• FTI Touristik AG in Liquidation

    BL
    in liquidazione
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    N° registro commercio: CH-020.3.003.263-1
    Ramo economico: Agenzie di viaggio e operatori turistici

    Età dell'azienda

    32 anni

    Fatturato in CHF

    PremiumPremium

    Capitale in CHF

    8,0 Mio.

    Collaboratori

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    Marchi attivi

    0

    Informazioni su FTI Touristik AG in Liquidation

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    Dati di solvibilità

    Valutazione della solvibilità con semaforo come indicatore del rischio e ulteriori informazioni sull'azienda.
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    Informazioni economiche

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    Tempestività di pagamento

    Valutazione della tempestività di pagamento sulla base di fatture passate.
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    Panoramica delle procedimenti esecutivi attuali e passati.
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    Informazioni sulle partecipazioni

    Scoprite in quali società nazionali e internazionali la società per azioni che vi interessa detiene ancora delle partecipazioni.
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    Su FTI Touristik AG in Liquidation

    • FTI Touristik AG in Liquidation ha sede a Allschwil ed è in liquidazione. Essa opera nel ramo «Agenzie di viaggio e operatori turistici».
    • FTI Touristik AG in Liquidation è stata costituita nel 22.12.1992.
    • Su “Comunicati” troverà tutte le modifiche nel registro di commercio, l’ultima delle quali è stata effettuata il 04.06.2025.
    • L’IDI segnalata è la seguente: CHE-107.434.357.

    Dirigenza (2)

    i più recenti membri del consiglio d'amministrazione

    Karl Markgraf

    i più recenti aventi diritto di firma

    Karl Markgraf,
    Ludovic Rigel

    Fonte: FUSC

    Informazioni sul registro di commercio

    Fonte: FUSC

    Ramo economico

    Agenzie di viaggio e operatori turistici

    Scopo (Lingua originale)

    Die Gesellschaft bezweckt die Veranstaltung und Verkauf von Reisen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, verwalten, belasten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.

    Modifica lo scopo dell'azienda con pochi clic.

    Revisori dei conti

    Fonte: FUSC

    Collegio dei revisori attuale (1)
    Nome Luogo Dal Al
    BANDO TREUHAND AG
    Basel 14.09.2005

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    Collegio dei revisori precedente (1)
    Nome Luogo Dal Al
    Deloitte AG
    Zürich <2004 13.09.2005

    Altri nomi dell'azienda

    Fonte: FUSC

    Nomi dell'azienda precedenti e tradotti

    • FTI Touristik AG
    • CA Fernreisen AG, Dübendorf
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    Succursale (0)

    Assetto proprietario

    Non siamo al corrente di nessun assetto proprietario.

    Partecipazioni

    Non siamo al corrente di nessuna partecipazione.

    Ultimi comunicati FUSC: FTI Touristik AG in Liquidation

    Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati

    FUSC 250604/2025 - 04.06.2025
    Categorie: Fallimento

    Numero di pubblicazione: KK02-0000049476, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 04.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 04.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich Diese Meldung ersetzt die Meldung mit der Nummer KK02-0000049446 Konkurspublikation/Schuldenruf FTI Touristik AG in Liquidation Schuldner: FTI Touristik AG in Liquidation CHE-107.434.357 Binningerstrasse 90-96

  • Allschwil Art des Konkursverfahrens: ordentlich Datum der Konkurseröffnung: 02.07.2024 Erste Gläubigerversammlung: 23.06.2025, 15:00 Uhr, Berufsbildungszentrum Liestal, Aula, Mühlemattstrasse 34, 4410 Liestal, Türöffnung und Zutrittskontrolle ab 14.30 Uhr Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Ergänzende rechtliche Hinweise: Für Beteiligte, die im Ausland wohnen gilt die angegebene Kontaktstelle als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Der ersten Gläubigerversammlung wird beantragt
    1. die Anwaltskanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als ausseramtliche Konkursverwaltung einzusetzen. Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2025 zur Festlegung der Entschädigungsansätze der STAIGER Rechtsanwälte AG im Falle der Einsetzung als ausseramtlichen Konkursverwaltung, das Schreiben des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Landschaft vom 2
      1. März 2025 an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sowie das Kostendach liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können bei ihr per E-Mail angefordert werden (schkg@staiger.law).
      2. eventualiter, d.h. für den Fall, dass Antrag 1 hiervor abgelehnt werden sollte, die Konkursverwaltung zu ermächtigen, die STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als Hilfsperson beizubehalten. § 5 Abs. 3 EG SchKG BL bleibt vorbehalten.
      3. die (ausseramtliche) Konkursverwaltung zu ermächtigen, die in der Vereinbarung (""Term Sheet"") vom 29. April 2025 / 30. April 2025 festgelegten Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zweck des Term Sheets ist es, die Rückerstattungsprozesse (""Refunds"") aus stornierten Flugtickets der französischen und schweizerischen FTI-Ticketshop Gesellschaften fortzuführen. Vorzeitige Insolvenzen dieser Gesellschaften müssen vermieden werden, da andernfalls deren IATA-Lizenzen erlöschen würden und die Rückerstattungsprozesse nicht weitergeführt werden könnten. Zu diesem Zweck sind Forderungsverzichte von Seiten der Touristik-Gesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Frankreich erforderlich. Im Gegenzug erhalten diese Gesellschaften den ausstehenden Restbetrag bis zum 31. Dezember 2025 ausbezahlt. Das Term Sheet sowie die Entwürfe der dazugehörigen Stundungs- und Rangrücktrittsvereinbarung liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können auch per E-Mail (schkg@staiger.law) angefordert werden. Zirkularbeschlüsse: Sollte die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig im Sinne von Art. 235 Abs. 3 SchKG sein, gelten die vorstehenden Anträge als auf dem Zirkularweg zum Beschluss erhoben, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 19. Juni 2025 schriftlich (Datum des Poststempels; per Einschreiben) bei der Kontaktstelle Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Allfällige Gläubiger, die keine Spezialanzeige samt Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten haben, können diese unter Nachweis ihrer Gläubigereigenschaft bei der Kontaktstelle beziehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäss § 5 Abs. 3 EG SchKG BL die ernennende Instanz (Gläubigerversammlung) vor der Ernennung von Privaten (ausseramtliche Konkursverwaltung sowie Hilfspersonen) Konkurrenzofferten einholt und ein Kostendach vereinbart. Allfällige Konkurrenzofferten sind bis zum 19. Juni 2025 bei der Kontaktstelle einzureichen. Kontakt bei Anfragen: schkg@staiger.law Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 04.07.2025

