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-Auskünfte zu NopixGlobal AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
11.11.2016
Löschung im Handelsregister
09.05.2025
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Kloten
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.043.933-2
UID/MWST
CHE-490.627.563
Branche
Handel (Konsumgüter)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Vertrieb und den Handel von Gebrauchsgütern im Bereich des Insektenschutzes. Sie kann mit Fahrzeugen, Maschinen und industriellen Anlagen handeln. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann sich im Gemeinwesen engagieren.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- NopixGlobal Ltd in liquidation
- NopixGlobal SA en liquidation
- NopixGlobal Ltd
- NopixGlobal AG
- NopixGlobal SA
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: NopixGlobal AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006327392, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
NopixGlobal AG in Liquidation, in Kloten, CHE-490.627.563, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 126 vom 01.07.2022, Publ. 1005509516). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005359756, Handelsregister-Amt Zürich
NopixGlobal AG, in Kloten, CHE-490.627.563, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 137 vom 18.07.2019, Publ. 1004678599).
Firma neu:
NopixGlobal AG in Liquidation.
Uebersetzungen der Firma neu:
(NopixGlobal SA en liquidation) (NopixGlobal Ltd in liquidation). Mit Urteil vom 13.12.2021 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 13.12.2021, 09.00 Uhr, den Konkurs eröffnet;
demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Publikationsnummer: UV03-0000000495, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 21.05.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 21.07.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von NopixGlobal AG Vorgeladene Partei(en): NopixGlobal AG CHE-490.627.563 Schaffhauserstrasse 16
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2021.00054 ).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die
Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
Post sorgen.