• A. Braun

    BS
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-270.1.000.760-0
    Branche: Erbringung von Rechtsberatungen

    Meldungen

    SHAB 1/2017 - 03.01.2017
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 3258263, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)

    A. Braun, in Basel, CHE-107.699.051, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 41 vom 28.02.2001, S. 1505). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 227/2016 - 22.11.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3174487, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gemäss Art. 152 HRegV Es fällt in Betracht:

    1. Das Einzelunternehmen A. Braun, in Basel (CHE-107.699.051), ist infolge Todes des Inhabers André Braun-Wein erloschen.
    2. Mit Publikation vom 11.10.2016 sind die Erben des verstorbenen Inhabers aufgefordert worden, innert 30 Tagen die Löschung dieses Einzelunternehmens im Handelsregister anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Bis zum 17.11.2016 ist dem Handelsregisteramt Basel-Stadt die Löschung dieses Einzelunternehmens nicht angemeldet worden. Das Handelsregisteramt Basel-Stadt, 4001 Basel, verfügt daher:
      1. Das Einzelunternehmen A. Braun wird von Amtes wegen gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.
      4. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht, Bäumleingasse 1, 4001 Basel, erhoben werden.

      Handelsregisteramt Basel-Stadt, 4001 Basel

    SHAB 197/2016 - 11.10.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3102497, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV Das Einzelunternehmen A. Braun, in Basel (CHE-107.699.051), ist infolge Todes des Inhabers André Braun-Wein erloschen. Ist der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung des besagten Einzelunternehmens anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des besagten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus (Art.

  • OR).
    Handelsregisteramt Basel-Stadt, 4001 Basel

  • SHAB 41/2001 - 28.02.2001
    Kategorien: Änderung im Management

    Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)

    A. Braun, in B a s e l , Patentanwaltsbureau, Einzelfirma (SHAB Nr. 134 vom 12.06.1978, S. 1846).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Braun, André, von Basel, in Basel, mit Einzelprokura;
    Eschmann, Heinz, von Richterswil, in Oberwil BL, mit Einzelprokura;
    Frossard, Dr. Michel, von Courgenay, in Basel, mit Einzelprokura.

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