Su Lumio Foundation
- Lumio Foundation a Vaduz è una Fondazione nel ramo «Associazioni religiose, politiche o secolari». Lumio Foundation è attiva.
- La dirigenza dell’azienda Lumio Foundation fondata il 09.01.2025 è composta da 3 persone.
- Su “Comunicati” troverà tutte le modifiche nel registro di commercio, l’ultima delle quali è stata effettuata il 10.01.2025.
- 120 altre aziende attive sono iscritte allo stesso indirizzo. Queste includono: Accelerate Charity Foundation, ALFILIC ANSTALT, Alpine Gaming Holding Ltd..
Dirigenza (3)
i più recenti membri dell'organo amministrativo supremo
Dr. iur. Martin Batliner,
Ivan Quintans Kovac,
lic. oec. HSG Christian Franz Wille
i più recenti aventi diritto di firma
Dr. iur. Martin Batliner,
Ivan Quintans Kovac,
lic. oec. HSG Christian Franz Wille
Informazioni sul registro di commercio
Domicilio legale dell'azienda
Vaduz
Ramo economico
Associazioni religiose, politiche o secolari
Scopo (Lingua originale)
Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit dem Stiftungsbeirat der Lumio Foundation zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der Lumio Foundation ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der Lumio Foundation sein. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.
Altri nomi dell'azienda
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Succursale (0)
Assetto proprietario
Partecipazioni
Ultimi comunicati per Lumio Foundation
Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati
Numero di pubblicazione: 206/2025, (1)
Lumio Foundation, in Vaduz, FL-0002.734.977-3, c/o Ganten Trustees Ltd., Pflugstrasse 20, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
16.12.2024.
Zweck:
Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit dem Stiftungsbeirat der Lumio Foundation zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der Lumio Foundation ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der Lumio Foundation sein. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. . CHF 30'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern, Stiftungsbeirat;
Revisionsstelle (fakultativ).
Allgemeine Vertretungsregelung:
Die Stiftung wird jeweils durch zwei Mitglieder des Stiftungsrates gemeinsam vertreten.
Angaben zur Verwaltung:
Batliner, Dr. Martin, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Quintans, Ivan, StA: Liechtenstein, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wille, Christian Franz, StA: Liechtenstein, 9496 Balzers, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Lista dei risultati
Qui trovate un link della dirigenza ad una lista di persone con lo stesso nome, che sono registrate nel registro di commercio.