• Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation

    ZH
    in liquidazione
    Controlla solvibilità Timeline
    Controlla solvibilitàSolvibilità
    N° registro commercio: CH-020.4.054.316-9
    Ramo economico: Fabbricazione di articoli in gomma e materie plastiche

    Comunicati

    FUSC 230414/2023 - 14.04.2023
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: UV02-0000002763, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.04.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 14.10.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid Fikret Demir gegen Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation Klagende Partei: Fikret Demir Dübendorf Beklagte Partei: Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation CHE-358.808.920 Hohstrasse 4

  • Kloten Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend: arbeitsrechtliche Forderung Ein Klagerückzug hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids (Art. 241 Abs. 2 ZPO). Eine Revision gemäss Art. 328 ff. ZPO ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, dass der Klagerückzug unwirksam ist. Einzureichen ist das Revisionsgesuch innert 90 Tagen seit Entdeckung des Revisionsgrundes im Doppel beim Arbeitsgericht, Postfach, 8180 Bülach. In der Revisionsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind im Doppel und mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Werden nur die Regelung der Gerichtskosten und der Parteientschädigung in diesem Entscheid angefochten, kann innert 30 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, Beschwerde erhoben werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind im Doppel und mit zweifachem Ver-zeichnis beizulegen. Der Entscheid kann bei der Meldestelle bezogen werden. Geschäftsnummer: AN220010/U AW/ts Entscheiddatum: 11.04.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,
    Spitalstrasse 13,
  • Bülach Die Gerichtsschreiberin:
    lic. iur. A. Willi

  • FUSC 220805/2022 - 05.08.2022
    Categorie: Fallimento

    Numero di pubblicazione: KK03-0000034750, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 05.08.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.08.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf, Plätzliweg 4, 8303 Bassersdorf Einstellung des Konkursverfahrens Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation Schuldner: Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation CHE-358.808.920 Hohstrasse 4

  • Kloten Datum der Konkurseröffnung: 09.05.2022 Datum der Einstellung: 27.07.2022 Kostenvorschuss: CHF 7'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 15.08.2022
    Kontaktstelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bassersdorf, Plätzliweg 4,
  • Bassersdorf

  • FUSC 220804/2022 - 04.08.2022
    Categorie: Fallimento

    Numero di pubblicazione: HR02-1005534555, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)

    Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation, in Kloten, CHE-358.808.920, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 94 vom 16.05.2022, Publ. 1005473930). Das Konkursverfahren ist mit Urteil der Konkursrichterin vom 27.07.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.

    FUSC 220516/2022 - 16.05.2022
    Categorie: Liquidazione, Fallimento, Cambiamento del nome dell’azienda

    Numero di pubblicazione: HR02-1005473930, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)

    Hasler Sonnenstoren GmbH, in Kloten, CHE-358.808.920, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 241 vom 12.12.2014, S.0, Publ. 1875435).

    Firma neu:
    Hasler Sonnenstoren GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 09.05.2022 hat die Konkursrichterin des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.05.2022, 10.15 Uhr, den Konkurs eröffnet;
    demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

    FUSC 220429/2022 - 29.04.2022
    Categorie: Procedure di esecuzione

    Numero di pubblicazione: SB07-0000000261, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Konkursandrohung Publikationsdatum: SHAB, KABZH 29.04.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 29.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten Konkursandrohung Hasler Sonnenstoren GmbH Schuldner: Hasler Sonnenstoren GmbH CHE-358.808.920 Hohstrasse 4

  • Kloten Gläubiger: Jörg Müller Riederweg 12
  • Kloten Vertreter: Caruso & Partner Immobilien GmbH CHE-112.850.649 Südstrasse 9a
  • Bülach Angaben zum Zahlungsbefehl: Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 04.03.2022 Forderungen: CHF 6'500.00 nebst Zins zu 5 % seit 08.10.2021 Hauptforderung Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Akontozahlung Rechtliche Hinweise: Falls die vorliegende Forderung, nebst Zins, Betreibungs- und Publikationskosten nicht innert 20 Tagen bezahlt wird, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen. Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 17 SchKG). Im Weiteren ist er berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Kloten Kirchgasse 7
  • Kloten

  • FUSC 220429/2022 - 29.04.2022
    Categorie: Procedure di esecuzione

    Numero di pubblicazione: SB07-0000000260, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Konkursandrohung Publikationsdatum: SHAB, KABZH 29.04.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 29.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungsamt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten Konkursandrohung Hasler Sonnenstoren GmbH Schuldner: Hasler Sonnenstoren GmbH CHE-358.808.920 Hohstrasse 4

  • Kloten Gläubiger: Käner Personal AG CHE-312.766.056 Bahnhofstrasse 9
  • Baar Angaben zum Zahlungsbefehl: Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 16.03.2022 Forderungen: CHF 859.45 nebst Zins zu 5 % seit 12.07.2021 Hauptforderung Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Rechnung Nr. 121-34028 aus Personalverleih Rechtliche Hinweise: Falls die vorliegende Forderung, nebst Zins, Betreibungs- und Publikationskosten nicht innert 20 Tagen bezahlt wird, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner das Konkursbegehren stellen. Will der Schuldner die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestreiten, so hat er innerhalb von 10 Tagen bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 17 SchKG). Im Weiteren ist er berechtigt, beim Nachlassrichter einen Nachlassvertrag vorzuschlagen (Art. 173a SchKG).
    Kontaktstelle: Betreibungsamt Kloten Kirchgasse 7
  • Kloten

