• Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

    AG
    in liquidazione
    Controlla solvibilità Timeline
    Controlla solvibilitàSolvibilità
    N° registro commercio: CH-400.7.909.073-1
    Ramo economico: Esercizio di una casse pensioni

    Età dell'azienda

    67 anni

    Fatturato in CHF

    PremiumPremium

    Capitale in CHF

    Capitale sconosciuto

    Collaboratori

    PremiumPremium

    Marchi attivi

    0

    Informazioni su Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

    preview

    Dati di solvibilità

    Valutazione della solvibilità con semaforo come indicatore del rischio e ulteriori informazioni sull'azienda. Per saperne di più
    preview

    Informazioni economiche

    Informazione completa sulla situazione economica di un'azienda. Per saperne di più
    preview

    Tempestività di pagamento

    Valutazione della tempestività di pagamento sulla base di fatture passate. Per saperne di più
    preview

    Estratto dell'ufficio di esecuzione

    Panoramica delle procedimenti esecutivi attuali e passati. Per saperne di più

    Dossier aziendale come PDF

    Informazioni di contatto, cambiamenti nella azienda, cifre sul fatturato e sui dipendenti, gestione, proprietà, struttura azionaria e altri dati aziendali.
    Richiedere il fascicolo aziendale

    Su Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

    • Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation ha sede a Aarau ed è in liquidazione. Essa opera nel ramo «Esercizio di una casse pensioni».
    • La dirigenza è composta di 7 persone.
    • Il 28.09.2021 l’iscrizione nel registro di commercio dell’Organizzazione è stata modificata per ultimo. In “Comunicati” troverà tutte le modifiche.
    • L’Organizzazione Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation è iscritta con l’IDI CHE-109.733.629.
    • Aziende con l’indirizzo uguale a Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation: Hans und Lina Blattner-Stiftung, Kulturstiftung der Credit Suisse Aargau.

    Informazioni sul registro di commercio

    Fonte: FUSC

    Ramo economico

    Esercizio di una casse pensioni

    Scopo (Lingua originale) Modifica lo scopo dell'azienda con pochi clic.

    Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterin und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall und in besonderen Notlagen.

    Revisori dei conti

    Fonte: FUSC

    Collegio dei revisori attuale (1)
    Nome Luogo Dal Al
    KPMG AG
    Zürich 06.11.2007

    Vuole modificare i revisori dei conti? Clicca qui.

    Altri nomi dell'azienda

    Fonte: FUSC

    Nomi dell'azienda precedenti e tradotti

    • Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank
    • Pensionsfonds der Allgemeinen Aargauischen Ersparniskasse
    Desidera modificare il nome dell'azienda? Clicca qui.

    Assetto proprietario

    Non siamo al corrente di nessun assetto proprietario.

    Partecipazioni

    Non siamo al corrente di nessuna partecipazione.

    Ultimi comunicati FUSC: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

    Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati

    FUSC 210928/2021 - 28.09.2021
    Categorie: Grido ai creditori

    Numero di pubblicazione: LS05-0000002114, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Liquidationsschuldenrufe Unterrubrik: Liquidationsschuldenruf einer Stiftung Publikationsdatum: SHAB 28.09.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 24.09.2021, 27.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.09.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Im Auftrag von: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq. c/o VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Liquidationsschuldenruf Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

