• The New GmbH in Nachlassliquidation

    BE
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-036.4.076.860-0
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    6 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu The New GmbH in Nachlassliquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über The New GmbH in Nachlassliquidation

    • The New GmbH in Nachlassliquidation ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Gstaad. The New GmbH in Nachlassliquidation gehört zur Branche «Betreiben von Gastronomiebetrieben» und ist aktuell in Liquidation.
    • Im Management sind 3 aktive Personen eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 27.02.2019.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 09.09.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die UID der Firma lautet CHE-227.124.185.
    • Unternehmen mit der gleichen Adresse: Mountain Cosmetics Gstaad GmbH, Move It Fitness Gstaad GmbH, PHYSIO GSTAAD, Vanessa Hänni.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Gastwirtschaftsbetrieben, Take Aways, Caterings und Handel mit Waren aller Art sowie Organisation und Durchführung von Festwirtschaften, Events, Veranstaltungen und ähnlichen Anlässen, Beratung von Gastronomieunternehmen sowie Ausbildung im Bereich Gastronomie. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • The New GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: The New GmbH in Nachlassliquidation

    SHAB 250909/2025 - 09.09.2025
    Kategorien: Nachlassverfahren

    Publikationsnummer: NA09-0000000082, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Nachlassverfahren Unterrubrik: Kollokationsplan im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung Publikationsdatum: SHAB, KABBE 09.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 09.09.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle GisselbRecht & Wirtschaft AG, Casinoplatz 8, 3011 Bern Kollokationsplan im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung The New GmbH in Nachlassliquidation Schuldner: The New GmbH in Nachlassliquidation CHE-227.124.185 Sportzentrumstrasse 5

  • Gstaad Angaben zur Auflage: Der Kollokationsplan liegt während der Bürozeiten in der Kanzlei der Liquidatorin zur Einsichtnahme auf und kann auf telefonische Anfrage hin eingesehen werden. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind während der Auflagefrist beim Regionalgericht Oberland anhängig zu machen. Sofern keine Anfechtung erfolgt, wird der Kollokationsplan rechtskräftig. Ergänzende rechtliche Hinweise: Während derselben Frist liegt ebenfalls das Inventar zur Einsicht auf. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 29.09.2025 Kontaktstelle: GisselbRecht & Wirtschaft AG
    Casinoplatz 8
  • Bern
    tg@gisselbrechtwirtschaft.ch

  • SHAB 250507/2025 - 07.05.2025
    Kategorien: Liquidation, Änderung des Firmennamens, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006325349, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    The New GmbH, in Saanen, CHE-227.124.185, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 8 vom 14.01.2025, Publ. 1006227158).

    Firma neu:
    The New GmbH in Nachlassliquidation. Mit Entscheid vom 30.04.2025 hat das zuständige Einzelgericht den von der Gesellschaft mit ihren Gläubigern abgeschlossenen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung gerichtlich bestätigt. [gestrichen: Mit Entscheid vom 08.01.2025 hat das zuständige Einzelgericht der Gesellschaft die gewährte definitive Nachlassstundung für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 14.04.2025, verlängert.]. [gestrichen: Mit Entscheid vom 12.09.2024 hat das zuständige Einzelgericht der Gesellschaft die definitive Nachlassstundung für die Dauer von vier Monaten, d.h. bis am 12.01.2025, bewilligt.]. [gestrichen: Mit Verfügung vom 01.07.2024 und 02.07.2024 hat das zuständige Einzelgericht der Gesellschaft die provisorische Nachlassstundung für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 01.10.2024, gewährt.].

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Grieb, Angela, von Burgdorf, in Gstaad (Saanen), Gesellschafterin und Geschäftsführerin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 10 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift];
    GisselbRecht & Wirtschaft AG (CHE-497.682.557), in Bern, Liquidatorin [bisher: Sachwalterin, ohne Angabe zur Zeichnungsberechtigung].

