• Rechtsformübersicht

    Aktiengesellschaft

     in CHF (exkl. MWST)

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

     in CHF (exkl. MWST)

    Einzelunternehmen

     in CHF (exkl. MWST)

    900.00

    750.00

    250.00

    Rechtsgrundlagen
    OR 620-763
    OR 772-827
    Im OR nicht separat geregelt
    Verwendungszweck
    Geeignet für fast alle Arten gewinnorientierter Unternehmen
    Kleinere, stark personenbezogene Unternehmen
    Kleinunternehmen, personenbezogene Tätigkeiten (z.B. Künstler)
    Rechtsnatur
    Juristische Person, Körperschaft
    Juristische Person, Körperschaft
    Eigentum des Inhabers
    Bildung Firmenname
    Freie Wahl des Firmennamens (Personennamen, Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen), Rechtsform muss angegeben werden
    Freie Wahl des Firmennamens (Personennamen, Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen), Rechtsform muss angegeben werden
    Familienname des Inhabers mit oder ohne Vorname, mögliche Zusätze: Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen
    Entstehung durch ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe
    Öffentliche Beurkundung der Gründung, Genehmigung der Statuten, Wahl des Verwaltungsrates und (sofern kein Verzicht gemäss OR 727 a II vorliegt) der Revisionsstelle, Eintrag in das Handelsregister
    Öffentliche Beurkundung der Gründung, Genehmigung der Statuten, gegebenenfalls Bestimmung der Geschäftsführung sowie der Vertretung und (sofern kein Verzicht gemäss OR 727 a II vorliegt) der Revisionsstelle, Eintrag in das Handelsregister
    Aufnahme der selbständigen, auf dauernden Erwerb gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit
    Eintrag im Handelsregister
    Entsteht erst mit dem Eintrag in das Handelsregister gemäss OR 613
    Entsteht erst mit dem Eintrag in das Handelsregister gemäss OR 779
    Zwingend für ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen, das einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt, HRegV 36
    Erforderliche Anzahl Inhaber oder Gesellschafter
    Mind. ein Aktionär, Aktionäre können natürliche oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften sein
    Mind. ein Gesellschafter, Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften sein
    Geschäftsinhaber ist eine natürliche Person
    Erforderliches Kapital
    Obligatorisches, in den Statuten betragsmässig definiertes Aktienkapital, aufgeteilt in Aktien mit einem Nennwert von mind. einem Rappen; mind. CHF 100'000, davon CHF 50'000 einbezahlt
    Obligatorisches, in den Statuten betragsmässig definiertes Stammkapital, aufgeteilt in Stammanteile mit einem Nennwert von mind. CHF 100.00, mind CHF 20'000, jeder Stammanteil muss vollständig einbezahlt sein
    Keine Auflagen
    Sacheinlage
    Möglich, besonderes Verfahren
    Möglich, besonderes Verfahren
    keine möglich
    Organisation bzw. Organe
    Generalversammlung; Verwaltungsrat (mit mind. einem Mitglied); Revisionsstelle, sofern kein Verzicht gemäss OR 727a II
    Gesellschafterversammlung; Geschäftsführung (mit mind. einem Mitglied); Revisionsstelle, sofern kein Verzicht
    Keine Organe; Treuhänder / Revisionsstelle kann eingesetzt werden
    Haftung / Nachschusspflicht
    Ausschliessliche Haftung des Gesellschafts-vermögens; lediglich Pflicht der Aktionäre zur vollen Einzahlung des auf ihre Aktien entfallenden Aktienkapitalanteils (Liberierung)
    Ausschliessliche Haftung des Gesellschafts-vermögens; fakultative beschränkte Nachschusspflicht gemäss Statuten; Betrag der mit einem Stammanteil verbundenen Nachschusspflicht muss in den Statuten festgelegt sein und darf das Doppelte des Nennwertes des Stammanteils nicht übersteigen; Haftung nur für die mit den eigenen Stammanteilen verbundenen Nachschüssen
    Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen Vermögen
    Beizug von Investoren bzw. Fremdkapital
    Verschiedene Formen der Kapitalerhöhung durch Statutenänderung
    Erhöhung des Stammkapitals durch Statutenänderung
    Nicht geeignet für die Aufnahme von Fremdkapital
    Gewinn- und Verlusttragung
    Aktionäre haben Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn gemäss Gesetz und Statuten
    Gesellschafter haben Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn gemäss Gesetz und Statuten
    Voll beim Inhaber
    Buchführungspflicht
    Buchführungspflicht besteht
    Buchführungspflicht besteht
    Wenn die Verpflichtung besteht, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen
    Besteuerung
    Gesellschaft für Gewinn und Kapital; Aktionär für Aktien als Vermögen und auf Dividenden als Einkommen
    Gesellschaft für Gewinn und Kapital; Gesellschafter für Anteile als Vermögen und auf Gewinnverteilung als Einkommen
    Inhaber für gesamtes Einkommen und Vermögen aus geschäftlichem und privatem Bereich
    Geschäftsführung und Vertretung
    Geschäftsführung durch Verwaltungsrat gesamthaft, sofern nicht durch Organisationsreglement an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates oder Dritte übertragen; Vertretung durch jedes Mitglied des Verwaltungsrates einzeln, sofern nicht durch Statuten, Organisationsreglement oder VR-Beschluss an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates oder Dritte übertragen; mind. ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zur Vertretung befugt sein
    Geschäftsführung durch alle Gesellschafter gemeinsam, sofern nicht durch Statuten abweichend geregelt, jeder Geschäftsführer ist zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, die Statuten können die Vertretung abweichend regeln, jedoch muss mind. ein Geschäftsführer zur Vertretung befugt sein
    Durch den Inhaber und allfällige von ihm ernannte Personen
    Übertragung der Mitgliedschaft
    Frei, sofern keine gesetzlichen oder statutarischen Übertragungs-beschränkungen bestehen
    Schriftliche Übertragung der Stammanteile; Zustimmung der Gesellschafter-versammlung (mind. 2/3 der vertretenen Stimmen sowie absolute Mehrheit des gesamten Stammkapitals, mit dem ein ausübbares Stimmrecht verbunden ist), sofern nicht durch Statuten anders geregelt
    Keine Mitgliedschaft, ganze oder teilweise Veräusserung des Geschäftsbetriebes möglich
    Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften
    Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat
    Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat
    Der Inhaber muss den Wohnsitz in der Schweiz haben
     