  • Veröffentlichung Aufgelöstes Unternehmen: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation CHE-109.733.629 c/o: Neue Aargauer Bank Bahnhofstrasse 49 5000 Aarau Auflösung durch: BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Beschlussdatum: 18.05.2021 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Publikation nach Art. 58 ZGB i.V.m. Art. 913 Abs. 1 und Art. 742 Abs. 2 OR. EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Verfügung der BVG - und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) vom 18. Mai 2021 betreffend Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank mit Sitz in Aarau, Aufhebung und Liquidationseröffnung per 3
    1. Dezember 2020. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 4., 5. und 10. Februar 2021 hat der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank die Gesamtliquidation der Stiftung beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Destinatäre der Fürsorgestiftung im Zuge der Integration von der NAB in eine Gesellschaft der Credit Suisse Group übertreten, und dass sämtliche Mittel an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) überwiesen werden, gemäss vom Stiftungsrat beschlossenem Verteilplan an die Destinatäre verteilt werden, oder zur Bildung von Rückstellungen zur Abwicklung der Liquidation verwendet werden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Mit Zirkularbeschluss vom 27. November 2020 hat sich der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) bereit erklärt, einen allfälligen negativen Restsaldo der Liquidationskosten für die Stiftung zu tragen. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 26. März, 14., 15., 20. und 22. April 2021 haben sämtliche Stiftungsräte dem Verfügungsentwurf der BVSA unter Vorbehalt von beantragten Formulierungsänderungen betreffend dem Einsatz des Liquidators und betreffend dem Liquidationsdomizil zugestimmt. Der Stiftungsrat hat beschlossen, für die von der Credit Suisse übernommenen Mitarbeiter der NAB eine Pauschalzahlung in der Höhe von CHF 800'000 an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group zu leisten und eine Reserve von CHF 500'000 für die Liquidationskosten zu bilden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Die restlichen Stiftungsmittel werden gemäss vom Stiftungsrat beschlossenen Verteilkriterien verteilt. Nach der erwähnten Verteilung der Mittel und Abschluss der Liquidationsverfahrens wird die Stiftung voraussichtlich vermögenslos sein. Das Einverständnis der Stifterfirma zur Gesamtliquidation der Stiftung geht implizit aus dem Protokoll des Verwaltungsrats der Stifterfirma vom 26. November 2020 hervor. Der Zweck ist damit unerreichbar geworden und kann auch mit einer Änderung der Urkunde nicht mehr aufrechterhalten werden. Die BVSA hat entsprechend folgendes verfügt: (1.) Die Voraussetzungen für die Aufhebung sind erfüllt; (2.) Herr Dr. iur. Erich Peter, von Basel, in Winterthur, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich wird mit Einzelunterschrift als Liquidator eingesetzt und die Unterschriftsberechtigung der Stiftungsratsmitglieder und der Geschäftsführerinnen wird aufgehoben; (3.) Das Liquidationsdomizil der Stiftung lautet wie folgt: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq., c/o , VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich; (4.) Die Bilanz per 31. Dezember 2020 der Stiftung gilt gleichzeitig als Liquidationseröffnungsbilanz; (5.) Das Handelsregisteramt des Kantons Aargau wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, ersucht, die erforderlichen Eintragungen und Publikationen vorzunehmen; (6.) Nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche der «Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation» mit Sitz in Aarau von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, und nach Eintrag des Namenszusatzes «in Liquidation» und Eintrag des Liquidators im Handelsregister, ist zur Wahrung der Rechte und Interessen sämtlicher Destinatäre sowie allfälliger Gläubiger die vorliegende Verfügung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom Liquidator zu publizieren. Dies hat in Verbindung mit dem dreimaligen Schuldenruf zu erfolgen; (7.) Nach Fristablauf im Schuldenruf hat der Liquidator der BVSA schriftlich mitzuteilen, ob innert Frist Forderungen angemeldet wurden und wie allfällige Forderungsanmeldungen erledigt wurden. Für Fragen zu und für die volle Einsichtnahme in die Verfügung der BVSA vom 18. Mai 2021 steht der Liquidator, Dr. Erich Peter, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich, gerne zur Verfügung. Frist: 30 Tage ab dem letzten Veröffentlichungsdatum Ablauf der Frist: 28.10.2021 Kontaktstelle:

    VIALEX Rechtsanwälte AG, Dr. Erich Peter Pfingstweidstrasse 31,
  • Zürich

  • FUSC 210927/2021 - 27.09.2021
    Categorie: Grido ai creditori

    Numero di pubblicazione: LS05-0000002109, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Liquidationsschuldenrufe Unterrubrik: Liquidationsschuldenruf einer Stiftung Publikationsdatum: SHAB 27.09.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 24.09.2021, 28.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.09.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Im Auftrag von: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq. c/o VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Liquidationsschuldenruf Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

