• Jean Anderson Studenten SOS Stiftung

    ZH
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    N° registro commercio: CH-020.7.002.676-2
    Ramo economico: Associazioni religiose, politiche o secolari

    Età dell'azienda

    0 mesi

    Fatturato in CHF

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    Capitale in CHF

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    Collaboratori

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    Informazioni su Jean Anderson Studenten SOS Stiftung

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    Dati di solvibilità

    Valutazione della solvibilità con semaforo come indicatore del rischio e ulteriori informazioni sull'azienda.
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    Informazioni economiche

    Informazione completa sulla situazione economica di un'azienda.
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    Tempestività di pagamento

    Valutazione della tempestività di pagamento sulla base di fatture passate.
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    Panoramica delle procedimenti esecutivi attuali e passati.
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    Dossier aziendale come PDF

    Informazioni di contatto, cambiamenti nella azienda, cifre sul fatturato e sui dipendenti, gestione, proprietà, struttura azionaria e altri dati aziendali.
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    Su Jean Anderson Studenten SOS Stiftung

    • Jean Anderson Studenten SOS Stiftung con sede a Zürich è una Fondazione nel ramo «Associazioni religiose, politiche o secolari». Jean Anderson Studenten SOS Stiftung è attiva.
    • Il dirigenza è composto da ha 4 persone. L’Organizzazione è stata costuita nel 03.10.2025.
    • L’ultima modifica nel registro di commercio è avvenuta il 08.10.2025. Tutte leiscrizioni nel registro di commercio possono essere visualizzate nella rubrica “Comunicati” e salvate come PDF.
    • L’Organizzazione è iscritta nel Registro di commercio ZH con l’IDI CHE-402.502.533.
    • Accurata Holding AG, Accurata Wirtschaftsprüfung AG, Aerzte Treuhand med AG hanno lo stesso indirizzo come Jean Anderson Studenten SOS Stiftung.

    Informazioni sul registro di commercio

    Fonte: FUSC

    Ramo economico

    Associazioni religiose, politiche o secolari

    Scopo (Lingua originale)

    Die Stiftung hat zum Zweck begabte, aber finanziell schwache in- und ausländische Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sowie der Universität Zürich zu fördern und zu unterstützen. Ein Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung können dabei Personen erhalten, die: a) an der Universität Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) ordentlich immatrikuliert sind oder ein Studium aufnehmen wollen. Es sollen jedoch nur Studierende der Universität Zürich gefördert und unterstützt werden, welche ein Studium an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät - mit Ausnahme der Fächer Paläontologie und Anthropologie - oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren. Zudem sind diejenigen Studierenden ausgenommen, welche im Nebenfach Psychologie oder Philosophie studieren. b) das 30. Altersjahr nicht überschritten haben bzw. voraussichtlich im Alter 30 das Studium beendet haben werden, c) in der Schweiz wohnhaft sind, d) Geschlecht, Staatszugehörigkeit und Konfession spielen keine Rolle, e) für den gewählten Studiengang besonders befähigt erscheinen, und die f) mit ihren eigenen Mitteln die Unterhalts- und Ausbildungskosten nicht selber ausreichend bestreiten können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet indessen keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Zur Verfolgung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere mit der ETH Zürich Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich) sowie der UZH Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Culmannstrasse 1, 8006 Zürich) zusammenarbeiten und zwar in der Weise, dass der Stiftungsrat Kontakt aufnimmt mit diesen beiden Stiftungen und sich jeweils von diesen Stiftungen Kandidaten vorschlagen lässt, die die vorstehenden Kriterien erfüllen. Die Auszahlung von Stipendien an die einzelnen Stipendiaten kann dabei gegebenenfalls auch durch die ETH Zürich Foundation bzw. die UZH Foundation erfolgen, doch ist diesfalls sicherzustellen, dass die Auszahlungen an die Empfänger mit dem Vermerk «Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung» erfolgen. Zur Verfolgung des Zwecks setzt die Stiftung ihre eigenen Mittel ein und allenfalls solche, die sie von Dritten erhält. Es können sowohl Unterstützungsbeiträge an die Lebensunterhalts- und Ausbildungskosten als Förderbeiträge für Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten ausgerichtet werden. Unterstützungsbeiträge können während der gesamten Ausbildungsdauer gewährt werden. Die Höhe der Beiträge bestimmt der Stiftungsrat nach freiem Ermessen, wobei er sich nach den verfügbaren Mitteln der Stiftung richtet und in diesem Rahmen nach dem Bedarf der Destinatäre unter Berücksichtigung ihrer eigenen finanziellen Mittel (Vermögen und Einkommen). Vor Inanspruchnahme der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung sind in der Regel die staatlichen Stipendienmöglichkeiten auszuschöpfen. Stipendiaten, welche ihr Studium mit «summa cum laude» abschliessen, kann - sofern es die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung erlauben - ein «Jean Anderson Preis» für hervorragende Leistungen ausgerichtet werden. Der Preis soll in bar ausgerichtet werden, wobei die Höhe vom Stiftungsrat zu bestimmen ist. Wer ein Stipendium zugesprochen erhalten hat, muss der Stiftung jede innerhalb des betreffenden Jahres eintretende wesentliche Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse zur Kenntnis bringen. Die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung ist zur anteilsmässigen Rückforderung von Stipendien berechtigt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Empfängers oder der Empfängerin im betreffenden Semester wesentlich verbessert haben oder wenn ein Stipendiat sein Studium abbricht. Kommt ein oder eine Stipendienempfängerin einer Orientierungspflicht nicht nach, kann ihn bzw. sie die Stiftung zur Rückerstattung der empfangenen Beträge verpflichten. Vorbehalten bleibt ferner die Rückforderung von Stipendien, die gestü