  • FUSC 220407/2022 - 07.04.2022
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: UV03-0000000676, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 07.04.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.06.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Hasler Sonnenstoren GmbH Vorgeladene Partei(en): Hasler Sonnenstoren GmbH CHE-358.808.920 Hohstrasse 4

  • Kloten Die aufgeführte Partei wird hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: GV.2022.00026 Art der Verhandlung: Schlichtungsverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Friedensrichteramt Kloten Schaffhauserstr. 135
  • Kloten 03.05.2022, 15:30 Uhr Verhandlungsgegenstand: Arbeitsrechtliche Forderung Fikret Demir und Arbeitslosenkasse Kt. Zürich über CHF 46'810.85 Säumnisfolgen: Bei Säumnis der klagenden Partei gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen; das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209-212 ZPO). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Friedensrichterin oder der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder einen Entscheid fällen. Dies gilt auch bei Reduktion des Streitwertes anlässlich der Verhandlung auf CHF 2000 oder weniger. Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt (Art. 211 Abs. 1 ZPO). Einen Entscheid fällt die Schlichtungsbehörde gestützt auf die Akten und die Vorbringen der anwesenden Partei. Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art.
  • Abs. 3 ZPO). Ergänzende rechtliche Hinweise:
    1. Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
    2. Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
    3. Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
    4. Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
    5. Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
    6. Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
    7. Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
    8. Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00154 ).
    9. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die

    Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
    Post sorgen.

  • FUSC 220405/2022 - 05.04.2022
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: UV02-0000001757, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 05.04.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.04.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid Fritz Vollenweider gegen Hasler Sonnenstoren GmbH Klagende Partei: Fritz Vollenweider Rebweg 22

  • Kloten Beklagte Partei: Hasler Sonnenstoren GmbH CHE-358.808.920 Hohstrasse 4
  • Kloten Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Ausweisung (Rechtsschutz in klaren Fällen)
    1. Der Eingang des Ausweisungsgesuchs vom 12. Januar 2022 wird bestätigt. 2. [...]
    2. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um schriftlich in zweifacher Ausfertigung zum Ausweisungsbegehren Stellung zu nehmen. Allfällige Beweismittel sind im Doppel mit der Stellungnahme einzureichen. Die vorgenannte Frist wird - bei Vorliegen zureichender Gründe - höchstens einmal und nur kurz erstreckt. Es wird keine Nachfrist angesetzt. Bei Säumnis entscheidet das Gericht aufgrund der Akten.
    3. Schriftliche Mitteilung an den Gesuchsteller unter Beilage eines Einzahlungsscheines (mit Gerichtsurkunde) sowie an die Gesuchsgegnerin unter Beilage von Doppeln von act. 1 sowie act. 2/1-8 (mit Gerichtsurkunde) sowie an die Bezirksgerichtskasse Bülach. 5. [...]
    4. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). Geschäftsnummer: ER220006-C Entscheiddatum: 18.01.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 10 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13,
  • Bülach

  • FUSC 220404/2022 - 04.04.2022
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: UV03-0000000669, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 04.04.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 04.10.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtliche Vorladung von Hasler Sonnenstoren GmbH Vorgeladene Partei(en): Hasler Sonnenstoren GmbH CHE-358.808.920 Hohstrasse 4

  • Kloten Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: EK210752 Art der Verhandlung: Verhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Spitalstrasse 13, 8180 Bülach 09.05.2022, 10:10 Uhr Verhandlungsgegenstand: Die Verfügung vom
    1. April 2022 kann bei der Konkurskanzlei bezogen werden. Säumnisfolgen: Die Konkurseröffnung wird ausgesprochen, wenn der Schuldner nicht spätestens bis zur Konkurseröffnungsverhandlung eine schriftliche Erklärung des Gläubigers beibringt, dass dieser sein Konkursbegehren bedingungslos zurückziehe oder dem Schuldner Stundung gewähre, oder wenn der Schuldner nicht spätestens in der Konkurseröffnungsverhandlung durch Urkunden (Quittungen) beweist, dass er die Schuld samt Zins und Kosten getilgt hat oder dass andere Gründe im Sinne der Art. 172,
    2. und 173a SchKG der Konkurseröffnung entgegenstehen. Zudem hat der Schuldner auch die durch das Konkurseröffnungsbegehren entstandenen Gerichtskosten im Betrage von CHF 200.- auf der Konkursgerichtskanzlei bis zum Konkurseröffnungstermin bar zu bezahlen, ansonsten der Konkurs dennoch eröffnet würde. Nach gefälltem Konkurserkenntnis können weder ein Rückzug des Konkursbegehrens noch eine Stundungserklärung des Gläubigers, noch ein Ausweis über die Zahlung der Schuld berücksichtigt werden.

    Bezirksgericht Bülach Der Gerichtsschreiber:
    MLaw T. Leibundgut

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