    SHAB 250502/2025 - 02.05.2025
    Kategorien: Nachlassverfahren

    Publikationsnummer: NA07-0000001126, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Nachlassverfahren Unterrubrik: Bestätigung des Nachlassvertrages Publikationsdatum: SHAB, KABBE 02.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 02.05.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun Bestätigung des Nachlassvertrages The New GmbH Schuldner: The New GmbH CHE-227.124.185 Sportzentrumstrasse 5

  • Gstaad Der Gerichtspräsident hat entschieden:
    1. Der Nachlassvertrag (2 Seiten) zwischen der Nachlassschuldnerin und ihren Gläubigern mit folgendem Wortlaut: «Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung zwischen The New GmbH, Sportzentrumstrasse 5, 3780 Gstaad, handelnd durch Frau Angela Grieb, Gesellschafterin und Geschäftsführerin und ihren Gläubigern
      1. Die The New GmbH räumt ihren Gläubigern im Sinne von Art. 317 ff. SchKG das Verfügungsrecht über ihr gesamtes Vermögen ein, damit die Gläubiger sich aus dem Liquidationserlös im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre Forde-rungen bezahlt machen können. 2. Die Gläubiger erklären, sich für ihr Forderungen aus dem Liquidationserlös der Aktiven der The New GmbH befriedigen zu wollen. Sie verzichten gegenüber der The New GmbH ausdrücklich auf die Nachforderung eines sich bei der Liquidation ergebenden Ausfalls (Art. 318 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG). 3. Die Liquidationsmasse umfasst alle Aktiven der The New GmbH einschliesslich allfälliger Ansprüche irgendwelcher Art. Soweit die Liquidationsmasse auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet, ist das Abtretungsverfahren gemäss den Bestimmungen des Konkursrechtes (Art. 260 und Art. 325 SchKG) durchzuführen. 4. Zur rechtsgültigen und rechtswirksamen Feststellung der am Liquidationsergebnis teilnehmenden Gläubiger, deren Rangstellung und der Höhe ihrer Forderungen insbesondere auch der geltend gemachten Sicherheiten - wird das Kollokationsver fahren gemäss den Bestimmungen der Artikel 244 bis 251 SchKG durchgeführt. Der Kollokationsplan wird gemäss Art. 321 SchKG gestützt auf die Geschäftsbücher der The New GmbH und die erfolgten Eingaben erstellt und zur Einsichtnahme der Gläubiger aufgelegt. 5. Der Zinsenlauf hat mit dem Datum der Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung am 1. Juli 2024 aufgehört, mit Ausnahme der pfandgesicherten Forderungen.
      2. Mit der Durchführung der Liquidation werden als Liquidationsorgane gewählt: 6.1 Ein Liquidator / eine Liquidatorin 6.2 Ein Gläubigerausschuss, bestehend aus zwei Mitgliedern 7. Der Gläubigerausschuss organisiert sich selbst und trifft bei Vakanzen die nötigen Ersatzwahlen. 8. Die Liquidatorin hat die Liquidation als ausführendes Organ im Interesse der Gläubiger durchzuführen. Sie handelt mit firmenmässiger Unterschrift unter der Bezeichnung «The New GmbH in Nachlassliquidation». 9. Die Entschädigung der Liquidatorin und der Vertreter im Gläubigerausschuss werden gemäss Art. 55 der Gebührenverordnung zum SchKG vom Nachlassgericht festgelegt, wobei die Honorarforderungen der Berufsverbände als Richtlinie gelten. 10. Der Gläubigerausschuss ist Aufsichts- und Beschwerdeinstanz über die Tätigkeit der Liquidatorin. Er übt ferner alle Befugnisse in sinngemässer Anwendung von Art. 237 Abs. 3 Ziff. 1 bis 5 SchKG aus. Insbesondere fallen in seine Zuständigkeit die Einleitung von Prozessen und der Abschluss von Vergleichen. Der Gläubigeraus-schuss ist im Rahmen der vorstehenden Kompetenzen befugt, der Liquidatorin Weisungen zu erteilen. 11. Die Liquidatorin beruft den Gläubigerausschuss zu in der Regel alle zwei Monate stattfindenden, gemeinsamen Sitzungen ein. Die dabei zur Behandlung gelangenden Geschäfte sind zu traktandieren und - soweit möglich - mit Unterlagen vorzuberei-ten. 12. Die Liquidatorin orientiert nach Absprache mit dem Gläubigerausschuss periodisch per Rundschreiben über den Stand der Liquidationstätigkeit und den weiteren Fortgang derselben. Als Publikationsorgan wird das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) bestimmt. 