• AZ Future Agency GmbH

    ZH
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    N° registro commercio: CH-020.4.078.469-9
    Ramo economico: Facility Management

    Età dell'azienda

    3 anni

    Fatturato in CHF

    PremiumPremium

    Capitale in CHF

    20'000

    Collaboratori

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    Marchi attivi

    0

    Informazioni su AZ Future Agency GmbH

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    Su AZ Future Agency GmbH

    • AZ Future Agency GmbH ha sede a Andelfingen, è attiva e opera nel ramo «Facility Management».
    • L’azienda è stata costituita nel 25.08.2022.
    • L’azienda ha modificato l’iscrizione nel registro di commercio da ultimo il 20.08.2025, su “Comunicati” troverà tutte le modifiche.
    • L’IDI segnalata è CHE-444.638.109.

    Informazioni sul registro di commercio

    Fonte: FUSC

    Ramo economico

    Facility Management

    Scopo (Lingua originale)

    Die Gesellschaft bezweckt den Handel von Produkten Import - Export, die dazugehörigen Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen sowie die Führung von Reinigungsgeschäften, Reparaturen und Instandsetzungen aller Art in und ums Gebäude besonders Glasoberflächen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.

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    Fonte: FUSC

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    Assetto proprietario

    Partecipazioni

    Non siamo al corrente di nessuna partecipazione.

    Ultimi comunicati FUSC: AZ Future Agency GmbH

    Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati

    FUSC 250820/2025 - 20.08.2025
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: UV03-0000001534, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 20.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 20.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Andelfingen, Thurtalstrasse 1, 8450 Andelfingen Gerichtliche Vorladung von AZ Future Agency GmbH Vorgeladene Partei(en): AZ Future Agency GmbH Zustellungsdomizil eingebüsst (Sitz in 8450 Andelfingen) CHE-444.638.109 Schweiz Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: EK250032-B Art der Verhandlung: Konkursverhandlung (Betreibungsnummer 59679, Konkursandrohung vom 12. Dezember 2024) Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Bezirksgericht Andelfingen Thurtalstr. 1

  • Andelfingen 12.09.2025, 08:15 Uhr Verhandlungsgegenstand: Konkurseröffnung Säumnisfolgen:
    1. Den Parteien ist das Erscheinen zur Konkurseröffnungsverhandlung freigestellt. Das Gericht entscheidet nach Ablauf des Vorladungstermins aufgrund der Akten. Ergänzende rechtliche Hinweise:
    2. Der Gläubiger wird auf Art. 68 Abs. 3 ZPO hingewiesen, wonach ein Vertreter einer Vollmacht bedarf, um im Namen eines andern ein Begehren zu stellen, andernfalls diesem keine Folge gegeben wird.
    3. Der Gläubiger hat für die Kosten der allfälligen Konkurseröffnung spätestens bis zum Verhandlungstermin einen Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 1'800.- an der Kasse des Bezirksgerichts Andelfingen, Thurtalstrasse 1, 8450 Andelfingen, zu bezahlen oder auf das Postkonto 84-655-7, zu überweisen, immer unter Angabe des SchuldnerNamens, des Verhandlungsdatums und der Geschäft Nr. Bei Nichtleistung oder verspätetem Eintreffen des Kostenvorschusses wird auf das Konkursbegehren nicht eingetreten, unter Auflage der Gerichtskosten von CHF 200.- an den Gläubiger. Die Leistung des Kostenvorschusses muss daher so rechtzeitig erfolgen, dass die Gerichtskasse im Zeitpunkt des Beginns der Konkurseröffnungsverhandlung im Besitze des Betrages oder des Gutschriftzettels des Postcheckamtes ist.
    4. Der Gläubiger wird darauf hingewiesen, dass er bei Mittellosigkeit und gegebenen Prozess-aussichten ein Begehren auf unentgeltliche Rechtspflege stellen kann. In diesem Falle hat er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzustellen und mit Urkunden zu beweisen.
    5. Die Konkurseröffnung wird ausgesprochen, wenn der Schuldner nicht spätestens bis zur Konkurseröffnungsverhandlung eine schriftliche Erklärung des Gläubigers beibringt, dass dieser sein Konkursbegehren bedingungslos zurückziehe oder dem Schuldner Stundung gewähre, oder wenn der Schuldner nicht spätestens in der Konkurseröffnungsverhandlung durch Urkunden (Quittungen) beweist, dass er die Schuld samt Zins und Kosten getilgt hat oder dass andere Gründe im Sinne der Art. 172, 173 und 173a SchKG der Konkurseröffnung entgegenstehen. Zudem hat der Schuldner auch die durch das Konkurseröffnungsbegehren entstandenen Gerichtskosten im Betrage von CHF 200.- auf der Konkursgerichtskanzlei bis zum Konkurseröffnungstermin bar zu bezahlen, ansonsten der Konkurs dennoch eröffnet würde.
    6. Beantragt der Gläubiger die Verschiebung der Verhandlung, damit der Schuldner die Forderung begleichen kann, oder gewährt der Gläubiger dem Schuldner Stundung, wird das Verfahren als durch Rückzug des Konkursbegehrens erledigt abgeschrieben unter Auflage der Gerichtskosten von CHF 200.- an den Gläubiger.
    7. Bei einem Rückzug des Konkursbegehrens werden die entstandenen Gerichtskosten von CHF 200.- dem Gläubiger auferlegt, sofern der Schuldner diesen Betrag bis zur Konkurseröffnungsverhandlung nicht bar auf der Konkursrichterkanzlei bezahlt hat.
    8. Nach gefälltem Konkurserkenntnis können weder ein Rückzug des Konkursbegehrens noch eine Stundungserklärung des Gläubigers, noch ein Ausweis über die Zahlung der