      Kontaktstelle: STAIGER Rechtsanwälte AG Talacker 41
    2. Zürich "

  • FUSC 250603/2025 - 03.06.2025
    Categorie: Fallimento

    Numero di pubblicazione: KK02-0000049446, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 03.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich Konkurspublikation/Schuldenruf FTI Touristik AG in Liquidation Schuldner: FTI Touristik AG in Liquidation CHE-107.434.357 Binningerstrasse 90-96

  • Allschwil Art des Konkursverfahrens: ordentlich Datum der Konkurseröffnung: 02.07.2024 Erste Gläubigerversammlung: 03.06.2025, 15:00 Uhr, Berufsbildungszentrum Liestal, Aula, Mühlemattstrasse 34, 4410 Liestal, Türöffnung und Zutrittskontrolle ab 14.30 Uhr Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Ergänzende rechtliche Hinweise: Für Beteiligte, die im Ausland wohnen gilt die angegebene Kontaktstelle als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Der ersten Gläubigerversammlung wird beantragt
    1. die Anwaltskanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als ausseramtliche Konkursverwaltung einzusetzen. Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2025 zur Festlegung der Entschädigungsansätze der STAIGER Rechtsanwälte AG im Falle der Einsetzung als ausseramtlichen Konkursverwaltung, das Schreiben des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Landschaft vom 2
      1. März 2025 an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sowie das Kostendach liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können bei ihr per E-Mail angefordert werden (schkg@staiger.law).
      2. eventualiter, d.h. für den Fall, dass Antrag 1 hiervor abgelehnt werden sollte, die Konkursverwaltung zu ermächtigen, die STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als Hilfsperson beizubehalten. § 5 Abs. 3 EG SchKG BL bleibt vorbehalten.
      3. die (ausseramtliche) Konkursverwaltung zu ermächtigen, die in der Vereinbarung (""Term Sheet"") vom 29. April 2025 / 30. April 2025 festgelegten Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zweck des Term Sheets ist es, die Rückerstattungsprozesse (""Refunds"") aus stornierten Flugtickets der französischen und schweizerischen FTI-Ticketshop Gesellschaften fortzuführen. Vorzeitige Insolvenzen dieser Gesellschaften müssen vermieden werden, da andernfalls deren IATA-Lizenzen erlöschen würden und die Rückerstattungsprozesse nicht weitergeführt werden könnten. Zu diesem Zweck sind Forderungsverzichte von Seiten der Touristik-Gesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Frankreich erforderlich. Im Gegenzug erhalten diese Gesellschaften den ausstehenden Restbetrag bis zum 31. Dezember 2025 ausbezahlt. Das Term Sheet sowie die Entwürfe der dazugehörigen Stundungs- und Rangrücktrittsvereinbarung liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können auch per E-Mail (schkg@staiger.law) angefordert werden. Zirkularbeschlüsse: Sollte die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig im Sinne von Art. 235 Abs. 3 SchKG sein, gelten die vorstehenden Anträge als auf dem Zirkularweg zum Beschluss erhoben, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 19. Juni 2025 schriftlich (Datum des Poststempels; per Einschreiben) bei der Kontaktstelle Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Allfällige Gläubiger, die keine Spezialanzeige samt Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten haben, können diese unter Nachweis ihrer Gläubigereigenschaft bei der Kontaktstelle beziehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäss § 5 Abs. 3 EG SchKG BL die ernennende Instanz (Gläubigerversammlung) vor der Ernennung von Privaten (ausseramtliche Konkursverwaltung sowie Hilfspersonen) Konkurrenzofferten einholt und ein Kostendach vereinbart. Allfällige Konkurrenzofferten sind bis zum 19. Juni 2025 bei der Kontaktstelle einzureichen. Kontakt bei Anfragen: schkg@staiger.law Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 03.07.2025

      Kontaktstelle: STAIGER Rechtsanwälte AG Talacker 41
    2. Zürich "

  • FUSC 241224/2024 - 24.12.2024
    Categorie: Cambiamento nella dirigenza

    Numero di pubblicazione: HR02-1006215198, Ufficio del registro di commercio Basilea Campagna, (280)

    FTI Touristik AG in Liquidation, in Allschwil, CHE-107.434.357, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 131 vom 09.07.2024, Publ. 1006079643).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Burkart, Fabian, von Basel, in Basel, Direktor, mit Einzelunterschrift.

    Lista dei risultati

    Qui trovate un link della dirigenza ad una lista di persone con lo stesso nome, che sono registrate nel registro di commercio.

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