Alter der Firma
-Umsatz in CHF
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-Auskünfte zu Seeblick Gastronomie GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
16.04.2013
Löschung im Handelsregister
29.09.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Wädenswil
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.049.781-5
UID/MWST
CHE-361.514.666
Branche
Betreiben von Gastronomiebetrieben
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt das Betreiben von Restaurants, Pizzerien und Imbissständen sowie eines Pizza-Kuriers. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind. Sie kann weiter Handel, Import und Export mit Waren aller Art betreiben, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Seeblick Gastronomie GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Seeblick Gastronomie GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 3793013, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Seeblick Gastronomie GmbH, Seestrasse 308, 8804 Au/ZH, 8820 Wädenswil
- Datum des Schlusses: 18.09.2017
Konkursamt Wädenswil 8820 Wädenswil
Publikationsnummer: 3609613, Handelsregister-Amt Zürich
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- Schuldnerin: Seeblick Gastronomie GmbH, Seestrasse 308, 8804 Au ZH, 8820 Wädenswil
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Wädenswil zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Horgen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a)beim Bezirksgericht Horgen als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b)beim Konkursamt Wädenswil: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung -der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, -der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Wädenswil 8820 Wädenswil
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Publikationsnummer: 3365033, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Seeblick Gastronomie GmbH, Seestrasse 308, 8804 Au/ZH, 8820 Wädenswil
- Konkurseröffnung: 14.09.2016
- Verfahren: summarisch
- Eingabefrist für Forderungen: 03.04.2017
Konkursamt Wädenswil 8820 Wädenswil