    Modifica lo scopo dell'azienda con pochi clic.

    Revisori dei conti

    Fonte: FUSC

    Collegio dei revisori attuale (1)
    Nome Luogo Dal Al
    Acton Revisions AG
    Zug 08.10.2025

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    Altri nomi dell'azienda

    Fonte: FUSC

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Succursale (0)

    Assetto proprietario

    Non siamo al corrente di nessun assetto proprietario.

    Partecipazioni

    Non siamo al corrente di nessuna partecipazione.

    Ultimi comunicati FUSC: Jean Anderson Studenten SOS Stiftung

    Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati

    FUSC 251008/2025 - 08.10.2025
    Categorie: Nuova costituzione

    Numero di pubblicazione: HR01-1006452342, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)

    Jean Anderson Studenten SOS Stiftung, in Zürich, CHE-402.502.533, c/o Rebex AG, Baumackerstrasse 24, 8050 Zürich, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    10.04.2018. 02.10.2025.

    Zweck:
    Die Stiftung hat zum Zweck begabte, aber finanziell schwache in- und ausländische Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sowie der Universität Zürich zu fördern und zu unterstützen.

    Ein Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung können dabei Personen erhalten, die:
    a) an der Universität Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) ordentlich immatrikuliert sind oder ein Studium aufnehmen wollen. Es sollen jedoch nur Studierende der Universität Zürich gefördert und unterstützt werden, welche ein Studium an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät - mit Ausnahme der Fächer Paläontologie und Anthropologie - oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren. Zudem sind diejenigen Studierenden ausgenommen, welche im Nebenfach Psychologie oder Philosophie studieren. b) das 30. Altersjahr nicht überschritten haben bzw. voraussichtlich im Alter 30 das Studium beendet haben werden, c) in der Schweiz wohnhaft sind, d) Geschlecht, Staatszugehörigkeit und Konfession spielen keine Rolle, e) für den gewählten Studiengang besonders befähigt erscheinen, und die f) mit ihren eigenen Mitteln die Unterhalts- und Ausbildungskosten nicht selber ausreichend bestreiten können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet indessen keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Zur Verfolgung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere mit der ETH Zürich Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich) sowie der UZH Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Culmannstrasse 1, 8006 Zürich) zusammenarbeiten und zwar in der Weise, dass der Stiftungsrat Kontakt aufnimmt mit diesen beiden Stiftungen und sich jeweils von diesen Stiftungen Kandidaten vorschlagen lässt, die die vorstehenden Kriterien erfüllen. Die Auszahlung von Stipendien an die einzelnen Stipendiaten kann dabei gegebenenfalls auch durch die ETH Zürich Foundation bzw. die UZH Foundation erfolgen, doch ist diesfalls sicherzustellen, dass die Auszahlungen an die Empfänger mit dem Vermerk «Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung» erfolgen. Zur Verfolgung des Zwecks setzt die Stiftung ihre eigenen Mittel ein und allenfalls solche, die sie von Dritten erhält. Es können sowohl Unterstützungsbeiträge an