• Gilgen Bau GmbH

    ZH
    cancellata
    N° registro commercio: CH-035.4.007.278-4
    Ramo economico: Altri tipi di ristrutturazione (incl. ristrutturazione d’interni)

    Età dell'azienda

    -

    Fatturato in CHF

    -

    Capitale in CHF

    -

    Collaboratori

    -

    Marchi attivi

    -

    Informazioni su Gilgen Bau GmbH

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    Informazioni sul registro di commercio

    Fonte: FUSC

    Ramo economico

    Altri tipi di ristrutturazione (incl. ristrutturazione d’interni)

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    Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung von Baumeisterarbeiten sowie Neubau und Umbau von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

    Altri nomi dell'azienda

    Fonte: FUSC

    Nomi dell'azienda precedenti e tradotti

    • Baver Rubigen GmbH
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    Assetto proprietario

    Non siamo al corrente di nessun assetto proprietario.

    Partecipazioni

    Non siamo al corrente di nessuna partecipazione.

    Ultimi comunicati FUSC: Gilgen Bau GmbH

    Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati

    FUSC 230817/2023 - 17.08.2023
    Categorie: Cancellazione

    Numero di pubblicazione: HR03-1005818219, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)

    Gilgen Bau GmbH, in Kloten, CHE-103.378.406, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 179 vom 15.09.2020, Publ. 1004978542). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR und Art. 153 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    FUSC 210312/2021 - 12.03.2021
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: BH05-0000004954, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 12.03.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 10.03.2021, 11.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Gilgen Bau GmbH

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Gilgen Bau GmbH CHE-103.378.406 Industriestrasse 30 8302 Kloten Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.04.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • FUSC 210311/2021 - 11.03.2021
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: BH05-0000004942, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 11.03.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 10.03.2021, 12.03.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR, Gilgen Bau GmbH

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Gilgen Bau GmbH CHE-103.378.406 Industriestrasse 30 8302 Kloten Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert 30 Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV). Sobald diese Verfügung rechtskräftig geworden ist, holt es die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.04.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

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