• Ultra Sonic Holding AG in Liquidation

    LU
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-150.3.003.007-0
    Branche: Betreiben von Beteiligungsgesellschaften

    Alter der Firma

    18 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    1,0 Mio.

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Ultra Sonic Holding AG in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über Ultra Sonic Holding AG in Liquidation

    • Ultra Sonic Holding AG in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Betreiben von Beteiligungsgesellschaften tätig. Der Sitz liegt in Luzern.
    • Die Firma wurde am 09.03.2006 gegründet und hat 4 Personen im Management.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 03.01.2022. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Ultra Sonic Holding AG in Liquidation lautet CHE-112.813.128.
    • An der gleichen Adresse wie Ultra Sonic Holding AG in Liquidation sind 2 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Asset Treuhand AG in Liquidation, H&H Art Switzerland GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Beteiligungsgesellschaften

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Der Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere an solchen aus dem Bereich Ultraschalltechnologie. Sie bezweckt auch die Vermögensverwaltung und das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung und Finanztreuhand. Sie kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt den Zweck der Gesellschaft fördern oder mit ihm in Zusammenhang stehen sowie Verträge abschliessen. Sie kann zudem Immobiliengeschäfte aller Art tätigen, insbesondere Erwerb, Finanzierung, Verwaltung, Vermietung und Veräusserung von Grundeigentum im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Patente, Lizenzen etc. kaufen, verwalten und verkaufen. Ferner kann sie Darlehensverträge abschliessen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Tochtergesellschaften gründen. Auch kann sie mit Waren aller Art handeln und Import/Export-Geschäfte abwickeln.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    AC&P Management AG
    Luzern 15.03.2006 11.02.2009

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Ultra Sonic Holding AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Ultra Sonic Holding AG in Liquidation

    SHAB 220103/2022 - 03.01.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM10-0000000167, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: FINMA-Konkurs Publikationsdatum: SHAB 03.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 03.01.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Laupenstrasse 27, 3008 Bern Kollokationsplan Ultra Sonic Holding AG in Liquidation Schuldner: Ultra Sonic Holding AG in Liquidation CHE-112.813.128 Haldenstrasse 43

  • Luzern Angaben zur Meldung: Auflagefrist Kollokationsplan:
  • Tage ab 3. Januar 2022 Liquidator Baur Hürlimann AG Bahnhofplatz 9
  • Zürich Tel.: +41 (0)44 218 77 77 Innert der Auflagefrist können Gläubiger den Kollokationsplan im Rahmen von Art. 5 Bankeninsolvenzverordnung-FINMA beim Liquidator einsehen (Voranmeldung notwendig). Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen ab Möglichkeit zur Einsichtnahme beim Richter am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
    Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim zuständigen Gericht am Konkursort, 6006 Luzern, gerichtlich anhängig zu machen.
    Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

  • SHAB 210603/2021 - 03.06.2021
    Kategorien: Änderung am Kapital

    Publikationsnummer: HR02-1005204749, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    Ultra Sonic Holding AG in Liquidation, in Luzern, CHE-112.813.128, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 95 vom 18.05.2018, Publ. 4236803).

    Aktien neu:
    1'000 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 1'000 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 1. Mai 2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden;
    die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.

    SHAB 200706/2020 - 06.07.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: FM10-0000000057, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: FINMA-Konkurs Publikationsdatum: SHAB - 06.07.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Laupenstrasse

  • 3008 Bern Ultra Sonic Holding AG in Liquidation Schuldner: Ultra Sonic Holding AG in Liquidation CHE-112.813.128 Haldenstrasse 43 6006 Luzern Der rechtlich massgebliche Inhalt der Publikation ergibt sich aus dem PDF-Anhang.
    1. Schuldner: Ultra Sonic Holding AG in Liquidation CHE-112.813.128 Haldenstrasse 43
    2. Luzern
    3. Mitteilung: Liquidator Dr. Daniel Hunkeler und Georg Johann Wohl Baur Hürlimann AG Bahnhofplatz 9 Postfach 1175 8021 Zürich Tel.: +41 (0)44 218 7777 Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend eine mehrere Verwertungshandlungen und den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen alle Organe der Gemeinschuldnerin zugestellt. Gläubiger können die Abtretung aller im Zirkular genannten Rechtsansprüche und Eigner die Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen beim Liquidator beantragen. Gläubiger und Eigner erhalten zudem Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-) Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz). Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Liquidator anfordern.
    4. Fristenlauf: Die im Zirkular eingeräumten Rechte sind bis 3
      1. August 2020 geltend zu machen.

      Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
      Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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