  • Veröffentlichung Aufgelöstes Unternehmen: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation CHE-109.733.629 c/o: Neue Aargauer Bank Bahnhofstrasse 49 5000 Aarau Auflösung durch: BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Beschlussdatum: 18.05.2021 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Publikation nach Art. 58 ZGB i.V.m. Art. 913 Abs. 1 und Art. 742 Abs. 2 OR. EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Verfügung der BVG - und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) vom 18. Mai 2021 betreffend Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank mit Sitz in Aarau, Aufhebung und Liquidationseröffnung per 3
    1. Dezember 2020. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 4., 5. und 10. Februar 2021 hat der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank die Gesamtliquidation der Stiftung beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Destinatäre der Fürsorgestiftung im Zuge der Integration von der NAB in eine Gesellschaft der Credit Suisse Group übertreten, und dass sämtliche Mittel an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) überwiesen werden, gemäss vom Stiftungsrat beschlossenem Verteilplan an die Destinatäre verteilt werden, oder zur Bildung von Rückstellungen zur Abwicklung der Liquidation verwendet werden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Mit Zirkularbeschluss vom 27. November 2020 hat sich der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) bereit erklärt, einen allfälligen negativen Restsaldo der Liquidationskosten für die Stiftung zu tragen. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 26. März, 14., 15., 20. und 22. April 2021 haben sämtliche Stiftungsräte dem Verfügungsentwurf der BVSA unter Vorbehalt von beantragten Formulierungsänderungen betreffend dem Einsatz des Liquidators und betreffend dem Liquidationsdomizil zugestimmt. Der Stiftungsrat hat beschlossen, für die von der Credit Suisse übernommenen Mitarbeiter der NAB eine Pauschalzahlung in der Höhe von CHF 800'000 an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group zu leisten und eine Reserve von CHF 500'000 für die Liquidationskosten zu bilden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Die restlichen Stiftungsmittel werden gemäss vom Stiftungsrat beschlossenen Verteilkriterien verteilt. Nach der erwähnten Verteilung der Mittel und Abschluss der Liquidationsverfahrens wird die Stiftung voraussichtlich vermögenslos sein. Das Einverständnis der Stifterfirma zur Gesamtliquidation der Stiftung geht implizit aus dem Protokoll des Verwaltungsrats der Stifterfirma vom 26. November 2020 hervor. Der Zweck ist damit unerreichbar geworden und kann auch mit einer Änderung der Urkunde nicht mehr aufrechterhalten werden. Die BVSA hat entsprechend folgendes verfügt: (1.) Die Voraussetzungen für die Aufhebung sind erfüllt; (2.) Herr Dr. iur. Erich Peter, von Basel, in Winterthur, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich wird mit Einzelunterschrift als Liquidator eingesetzt und die Unterschriftsberechtigung der Stiftungsratsmitglieder und der Geschäftsführerinnen wird aufgehoben; (3.) Das Liquidationsdomizil der Stiftung lautet wie folgt: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq., c/o , VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich; (4.) Die Bilanz per 31. Dezember 2020 der Stiftung gilt gleichzeitig als Liquidationseröffnungsbilanz; (5.) Das Handelsregisteramt des Kantons Aargau wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, ersucht, die erforderlichen Eintragungen und Publikationen vorzunehmen; (6.) Nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche der «Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation» mit Sitz in Aarau von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, und nach Eintrag des Namenszusatzes «in Liquidation» und Eintrag des Liquidators im Handelsregister, ist zur Wahrung der Rechte und Interessen sämtlicher Destinatäre sowie allfälliger Gläubiger die vorliegende Verfügung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom Liquidator zu publizieren. Dies hat in Verbindung mit dem dreimaligen Schuldenruf zu erfolgen; (7.) Nach Fristablauf im Schuldenruf hat der Liquidator der BVSA schriftlich mitzuteilen, ob innert Frist Forderungen angemeldet wurden und wie allfällige Forderungsanmeldungen erledigt wurden. Für Fragen zu und für die volle Einsichtnahme in die Verfügung der BVSA vom 18. Mai 2021 steht der Liquidator, Dr. Erich Peter, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich, gerne zur Verfügung. Frist: 30 Tage ab dem letzten Veröffentlichungsdatum Ablauf der Frist: 28.10.2021 Kontaktstelle:

    VIALEX Rechtsanwälte AG, Dr. Erich Peter Pfingstweidstrasse 31,
  • Zürich

  • FUSC 210924/2021 - 24.09.2021
    Categorie: Grido ai creditori

    Numero di pubblicazione: LS05-0000002088, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Liquidationsschuldenrufe Unterrubrik: Liquidationsschuldenruf einer Stiftung Publikationsdatum: SHAB 24.09.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 27.09.2021, 28.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 24.09.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Im Auftrag von: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq. c/o VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich Liquidationsschuldenruf Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation

