Auskünfte zu SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation
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Über SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation
- SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation hat den Sitz in Walzenhausen und ist in Liquidation. Tätig ist sie im Bereich «Herstellung medizinischer Güter».
- Das Management der Firma SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation besteht aus einer Person.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 28.08.2024. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Firma ist im Handelsregister AR mit der UID CHE-155.886.874 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
27.01.2015
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Walzenhausen
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-300.4.018.375-1
UID/MWST
CHE-155.886.874
Branche
Herstellung medizinischer Güter
Firmenzweck
Herstellung, Produktion und Vertrieb von umweltgerechten Produkten für Medizin und Technik, als auch Forschung und Entwicklung sowie Marketing und Messewesen in den vorgenannten Bereichen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- SAVUNA Swiss Sàrl en liquidation
- SAVUNA Swiss Sagl in liquidazione
- SAVUNA Swiss Ltd. liab. Co in liquidation
- SAVUNA Swiss GmbH
- SAVUNA Swiss Ltd liab. Co
- SAVUNA Swiss Sagl
- SAVUNA Swiss Sàrl
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006116307, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation, in Walzenhausen, CHE-155.886.874, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 122 vom 26.06.2024, Publ. 1006067700). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 21.08.2024, mit Wirkung ab dem 21.08.2024, 11.10 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 21.08.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: UV04-0000001272, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 26.08.2024 Öffentlich einsehbar bis: 26.02.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation, Lachen 771, 9428 Walzenhausen Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation, Lachen 771, 9428 Walzenhausen Entscheiddatum: 2
- August 2024
- Über die SAVUNA SWISS GmbH in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-155.886.874, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 21. August 2024, 11:10 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durch-führung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrens-kosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV2 24 226
Publikationsnummer: KK03-0000054954, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 26.08.2024 Öffentlich einsehbar bis: 26.08.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation Schuldner: SAVUNA Swiss GmbH in Liquidation CHE-155.886.874 Lachen 771
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 26.08.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.