• SYNOCOM AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-280.3.019.082-9
    Branche: Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Alter der Firma

    10 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu SYNOCOM AG

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über SYNOCOM AG

    • SYNOCOM AG ist aktuell aktiv und in der Branche Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen tätig. Der Sitz liegt in Muttenz.
    • Das Management der Firma SYNOCOM AG besteht aus einer Person.
    • Am 21.02.2025 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Firma SYNOCOM AG ist unter der UID CHE-295.969.515 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Veräusserung, die Vermittlung, die Vermietung sowie die Verwaltung von Immobilien aller Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • SYNOCOM AG in Liquidation
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: SYNOCOM AG

    SHAB 250221/2025 - 21.02.2025
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000073130, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABBL 21.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 21.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12,

  • Liestal Zahlungsbefehl SYNOCOM AG Schuldner: SYNOCOM AG CHE-295.969.515 Gartenstrasse 61
  • Muttenz Gläubiger: Kanton Basel-Landschaft
  • Liestal Schweiz Vertreter: Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft Steuerbezug Rheinstrasse 33 Postfach
  • Liestal Schweiz Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 25.11.2024 Forderungen: CHF 824.05 nebst Zins zu 4.75 % seit 20.11.2024 CHF 15.35 AUFGEL. ZINS BIS 19.11.2024 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten CHF 223.70 Forderungsgrund: ORDENTLICHE STEUERN - DIREKTE BUNDESSTEUER 2022, STEUERRECHNUNG VOM 30.05.2024 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12
  • Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
    Bemerkungen: GL Ref.: 7711978/12/346844/1/2022 / SCH Vertr. ZA: Osterwalder Urs, Mitglied des VR,
    entzieht sich der Zustellung

  • SHAB 250221/2025 - 21.02.2025
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000073134, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABBL 21.02.2025 Öffentlich einsehbar bis: 21.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12,

  • Liestal Zahlungsbefehl SYNOCOM AG Schuldner: SYNOCOM AG CHE-295.969.515 Gartenstrasse 61
  • Muttenz Gläubiger: Kanton Basel-Landschaft
  • Liestal Schweiz Vertreter: Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft Steuerbezug Rheinstrasse 33 Postfach
  • Liestal Schweiz Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 26.11.2024 Forderungen: CHF 1'685.00 nebst Zins zu 4.75 % seit 20.11.2024 CHF 112.05 AUFGEL. ZINS BIS 19.11.2024 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten CHF 188.70 Forderungsgrund: ORDENTLICHE STEUERN - STAATSSTEUER 2022, STEUERRECHNUNG VOM 30.05.2024, ORDNUNGSBUSSE VOM 30.05.2024 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12
  • Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
    Bemerkungen: GL Ref.: 7711978/11/346068/1/2022 / SCH Vertr. ZA: Osterwalder Urs, Mitglied des VR
    entzieht sich der Zustellung

  • SHAB 240703/2024 - 03.07.2024
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000060568, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABBL 03.07.2024 Öffentlich einsehbar bis: 03.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12,

  • Liestal Zahlungsbefehl SYNOCOM AG Schuldner: SYNOCOM AG CHE-295.969.515 Gartenstrasse 61
  • Muttenz Gläubiger: Kanton Basel-Landschaft
  • Liestal Schweiz Vertreter: Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft Steuerbezug Rheinstrasse 33 Postfach
  • Liestal Schweiz Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 25.04.2024 Forderungen: CHF 755.00 nebst Zins zu 4.75 % seit 24.04.2024 CHF 49.90 AUFGEL. ZINS BIS 23.04.2024 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten CHF 155.75 Forderungsgrund: ORDENTLICHE STEUERN - STAATSSTEUER 2021, STEUERRECHNUNG VOM 21.09.2023, ORDNUNGSBUSSE VOM 21.09.2023 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12
  • Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
    Bemerkungen:
    GL/ Ref.: 7711978/11/330877/1/2021 / SCH entzieht sich der Zustellung

  • Trefferliste

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