13. Dieser Vertrag tritt mit Erreichen eines der gesetzlich vorgeschriebenen Quoren und mit rechtskräftiger Genehmigung durch das Nachlassgericht in Kraft. Gstaad, 5. Februar 2025 The New GmbH ............................. Angela Grieb Zustimmungserklärung Der/die unterzeichnete Gläubiger/in erklärt hiermit die Zustimmung zu dem von der The New GmbH, Gstaad vorgeschlagenen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung 1. Die The New GmbH räumt ihren Gläubigern im Sinne von Art. 317 ff. SchKG das Verfügungsrecht über ihr gesamtes Vermögen ein, damit der/die Gläubiger/in sich aus dem Liquidationserlös im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für seine/ihre Forderungen bezahlt machen kann. 2. Der/die Gläubiger/in erklärt, sich für seine/ihre Forderungen aus dem Liquidationserlös der Aktiven der The New GmbH befriedigen zu wollen. Er/Sie verzichtet gegenüber der The New GmbH ausdrücklich auf die Nachforderung eines sich bei der Liquidation ergebenden Ausfalls (Art. 318 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG). 3. Der Zinsenlauf hat mit dem Datum der Bewilligung der provisorischen Nachlass stundung am 1. Juli 2024 aufgehört, mit Ausnahme der pfandgesicherten Forderungen. 4. Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen über den Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Art. 317 ff. SchKG) Anwendung. 5. Dieser Vertrag tritt mit Erreichen eines der gesetzlich vorgeschriebenen Quoren und mit rechtskräftiger Genehmigung durch das Nachlassgericht in Kraft. Ort und Datum Der / die Gläubiger/in ...................... ...................... (Stempel und Unterschrift)» wird gerichtlich bestätigt.
      3. Es wird festgestellt, dass an der Gläubigerversammlung vom 5. Februar 2025 gewählt wurden: a) Als Gläubigerausschuss: a. Frau Patrizia Matti, Matti Management GmbH b. Frau Cornelia Walker-Kübli, Sportzentrum Gstaad AG b) Als Liquidatorin: a. GisselbRecht & Wirtschaft AG 3. Die GisselbRecht & Wirtschaft AG als Sachwalterin bzw. Liquidatorin wird aufgefordert, die gesamten Nachlassakten innert drei Monaten nach Abschluss des Nachlassverfahrens bzw. nach Vollzug des Nachlassvertrages gehörig geordnet und eingebunden der Nachlassbehörde zuhanden des Betreibungs- und Konkursamtes abzuliefern. 4. Das Honorar (inkl. Auslagen) der Sachwalterin für die Phase der definitiven Nachlassstundung wird auf CHF 4'842.70 festgesetzt. 5. Die Gerichtskosten (inkl. Publikationskosten), bestimmt auf CHF 700.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Vorschuss vom 9. April 2025 ver rechnet. Der am 10. April 2025 irrtümlich doppelt geleistete Vorschuss von weiteren CHF 700.00 wird im Einverständnis mit der Gesuchstellerin mit den Gerichtskosten von CHF 500.00 betreffend die Verlängerung der definitiven Nachlassstundung ver-rechnet (vgl. hierzu Ziff. 6 der Verfügung vom 8. Januar 2025). Der Gesuchstellerin werden die überschüssigen CHF 200.00 aus der Gerichtskasse zurückerstattet. 6. Anlässlich der Verhandlung vom 30. April 2025 der Gesuchstellerin und der Sachwalterin mündlich eröffnet, kurz begründet unter Hinweis auf die nachstehende Rechtsmit-telbelehrung sowie durch Übergabe schriftlich eröffnet. Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen: - dem Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West (per E-Mail) - dem Konkursamt Oberland, Dienststelle Oberland (per E-Mail) - dem Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Frutigen (A-Post; vorab per E-Mail) - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern A-Post; vorab per E-Mail) Nach Eintritt der Vollstreckbarkeit zu publizieren im: - Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB - Amtsblatt des Kantons Bern Dieser Entscheid ist seit dem 30.04.2025 vollstreckbar. Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Der Gerichtspräsident: Jost D

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