     

    Rechtsformübersicht

    Aktiengesellschaft

     in CHF (exkl. MWST)

    900.00

    Rechtsgrundlagen: OR 620-763
    Verwendungszweck: Geeignet für fast alle Arten gewinnorientierter Unternehmen
    Rechtsnatur: Juristische Person, Körperschaft
    Bildung Firmenname: Freie Wahl des Firmennamens (Personennamen, Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen), Rechtsform muss angegeben werden
    Entstehung durch ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe: Öffentliche Beurkundung der Gründung, Genehmigung der Statuten, Wahl des Verwaltungsrates und (sofern kein Verzicht gemäss OR 727 a II vorliegt) der Revisionsstelle, Eintrag in das Handelsregister
    Eintrag im Handelsregister : Entsteht erst mit dem Eintrag in das Handelsregister gemäss OR 613
    Erforderliche Anzahl Inhaber oder Gesellschafter: Mind. ein Aktionär, Aktionäre können natürliche oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften sein
    Erforderliches Kapital: Obligatorisches, in den Statuten betragsmässig definiertes Aktienkapital, aufgeteilt in Aktien mit einem Nennwert von mind. einem Rappen; mind. CHF 100'000, davon CHF 50'000 einbezahlt
    Sacheinlage: Möglich, besonderes Verfahren
    Organisation bzw. Organe: Generalversammlung; Verwaltungsrat (mit mind. einem Mitglied); Revisionsstelle, sofern kein Verzicht gemäss OR 727a II
    Haftung / Nachschusspflicht: Ausschliessliche Haftung des Gesellschafts-vermögens; lediglich Pflicht der Aktionäre zur vollen Einzahlung des auf ihre Aktien entfallenden Aktienkapitalanteils (Liberierung)
    Beizug von Investoren bzw. Fremdkapital: Verschiedene Formen der Kapitalerhöhung durch Statutenänderung
    Gewinn- und Verlusttragung: Aktionäre haben Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn gemäss Gesetz und Statuten
    Buchführungspflicht: Buchführungspflicht besteht
    Besteuerung: Gesellschaft für Gewinn und Kapital; Aktionär für Aktien als Vermögen und auf Dividenden als Einkommen
    Geschäftsführung und Vertretung: Geschäftsführung durch Verwaltungsrat gesamthaft, sofern nicht durch Organisationsreglement an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates oder Dritte übertragen; Vertretung durch jedes Mitglied des Verwaltungsrates einzeln, sofern nicht durch Statuten, Organisationsreglement oder VR-Beschluss an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates oder Dritte übertragen; mind. ein Mitglied des Verwaltungsrates muss zur Vertretung befugt sein
    Übertragung der Mitgliedschaft: Frei, sofern keine gesetzlichen oder statutarischen Übertragungs-beschränkungen bestehen
    Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften: Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

     in CHF (exkl. MWST)