    Schuld berücksichtigt werden. 9. Über das obgenannte Verfahren werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Der
    Entscheid wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

  • FUSC 250820/2025 - 20.08.2025
    Categorie: Altre pubblicazioni giuridiche

    Numero di pubblicazione: UV03-0000001533, Ufficio del registro di commercio Zurigo

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 20.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 20.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Andelfingen, Thurtalstrasse 1, 8450 Andelfingen Gerichtliche Vorladung von AZ Future Agency GmbH Vorgeladene Partei(en): AZ Future Agency GmbH Zustellungsdomizil eingebüsst (Sitz in 8450 Andelfingen) CHE-444.638.109 Schweiz Die aufgeführte(n) Partei(en) werden hiermit aufgefordert, zur bezeichneten Zeit persönlich (mit oder ohne Vertreter) vor Gericht zu erscheinen. Angaben zur gerichtlichen Vorladung: Geschäftsnummer: EK250057-B Art der Verhandlung: Konkursverhandlung Ort, Datum und Zeit der Verhandlung Bezirksgericht Andelfingen Thurtalstr. 1

  • Andelfingen 12.09.2025, 08:30 Uhr Verhandlungsgegenstand: Konkurseröffnung (Betreibungsnummer 60698, Konkursandrohung vom 24. März 2025) Säumnisfolgen:
    1. Den Parteien ist das Erscheinen zur Konkurseröffnungsverhandlung freigestellt. Das Gericht entscheidet nach Ablauf des Vorladungstermins aufgrund der Akten. Ergänzende rechtliche Hinweise:
    2. Der Gläubiger wird auf Art. 68 Abs. 3 ZPO hingewiesen, wonach ein Vertreter einer Vollmacht bedarf, um im Namen eines andern ein Begehren zu stellen, andernfalls diesem keine Folge gegeben wird.
    3. Der Gläubiger hat für die Kosten der allfälligen Konkurseröffnung spätestens bis zum Verhandlungstermin einen Kostenvorschuss in der Höhe von CHF 1'800.- an der Kasse des Bezirksgerichts Andelfingen, Thurtalstrasse 1, 8450 Andelfingen, zu bezahlen oder auf das Postkonto 84-655-7, zu überweisen, immer unter Angabe des SchuldnerNamens, des Verhandlungsdatums und der Geschäft Nr. Bei Nichtleistung oder verspätetem Eintreffen des Kostenvorschusses wird auf das Konkursbegehren nicht eingetreten, unter Auflage der Gerichtskosten von CHF 200.- an den Gläubiger. Die Leistung des Kostenvorschusses muss daher so rechtzeitig erfolgen, dass die Gerichtskasse im Zeitpunkt des Beginns der Konkurseröffnungsverhandlung im Besitze des Betrages oder des Gutschriftzettels des Postcheckamtes ist.
    4. Der Gläubiger wird darauf hingewiesen, dass er bei Mittellosigkeit und gegebenen Prozessaussichten ein Begehren auf unentgeltliche Rechtspflege stellen kann. In diesem Falle hat er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzustellen und mit Urkunden zu beweisen.
    5. Die Konkurseröffnung wird ausgesprochen, wenn der Schuldner nicht spätestens bis zur Konkurseröffnungsverhandlung eine schriftliche Erklärung des Gläubigers beibringt, dass dieser sein Konkursbegehren bedingungslos zurückziehe oder dem Schuldner Stundung gewähre, oder wenn der Schuldner nicht spätestens in der Konkurseröffnungsverhandlung durch Urkunden (Quittungen) beweist, dass er die Schuld samt Zins und Kosten getilgt hat oder dass andere Gründe im Sinne der Art. 172, 173 und 173a SchKG der Konkurseröffnung entgegenstehen. Zudem hat der Schuldner auch die durch das Konkurseröffnungsbegehren entstandenen Gerichtskosten im Betrage von CHF 200.- auf der Konkursgerichtskanzlei bis zum Konkurseröffnungstermin bar zu bezahlen, ansonsten der Konkurs dennoch eröffnet würde.
    6. Beantragt der Gläubiger die Verschiebung der Verhandlung, damit der Schuldner die Forderung begleichen kann, oder gewährt der Gläubiger dem Schuldner Stundung, wird das Verfahren als durch Rückzug des Konkursbegehrens erledigt abgeschrieben unter Auflage der Gerichtskosten von CHF 200.- an den Gläubiger.
    7. Bei einem Rückzug des Konkursbegehrens werden die entstandenen Gerichtskosten von CHF 200.- dem Gläubiger auferlegt, sofern der Schuldner diesen Betrag bis zur Konkurseröffnungsverhandlung nicht bar auf der Konkursrichterkanzlei bezahlt hat.
    8. Nach gefälltem Konkurserkenntnis können weder ein Rückzug des Konkursbegehrens noch eine Stundungserklärung des Gläubigers, noch ein Ausweis über die Zahlung der

    Schuld berücksichtigt werden. 9. Über das obgenannte Verfahren werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Der
    Entscheid wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.

  • FUSC 250521/2025 - 21.05.2025
    Categorie: Cambiamento dell’indirizzo

    Numero di pubblicazione: HR02-1006336850, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)

    AZ Future Agency GmbH, in Andelfingen, CHE-444.638.109, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 167 vom 30.08.2022, Publ. 1005550020).

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst.

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