• A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-440.3.021.938-4
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    15 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation

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    Über A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation

    • A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Bellikon. A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation gehört zur Branche «Handel (sonstiges)» und ist aktuell in Liquidation.
    • Es ist eine aktive Person im Management eingetragen.
    • Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 28.09.2022.
    • Die Firma ist im Handelsregister des Kantons AG unter der UID CHE-114.739.595 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Handel mit Rohstoffen, Rohmaterialien und Erzeugnissen der petrochemischen, chemischen und metallerzeugenden sowie metallverarbeitenden Industrie sowie Beratung bei und Vermittlung von Handelsgeschäften mit Rohstoffen, Rohmaterialien und Erzeugnissen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, veräussern, verwalten, belasten, mieten und vermieten. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, Patente, Markenrechte und Lizenzen erwerben und verwerten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung übernehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen, sowie allgemein alle Geschäfte ausüben, welche in Zusammenhang mti dem Hauptzweck stehen und geeignet erscheinen, diesen zu fördern.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Memo Treuhand AG
    Amriswil 02.03.2009 16.08.2010

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • A-1 Petroleum Europe Ltd in liquidation
    • A-1 Petroleum Europe SA en liquidation
    • A-1 Petroleum Europe Ltd.
    • A-1 Petroleum Europe AG
    • A-1 Petroleum Europe SA
    • SCHAF AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation

    SHAB 220928/2022 - 28.09.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005570989, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation, in Bellikon, CHE-114.739.595, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 72 vom 12.04.2022, Publ. 1005449247). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 15.09.2022 mangels Aktiven eingestellt.

    SHAB 220921/2022 - 21.09.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000035953, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 21.09.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 21.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 21.09.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Einstellung des Konkursverfahrens A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation Schuldner: A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation CHE-114.739.595 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Bellikon Datum der Konkurseröffnung: 04.04.2022 Datum der Einstellung: 15.09.2022 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./DK Frist: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 01.10.2022 Kontaktstelle:
    Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden

  • SHAB 220509/2022 - 09.05.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000515, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 09.05.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 09.11.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden - Gerichtspräsidium 4, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 4. Mai 2022 / SZ.2022.77 Gerichtsentscheid: Entscheid vom 4. Mai 2022 Besetzung: Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr, Gerichtsschreiberin Annika Sinkwitz Betroffene: A-1 Petroleum Europe AG in Liquidation Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Die Gerichtspräsidentin verfügt: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: die Betroffene (Publikation im SHAB) Mitteilung an: das Handelsregisteramt Aargau Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 i.V.m. Art. 319 ff. ZPO) Die Kostenbestimmung dieses Entscheides kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen
    Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen.
    Bezirksgericht Baden, Präsidium 4 des Zivilgerichts

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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