• Toni Choice GmbH

    ZH
    aktiv
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.072.102-2
    Branche: Gebäudebau und Unterhalt

    Alter der Firma

    3 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Toni Choice GmbH

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Über Toni Choice GmbH

    • Toni Choice GmbH mit Sitz in Regensdorf ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Gebäudebau und Unterhalt». Toni Choice GmbH ist aktiv.
    • Das Management der am 04.11.2020 gegründeten Firma Toni Choice GmbH besteht aus einer Person.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 16.04.2024.
    • Die Firma ist im Handelsregister des Kantons ZH unter der UID CHE-491.252.170 eingetragen.
    • Es sind 24 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: AAA - Mini - Car - GmbH, Adikko AG, Baumatronix GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Gebäudebau und Unterhalt

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt Sanierung das Erbringen von Renovations- und Sanierungsarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Toni Choice GmbH

    SHAB 240416/2024 - 16.04.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003709, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 16.10.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf Gerichtlicher Entscheid gegen Toni Choice GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Toni Choice GmbH CHE-491.252.170 Adlikerstrasse 255

  • Regensdorf Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel Das Gericht verfügt:
    1. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Alle Fristen dieses Verfahrens laufen auch in den Gerichtsferien.
    2. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - eine Geschäftsführung ernennt und diese beim Handelsregisteramt anmeldet, und - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt (Art. 814 Abs. 3 OR) und beim Handelsregisteramt anmeldet, und - ein gültiges Domizil eintragen lässt.
    3. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. Von allfälligen Vorkehrungen zur Mängelbehebung ist dem Gericht innert Frist Mitteilung zu machen. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 1 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 4. (...) Geschäftsnummer: EO240012-D/B-1 Entscheiddatum: 08.04.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht s.V. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 06.05.2024 Kontaktstelle: Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf

    Bemerkungen: Der gerichtliche Entscheid kann von der Antragsgegnerin am Bezirksgericht Dielsdorf
    eingesehen werden.

  • SHAB 240405/2024 - 05.04.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002313, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 05.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 05.04.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Entscheid betreffend Organisationsmangel Toni Choice GmbH Klagende Partei: Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Vorsorge BVG, Postfach, 8050 Zürich Beklagte Partei: Toni Choice GmbH CHE-491.252.170 Adlikerstrasse 255

  • Regensdorf Angaben zum gerichtlichen Entscheid: HE240019-O Urteil vom 3. April 2024
    1. Die Gesuchsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Höngg-Zürich wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'500.00.
    4. Die Kosten werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. Sie werden vorab aus dem von der Gesuchstellerin geleisteten Kostenvorschuss gedeckt, wobei der Gesuchstellerin das Rückgriffsrecht auf die Gesuchsgegnerin eingeräumt wird.
    5. Es wird keine Entschädigung zugesprochen. 6. ....
    6. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert übersteigt CHF 30'000.00. Entscheiddatum: 03.04.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht Gerichtsschreiber J. Busslinger

    Kontaktstelle: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15,
  • Zürich

  • SHAB 240304/2024 - 04.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002295, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 04.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 04.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Entscheid betreffend Organisationsmangel Toni Choice GmbH Klagende Partei: Stiftung Auffangeinrichtung BVG Beklagte Partei: Toni Choice GmbH CHE-491.252.170 Adlikerstrasse 255

  • Regensdorf Angaben zum gerichtlichen Entscheid: HE240019-O Verfügung vom 19. Februar 2024
    1. Das Doppel des Gesuchs vom 15. Februar 2024 (act. 1) samt Beilagen (act. 2/1-5) wird der Gesuchsgegnerin zugestellt. 2. ...
    2. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um zum Gesuch Stellung zu nehmen (dreifach, Beilagen im Doppel). Die Gesuchsgegnerin hat konkrete Behauptungen aufzustellen, unter jeweiliger Nennung konkreter Beweismittel (insbesondere Urkunden, die beizulegen sind). Bei Säumnis würde aufgrund der Akten entschieden bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen durch Urteil des Einzelgerichts des Handelsgerichtes die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR) 4. ...
    3. Alle Fristen dieses Verfahrens laufen während allfälliger Fristenstillstände gemäss ZPO. 6. .... Entscheiddatum: 19.02.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht Gerichtsschreiber J. Busslinger

    Kontaktstelle: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15,
  • Zürich

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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