• Terreno AG in Liquidation

    BS
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-270.3.005.144-1
    Branche: Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Alter der Firma

    92 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    50'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Terreno AG in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Über Terreno AG in Liquidation

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

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    Ankauf, Verkauf, sowie Ueberbauung und Verwaltung von Liegenschaften.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • Terreno AG
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    Neueste SHAB-Meldungen: Terreno AG in Liquidation

    SHAB 231004/2023 - 04.10.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000036874, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABBS 04.10.2023 Öffentlich einsehbar bis: 04.10.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel Kollokationsplan Terreno AG Schuldner: Terreno AG CHE-102.313.350 Aeschenvorstadt 4

  • Basel Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Ein Nachtrag zum Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim unterzeichnenden Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen seit Publikation beim Zivilgericht Basel-Stadt gerichtlich anhängig zu machen, widrigenfalls er als anerkannt gilt und in Rechtskraft erwächst. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 24.10.2023 Auflagestelle: Konkursamt Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Postfach 230, 4001 Basel Kontaktstelle für Beschwerden: Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt, Postfach, 4001
    Basel Kontaktstelle für Klage und Anfechtung:
    Zivilgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, 4001 Basel

  • SHAB 210303/2021 - 03.03.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000017931, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABBS 03.03.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 03.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel Kollokationsplan Terreno AG Schuldner: Terreno AG CHE-102.313.350 Aeschenvorstadt 4

  • Basel Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Ein Nachtrag zum Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim unterzeichnenden Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen seit Publikation beim Zivilgericht Basel-Stadt gerichtlich anhängig zu machen, widrigenfalls er als anerkannt gilt und in Rechtskraft erwächst. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
    Ablauf der Frist: 23.03.2021 Auflagestelle:
    Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel

  • SHAB 200722/2020 - 22.07.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000013481, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABBS - 22.07.2020 Meldungsnummer: Kanton: BS Publizierende Stelle: Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 1432, 4001 Basel Kollokationsplan und Inventar Terreno AG Schuldner: Terreno AG Aeschenvorstadt, 4051 Basel Schweiz Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert

  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Ein Nachtrag zum Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim unterzeichnenden Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen seit Publikation beim Zivilgericht Basel-Stadt gericht-
    lich anhängig zu machen, widrigenfalls er als anerkannt gilt und in Rechtskraft erwächst. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
    Ablauf der Frist: 11.08.2020

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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