die Lebensunterhalts- und Ausbildungskosten als Förderbeiträge für Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten ausgerichtet werden. Unterstützungsbeiträge können während der gesamten Ausbildungsdauer gewährt werden. Die Höhe der Beiträge bestimmt der Stiftungsrat nach freiem Ermessen, wobei er sich nach den verfügbaren Mitteln der Stiftung richtet und in diesem Rahmen nach dem Bedarf der Destinatäre unter Berücksichtigung ihrer eigenen finanziellen Mittel (Vermögen und Einkommen). Vor Inanspruchnahme der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung sind in der Regel die staatlichen Stipendienmöglichkeiten auszuschöpfen. Stipendiaten, welche ihr Studium mit «summa cum laude» abschliessen, kann - sofern es die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung erlauben - ein «Jean Anderson Preis» für hervorragende Leistungen ausgerichtet werden. Der Preis soll in bar ausgerichtet werden, wobei die Höhe vom Stiftungsrat zu bestimmen ist. Wer ein Stipendium zugesprochen erhalten hat, muss der Stiftung jede innerhalb des betreffenden Jahres eintretende wesentliche Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse zur Kenntnis bringen. Die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung ist zur anteilsmässigen Rückforderung von Stipendien berechtigt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Empfängers oder der Empfängerin im betreffenden Semester wesentlich verbessert haben oder wenn ein Stipendiat sein Studium abbricht. Kommt ein oder eine Stipendienempfängerin einer Orientierungspflicht nicht nach, kann ihn bzw. sie die Stiftung zur Rückerstattung der empfangenen Beträge verpflichten. Vorbehalten bleibt ferner die Rückforderung von Stipendien, die gestützt auf unrichtige Angaben des Empfängers oder der Empfängerin gewährt worden sind. Im Übrigen besteht für die Stipendien keine Rückzahlungspflicht. Die Stipendienempfängerinnen sind jedoch eingeladen, nach Eintritt in das Erwerbsleben Solidarität zu üben, indem sie mit freiwilligen Rückzahlungen zur Unterstützung begabter bedürftiger Studierender durch die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung beitragen. Über die Verwirklichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsrat ein Reglement erlassen, das insbesondere den Kreis der Destinatäre, die Voraussetzung für die Auszahlung von Förder- und Unterstützungsbeiträgen, die Höhe und Dauer der Leistungen sowie das Verfahren festlegt und das nur mit Einstimmigkeit des Stiftungsrates erlassen und geändert werden kann. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

    Aufsichtsbehörde:
    Eidg. Departement des Innern, in Bern. Errichtung der Stiftung durch letztwillige Verfügung vom 10.04.2018 der Jean Anderson, in Erlenbach.

    Eingetragene Personen:
    Florian, Alfons G., von Dietikon, in Dietikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Biffiger, Gregor, von St. Niklaus, in Berikon, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Furger, Mark, von Vals, in Küsnacht (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Acton Revisions AG (CHE-101.865.078), in Zug, Revisionsstelle.

    Lista dei risultati

    Qui trovate un link della dirigenza ad una lista di persone con lo stesso nome, che sono registrate nel registro di commercio.

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