Alter der Firma
20 JahreKapital in CHF
100'000Aktive Marken
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Vermögenskammer AG in Liquidation
- Vermögenskammer AG in Liquidation mit Sitz in Zürich ist in Liquidation. Vermögenskammer AG in Liquidation ist im Bereich «Betreiben von Fondsmanagement» tätig.
- Die Firma wurde am 19.05.2003 gegründet.
- Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 17.02.2021 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
- Im Handelsregister ist die Firma Vermögenskammer AG in Liquidation unter UID CHE-110.063.758 eingetragen.
- Es sind 324 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: "baiji.org" foundation, 2 Maler GmbH in Liquidation, 24h Keyservice GmbH in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.05.2003
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.026.940-5
UID/MWST
CHE-110.063.758
Branche
Betreiben von Fondsmanagement
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Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung, treuhänderische Verwaltung von Vermögen, Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kapitalanlagen inklusive deren Vermittlung, Erwerb von Aktien, Obligationen und Edelmetallen sowie den Handel mit Rohstoffen und Handelswaren. Die Gesellschaft kann Finanz-, Anlage-, Treuhand- und damit zusammenhängende Dienstleistungsgeschäfte erbringen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Revisal AG Gossau | Gossau (SG) | 04.07.2006 | 01.07.2010 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Vermögenskammer AG
- Privat-Vermögensberatung Messmer GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Vermögenskammer AG in Liquidation
Publikationsnummer: BH05-0000004601, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 17.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.02.2021, 16.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), Vermögenskammer AG in Liquidation
- Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
- März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur
Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).
Publikationsnummer: BH05-0000004528, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 16.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 15.02.2021, 17.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), Vermögenskammer AG in Liquidation
- Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
- März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur
Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).
Publikationsnummer: BH05-0000004483, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 15.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 16.02.2021, 17.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), Vermögenskammer AG in Liquidation
- Veröffentlichung Betroffene Organisation: Vermögenskammer AG in Liquidation CHE-110.063.758 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 8032 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
- Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
- März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur
Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.