Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Marty Abbruch AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
28.06.1999
Löschung im Handelsregister
05.12.2019
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Dietikon
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-130.0.010.504-9
UID/MWST
CHE-106.798.466
Branche
Ab- und Rückbau
Firmenzweck
Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung von Abbrucharbeiten, den Betrieb eines Rohrreinigungs- und Muldenservices, die Ausführung von Gütertransporten sowie die Ausübung von Baumeisterarbeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, welche mit ihrem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Sie kann sich insbesondere auch an Unternehmungen beteiligen, andere Unternehmungen gründen und veräussern, Liegenschaften erwerben und veräussern und Zweigniederlassungen in der Schweiz errichten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, halten, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann ferner alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Marty Abbruch AG
Zweigniederlassungen (1)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Marty Abbruch AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1004775359, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Marty Abbruch AG in Liquidation, in Dietikon, CHE-106.798.466, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 235 vom 03.12.2015, S.0, Publ. 2516569). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 28.11.2019 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2921771, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Marty Abbruch AG, Güterstrasse 22, 8953 Dietikon
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1. Juli 2016 beim Bezirksgericht Dietikon rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Dietikon schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Dietikon 8953 Dietikon
Publikationsnummer: 2554419, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Marty Abbruch AG, Güterstrasse 22, 8953 Dietikon
- Konkurseröffnung: 12.11.2015
- Verfahren: summarisch
- Eingabefrist für Forderungen: 09.02.2016
Konkursamt Dietikon 8953 Dietikon