentscheid: Besetzung: Gerichtspräsidentin Fehr, Gerichtsschreiber Bertschinger Betroffene: A. Lurabau GmbH, Industriestrasse 163, 8957 Spreitenbach Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Nach unbenutztem Ablauf der Wiederherstellungsfrist gemäss Verfügung vom 22. Februar 2025 erkennt die Gerichtspräsidentin: 1. Die Betroffene A. Lurabau GmbH wird mit Wirkung ab 17. April 2025, 10:00 Uhr aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Betroffene (via Publikation im SHAB) Zustellung nach Rechtskraft an: - das Konkursamt Aargau (zum Vollzug, samt Akten) - das Handelsregisteramt Aargau - das Betreibungsamt Spreitenbach-Killwangen - das Grundbuchamt Baden - die Leitung des Konkursamts, zur Kenntnis Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Baden mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des
Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.
Bezirksgericht Baden, Präsidium 4 des Zivilgerichts
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.