• Swiss CanLife AG

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.047.575-5
    Branche: Herstellung von Reinigungs- und Kosmetikartikeln

    Alter der Firma

    4 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    200'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Swiss CanLife AG

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren. Mehr erfahren
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    Beteiligungsauskunft

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    Über Swiss CanLife AG

    • Swiss CanLife AG hat den Sitz in Horgen, ist aktiv und im Bereich «Herstellung von Reinigungs- und Kosmetikartikeln» tätig.
    • Swiss CanLife AG wurde am 10.07.2019 gegründet.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 24.04.2024. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die UID der Firma lautet CHE-172.123.719.
    • Es sind 2 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: Elcotherm alt AG, TEQABLE AG.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Herstellung von Reinigungs- und Kosmetikartikeln

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Forschung, die Entwicklung, die Zucht und den Handel, inkl. Dienstleistungen, mit Pflanzen aller Art, insbesondere CBD Hanf. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verpflichtungen verbundener Gesellschaften und Dritter abgeben. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (2)
    Name Ort Seit Bis
    blueAUDIT GmbH
    Freienbach 11.08.2021 28.12.2023
    PricewaterhouseCoopers AG
    Zürich 15.07.2019 10.03.2021

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Swiss CanLife SA
    • Swiss CanLife Ltd
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Swiss CanLife AG

    SHAB 240424/2024 - 24.04.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003754, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 24.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 24.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen Swiss CanLife AG Klagende Partei: Beklagte Partei: Swiss CanLife AG CHE-172.123.719 Dammstrasse 12

  • Horgen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Horgen wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 2'000.00.
    4. Die Kosten gemäss vorstehender Ziffer werden der Gesellschaft auferlegt. 5. ...
    5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Geschäftsnummer: EO240007-F Entscheiddatum: 22.04.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,

    Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
    Der Entscheid kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.

  • SHAB 240314/2024 - 14.03.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003610, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 14.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen Swiss CanLife AG Klagende Partei: Beklagte Partei: Swiss CanLife AG CHE-172.123.719 Dammstrasse 12

  • Horgen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche gegen die Vorbringen des Handelsregisteramtes sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen.
    2. Der rechtmässige Zustand kann insbesondere hergestellt werden, indem die Gesellschaft dem Gericht und dem Handelsregisteramt folgende Unterlagen einreicht: a) die Bestätigung bzw. Anmeldung eines vertretungsberechtigten Mitglieds des Verwaltungsrates und b) die Bestätigung bzw. Anmeldung einer Vertretung, welche die Wohnsitzanforderungen von Art. 718 Abs. 4 OR erfüllt, sowie c) die Anmeldung des neuen Rechtsdomizils, original unterzeichnet durch für die Gesellschaft zeichnungsberechtigte Personen, mitsamt d) einer Erklärung des Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhaltererklärung, und indem die Gesellschaft: e) eine im Register der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde eingetragene Revisionsstelle bestellt und diese beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich anmeldet sowie dem Gericht eine entsprechende Bestätigung des Handelsregisteramtes einreicht, oder f) den Verzicht auf eine Revision eintragen lässt (Art. 727a Abs. 2 OR) und dem Gericht eine entsprechende Bestätigung des Handelsregisteramtes einreicht.
    3. Bei Säumnis, ungenügendem Nachweis oder unbehilflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Liquidation der Gesellschaft nach den Konkursregeln angeordnet werden (Art. 939 Abs. 2 i.V.m. Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR).
    4. Die Gesellschaft wird darauf hingewiesen, dass sie das Doppel von act. 1 sowie Kopien von act. 2/1-4 beim Bezirksgericht Horgen beziehen kann. 5. ... Geschäftsnummer: EO240007-F Entscheiddatum: 12.03.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen Einzelgericht im summarischen Verfahren Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,

    Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
    EO240007-F

  • SHAB 240110/2024 - 10.01.2024
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005930061, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Swiss CanLife AG, in Horgen, CHE-172.123.719, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 252 vom 29.12.2023, Publ. 1005922815).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Ackermann, Abraham, von Mels, in Horgen, Mitglied des Verwaltungsrates, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

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