    750.00

    Rechtsgrundlagen: OR 772-827
    Verwendungszweck: Kleinere, stark personenbezogene Unternehmen
    Rechtsnatur: Juristische Person, Körperschaft
    Bildung Firmenname: Freie Wahl des Firmennamens (Personennamen, Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen), Rechtsform muss angegeben werden
    Entstehung durch ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe: Öffentliche Beurkundung der Gründung, Genehmigung der Statuten, gegebenenfalls Bestimmung der Geschäftsführung sowie der Vertretung und (sofern kein Verzicht gemäss OR 727 a II vorliegt) der Revisionsstelle, Eintrag in das Handelsregister
    Eintrag im Handelsregister : Entsteht erst mit dem Eintrag in das Handelsregister gemäss OR 779
    Erforderliche Anzahl Inhaber oder Gesellschafter: Mind. ein Gesellschafter, Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften sein
    Erforderliches Kapital: Obligatorisches, in den Statuten betragsmässig definiertes Stammkapital, aufgeteilt in Stammanteile mit einem Nennwert von mind. CHF 100.00, mind CHF 20'000, jeder Stammanteil muss vollständig einbezahlt sein
    Sacheinlage: Möglich, besonderes Verfahren
    Organisation bzw. Organe: Gesellschafterversammlung; Geschäftsführung (mit mind. einem Mitglied); Revisionsstelle, sofern kein Verzicht
    Haftung / Nachschusspflicht: Ausschliessliche Haftung des Gesellschafts-vermögens; fakultative beschränkte Nachschusspflicht gemäss Statuten; Betrag der mit einem Stammanteil verbundenen Nachschusspflicht muss in den Statuten festgelegt sein und darf das Doppelte des Nennwertes des Stammanteils nicht übersteigen; Haftung nur für die mit den eigenen Stammanteilen verbundenen Nachschüssen
    Beizug von Investoren bzw. Fremdkapital: Erhöhung des Stammkapitals durch Statutenänderung
    Gewinn- und Verlusttragung: Gesellschafter haben Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn gemäss Gesetz und Statuten
    Buchführungspflicht: Buchführungspflicht besteht
    Besteuerung: Gesellschaft für Gewinn und Kapital; Gesellschafter für Anteile als Vermögen und auf Gewinnverteilung als Einkommen
    Geschäftsführung und Vertretung: Geschäftsführung durch alle Gesellschafter gemeinsam, sofern nicht durch Statuten abweichend geregelt, jeder Geschäftsführer ist zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, die Statuten können die Vertretung abweichend regeln, jedoch muss mind. ein Geschäftsführer zur Vertretung befugt sein
    Übertragung der Mitgliedschaft: Schriftliche Übertragung der Stammanteile; Zustimmung der Gesellschafter-versammlung (mind. 2/3 der vertretenen Stimmen sowie absolute Mehrheit des gesamten Stammkapitals, mit dem ein ausübbares Stimmrecht verbunden ist), sofern nicht durch Statuten anders geregelt
    Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften: Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat

    Einzelunternehmen

     in CHF (exkl. MWST)

    250.00

    Rechtsgrundlagen: Im OR nicht separat geregelt
    Verwendungszweck: Kleinunternehmen, personenbezogene Tätigkeiten (z.B. Künstler)
    Rechtsnatur: Eigentum des Inhabers
    Bildung Firmenname: Familienname des Inhabers mit oder ohne Vorname, mögliche Zusätze: Tätigkeit, Fantasiebezeichnungen
    Entstehung durch ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe: Aufnahme der selbständigen, auf dauernden Erwerb gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit
    Eintrag im Handelsregister : Zwingend für ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen, das einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt, HRegV 36
    Erforderliche Anzahl Inhaber oder Gesellschafter: Geschäftsinhaber ist eine natürliche Person
    Erforderliches Kapital: Keine Auflagen
    Sacheinlage: keine möglich
    Organisation bzw. Organe: Keine Organe; Treuhänder / Revisionsstelle kann eingesetzt werden
    Haftung / Nachschusspflicht: Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen Vermögen
    Beizug von Investoren bzw. Fremdkapital: Nicht geeignet für die Aufnahme von Fremdkapital
    Gewinn- und Verlusttragung: Voll beim Inhaber
    Buchführungspflicht: Wenn die Verpflichtung besteht, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen
    Besteuerung: Inhaber für gesamtes Einkommen und Vermögen aus geschäftlichem und privatem Bereich
    Geschäftsführung und Vertretung: Durch den Inhaber und allfällige von ihm ernannte Personen
    Übertragung der Mitgliedschaft: Keine Mitgliedschaft, ganze oder teilweise Veräusserung des Geschäftsbetriebes möglich
    Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften: Der Inhaber muss den Wohnsitz in der Schweiz haben
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