    1. Veröffentlichung Aufgelöstes Unternehmen: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation CHE-109.733.629 c/o: Neue Aargauer Bank Bahnhofstrasse 49 5000 Aarau Auflösung durch: BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) Beschlussdatum: 18.05.2021 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Publikation nach Art. 58 ZGB i.V.m. Art. 913 Abs. 1 und Art. 742 Abs. 2 OR. EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Verfügung der BVG - und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) vom 18. Mai 2021 betreffend Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank mit Sitz in Aarau, Aufhebung und Liquidationseröffnung per 3
      1. Dezember 2020. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 4., 5. und 10. Februar 2021 hat der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank die Gesamtliquidation der Stiftung beschlossen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Destinatäre der Fürsorgestiftung im Zuge der Integration von der NAB in eine Gesellschaft der Credit Suisse Group übertreten, und dass sämtliche Mittel an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) überwiesen werden, gemäss vom Stiftungsrat beschlossenem Verteilplan an die Destinatäre verteilt werden, oder zur Bildung von Rückstellungen zur Abwicklung der Liquidation verwendet werden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Mit Zirkularbeschluss vom 27. November 2020 hat sich der Stiftungsrat der Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) bereit erklärt, einen allfälligen negativen Restsaldo der Liquidationskosten für die Stiftung zu tragen. Mit den Zirkularbeschlüssen vom 26. März, 14., 15., 20. und 22. April 2021 haben sämtliche Stiftungsräte dem Verfügungsentwurf der BVSA unter Vorbehalt von beantragten Formulierungsänderungen betreffend dem Einsatz des Liquidators und betreffend dem Liquidationsdomizil zugestimmt. Der Stiftungsrat hat beschlossen, für die von der Credit Suisse übernommenen Mitarbeiter der NAB eine Pauschalzahlung in der Höhe von CHF 800'000 an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group zu leisten und eine Reserve von CHF 500'000 für die Liquidationskosten zu bilden, wobei ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Fürsorgestiftung der Credit Suisse Group (Schweiz) geht. Die restlichen Stiftungsmittel werden gemäss vom Stiftungsrat beschlossenen Verteilkriterien verteilt. Nach der erwähnten Verteilung der Mittel und Abschluss der Liquidationsverfahrens wird die Stiftung voraussichtlich vermögenslos sein. Das Einverständnis der Stifterfirma zur Gesamtliquidation der Stiftung geht implizit aus dem Protokoll des Verwaltungsrats der Stifterfirma vom 26. November 2020 hervor. Der Zweck ist damit unerreichbar geworden und kann auch mit einer Änderung der Urkunde nicht mehr aufrechterhalten werden. Die BVSA hat entsprechend folgendes verfügt: (1.) Die Voraussetzungen für die Aufhebung sind erfüllt; (2.) Herr Dr. iur. Erich Peter, von Basel, in Winterthur, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich wird mit Einzelunterschrift als Liquidator eingesetzt und die Unterschriftsberechtigung der Stiftungsratsmitglieder und der Geschäftsführerinnen wird aufgehoben; (3.) Das Liquidationsdomizil der Stiftung lautet wie folgt: Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liq., c/o , VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, CH-8005 Zürich; (4.) Die Bilanz per 31. Dezember 2020 der Stiftung gilt gleichzeitig als Liquidationseröffnungsbilanz; (5.) Das Handelsregisteramt des Kantons Aargau wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, ersucht, die erforderlichen Eintragungen und Publikationen vorzunehmen; (6.) Nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung, welche der «Fürsorgestiftung der Neuen Aargauer Bank in Liquidation» mit Sitz in Aarau von der BVSA schriftlich mitgeteilt wird, und nach Eintrag des Namenszusatzes «in Liquidation» und Eintrag des Liquidators im Handelsregister, ist zur Wahrung der Rechte und Interessen sämtlicher Destinatäre sowie allfälliger Gläubiger die vorliegende Verfügung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom Liquidator zu publizieren. Dies hat in Verbindung mit dem dreimaligen Schuldenruf zu erfolgen; (7.) Nach Fristablauf im Schuldenruf hat der Liquidator der BVSA schriftlich mitzuteilen, ob innert Frist Forderungen angemeldet wurden und wie allfällige Forderungsanmeldungen erledigt wurden. Für Fragen zu und für die volle Einsichtnahme in die Verfügung der BVSA vom 18. Mai 2021 steht der Liquidator, Dr. Erich Peter, VIALEX Rechtsanwälte AG, Pfingstweidstrasse 31, 8005 Zürich, gerne zur Verfügung. Frist: 30 Tage ab dem letzten Veröffentlichungsdatum Ablauf der Frist: 28.10.2021 Kontaktstelle:

      VIALEX Rechtsanwälte AG, Dr. Erich Peter Pfingstweidstrasse 31,
    2. Zürich

    Lista dei risultati

    Qui trovate un link della dirigenza ad una lista di persone con lo stesso nome, che sono registrate nel registro di commercio.

    Title
    Confermare