Meldungen
Publikationsnummer: HR03-1004560155, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
110prozent gmbh in Liquidation, in Lenzburg, CHE-329.652.248, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 211 vom 31.10.2018, Publ. 1004487811). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159 Abs. 5 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: KK03-0000001672, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAG - 02.11.2018 Meldungsnummer: Kanton: AG Publizierende Stelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Lenzburg, Dorfstrasse 7,
Pfandes bis spätestens 23.11.2018 schriftlich beim Konkursamt Aargau, 5036 Oberentfelden, verlangen. Art. 230a
SchKG./DBo
Publikationsnummer: HR02-1004487811, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
110prozent gmbh in Liquidation, in Lenzburg, CHE-329.652.248, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 48 vom 09.03.2018, Publ. 4103271). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Lenzburg vom 23.10.2018 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: 4274339, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: 110prozent gmbh in Liquidation, 5600 Lenzburg
- Datum der Konkurseröffnung: 02.03.2018 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später.
- Bemerkungen: Mit Verfügung der 1. Kammer des Handelsgerichts des Kts. Aargau vom 26.01.2018 (in Rechtskraft am 02.03.2018) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften des Konkurses angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim
Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./DBo Konkursamt Aargau 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer: 4103271, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
110prozent gmbh in Liquidation, in Lenzburg, CHE-329.652.248, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 174 vom 08.09.2017, Publ. 3742039). Mit Verfügung des Handelsgerichts vom 26.01.2018 wurde über die bereits aufgelöste Gesellschaft mit Wirkung ab dem 26.01.2018, 16.00 Uhr, nach Art. 731b OR ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: 4024525, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Entscheid vom 26. Januar 2018 Besetzung Oberrichter Dubs, Präsident Gerichtsschreiber Brunner Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin 110prozent gmbh in Liquidation, ohne Domizil Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR) Der Präsident erkennt: 1. Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs mit Wirkung ab Freitag, 26. Januar 2018, 16:00 Uhr, angeordnet. 2. Das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 3. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 4. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 5. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 26. Januar 2018
Handelsgericht des Kantons Aargau,
- Kammer
Publikationsnummer: 3924209, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung vom 8. Dezember 2017 Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin 110prozent gmbh in Liquidation, ohne Domizil, Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR) Der Präsident verfügt: 1. Der Gesuchsgegnerin wird eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 10 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Damit wird die Androhung verbunden, dass das Gericht bei erneuter Säumnis einen Endentscheid fällt (Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 223 Abs. 2 ZPO). 2. Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 ZPO). 3. Bleibt die Gesuchsgegnerin säumig und liegt ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft vor, so ordnet das Gericht die Auflösung der Gesuchsgegnerin und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Aarau, 8. Dezember 2017
Handelsgericht des Kantons Aargau,
- Kammer
Publikationsnummer: 3850835, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung vom
- November 2017 Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin 110prozent gmbh in Liquidation, ohne Domizil, Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR) Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Mit Gesuch vom 26. Oktober 2017 stellte das Handelsregisteramt das sinngemässe Begehren, die Gesellschaft sei aufzulösen. Zur Begründung wurde ausgeführt, es bestehe ein Mangel in der Organisation der Gesuchsgegnerin, da sie über keinen eingetragenen Liquidator verfüge. 2. ['] 3. Die Gesuchsgegnerin hat ihr Domizil eingebüsst. Die Zustellung der Verfügung ist daher auf dem Weg der öffentlichen Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vorzunehmen (Art. 141 ZPO). 4. ['] 5. Das Gesuch erscheint nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Dem Gericht erscheint die Durchführung eines schriftlichen Behauptungsverfahrens angezeigt. Der Gesuchsgegnerin ist daher Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort anzusetzen (Art. 253 ZPO). Der Präsident verfügt: 1. Der Eingang des Gesuchs vom 26. Oktober 2017 betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft wird den Parteien bestätigt. 2. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen zur Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. 3. Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Aarau, 1. November 2017
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer
Publikationsnummer: 3749001, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Aufforderungen gemäss Art. 154 HRegV Die nachfolgend aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne gesetzlich zwingend vorgeschriebene Organisation. Sie wird aufgefordert, den rechtmässigen Zustand hinsichtlich Verwaltung, Geschäftsführung, Vertretung und/oder Revisionsstelle wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt beim Gericht beziehungsweise der Aufsichtsbehörde beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Handelsregisteramt Aargau, 5001 Aarau ' BomJardim GmbH, (CHE-158.798.048), in Muri (AG) ' 110prozent gmbh in Liquidation, (CHE-329.652.248), in Lenzburg
Publikationsnummer: 3742039, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
110prozent gmbh in Liquidation, in Lenzburg, CHE-329.652.248, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 94 vom 18.05.2016, Publ. 2836799).
Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bader, Manfred, von Holderbank (SO), unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift als Liquidator, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Münsingen].