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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.03.2009
Löschung im Handelsregister
22.08.2024
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Bülach
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.033.622-8
UID/MWST
CHE-114.778.218
Branche
Treuhändische Dienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung sämtlicher Verwaltungs- und Treuhandgeschäfte wie Wirtschaftsprüfungen und Steuer- und Wirtschaftsberatungen sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern, vermitteln und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- REVISCON Schweiz AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: REVISCON Schweiz AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005469508, Handelsregister-Amt Zürich
REVISCON Schweiz AG, in Bülach, CHE-114.778.218, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 124 vom 30.06.2021, Publ. 1005233312).
Firma neu:
REVISCON Schweiz AG in Liquidation. Mit Urteil vom 17.03.2022 hat das Bezirksgericht Bülach die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000001247, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 20.10.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 20.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen REVISCON Schweiz AG Klagende Partei: Beklagte Partei: REVISCON Schweiz AG CHE-114.778.218 Kasernenstrasse 6
- Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 6. Oktober 2021 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
- Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 2 wiederhergestellt werden durch: die Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, durch ein oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte/s Mitglied/er des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung; die Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Domizil immer noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft (vgl. Art. 117 Abs. 4 HRegV), oder ¬die Anmeldung des neuen Domizils, original unterzeichnet durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung und die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhalteerklärung. Ist die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde, so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der dann neuen Statuten eingereicht werden (Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 22 Abs. 3 f. HRegV).
- An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. [Mitteilung] Geschäftsnummer: EO210049-C Entscheiddatum: 08.10.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 30 Tage Frist beginnt mit Publikationsdatum Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,
Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
Der Entscheid samt Beilagen kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.
Publikationsnummer: HR02-1005233312, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
REVISCON Schweiz AG, in Bülach, CHE-114.778.218, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 121 vom 25.06.2021, Publ. 1005228061).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Stampfli, Joël, von Etziken, in Steinhausen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.