• Millform AG in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
    Jetzt Bonität prüfen Zur Timeline
    Jetzt Bonität prüfenBonität prüfen
    Handelsregister-Nr.: CH-280.3.900.316-8
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    38 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    125'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Millform AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
    Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
    Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
    Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
    Mehr erfahren
    preview

    Beteiligungsauskunft

    Erfahren Sie, an welchen nationalen und internationalen Firmen die Aktiengesellschaft, für die Sie sich interessieren, noch beteiligt ist.
    Mehr erfahren
    preview

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos abrufen

    Über Millform AG in Liquidation

    • Millform AG in Liquidation mit Sitz in Zürich ist in Liquidation. Millform AG in Liquidation ist im Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen» tätig.
    • Es ist eine aktive Person im Management eingetragen.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 20.09.2024 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Die Firma ist im Handelsregister ZH mit der UID CHE-100.632.005 eingetragen.
    • Neben der Firma Millform AG in Liquidation sind 31 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: 1A Versicherungstreuhand GmbH, ASSURANCE 2000 PAPADIMITRIOU, Blue Sphere GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Entwicklung, Vertrieb und Lizenzierung von Informatik-Systemen und -Applikationen sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Steiner Unternehmensberatung
    Bottmingen <2004 18.08.2011

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Millform AG
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Millform AG in Liquidation

    SHAB 240920/2024 - 20.09.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000044219, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 20.09.2024 Öffentlich einsehbar bis: 20.09.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich Kollokationsplan Millform AG Schuldner: Millform AG CHE-100.632.005 Militärstrasse 90

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Neuauflage des infolge nachträglicher Forderungseingaben ergänzte Kollokationsplans. Auflagestelle: Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7
  • Zürich Kontaktstelle für Beschwerden: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der
    Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 20.09.2024 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
    Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO). "

  • SHAB 240712/2024 - 12.07.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000042765, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 12.07.2024 Öffentlich einsehbar bis: 12.07.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich Kollokationsplan Millform AG Schuldner: Millform AG CHE-100.632.005 Militärstrasse 90

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Auflagestelle: Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7
  • Zürich Kontaktstelle für Beschwerden: Abgaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Abgaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 12.07.2024 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen:
    Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
    Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO). "

  • SHAB 240510/2024 - 10.05.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000040851, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 10.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 10.05.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich Konkurspublikation/Schuldenruf Millform AG Schuldner: Millform AG CHE-100.632.005 Militärstrasse 90

  • Zürich Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 13.03.2024 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 1 Monat(e)
    Kontaktstelle: Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7
  • Zürich

  • Title
    Bestätigen