Alter der Firma
28 JahreKapital in CHF
20'000Aktive Marken
0Adresse
Dr. Martin Erb Strasse 29
5330 Bad Zurzach
Auskünfte zu M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation
- M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation hat den Sitz in Bad Zurzach und ist in Liquidation. Tätig ist sie im Bereich «Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens».
- Es sind 2 aktive Personen im Management eingetragen.
- Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 14.09.2022. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
- Die gemeldete UID lautet CHE-102.931.476.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.12.1995
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Zurzach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.017.084-5
UID/MWST
CHE-102.931.476
Branche
Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens
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Betrieb einer Gesundheitspraxis mit Körperbehandlungen inklusive Handel mit entsprechenden Pflegeprodukten sowie Handel mit Waren aller Art; die Gesellschaft kann Grundstücke und Liegenschaften erwerben und veräussern, sich an anderen Unternehmungen beteiligen und Niederlassungen im In- und Ausland errichten.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- M. Laube Wellness-Praxis GmbH
- Laube M. Wellness-Praxis GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005561582, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation, in Zurzach, CHE-102.931.476, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 146 vom 29.07.2022, Publ. 1005532237). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 06.09.2022 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 06.07.2022, 16.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 06.09.2022 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000035696, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 09.09.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 09.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 09.09.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Einstellung des Konkursverfahrens M. Laube Wellness-Praxis GmbH Schuldner: M. Laube Wellness-Praxis GmbH CHE-102.931.476 Dr. Martin Erb-Strasse 29
Bezirksgerichts Zurzach vom 6. September 2022 abgeschrieben. Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren
oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG./la
Publikationsnummer: UV02-0000002184, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen M. Laube Wellness-Praxis GmbH in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
- Über die M. Laube Wellness-Praxis GmbH, Dr. Martin Erb-Strasse 29, 5330 Bad Zurzach, wird der Konkurs mit Wirkung ab Mittwoch, 6. Juli 2022, 16.00 Uhr, eröffnet.
- Das Konkursverfahren über die M. Laube Wellness-Praxis GmbH, Dr. Martin ErbStrasse 29, 5330 Bad Zurzach, wird mangels Aktiven eingestellt.
- Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) - das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle Brugg (zur Publikation) - das Regionale Betreibungsamt Zurzach - die leitende Konkursbeamtin - das Handelsregisteramt des Kantons Aargau - das Grundbuchamt Baden - die Gerichtskasse Zurzach Bad Zurzach, 6. September 2022 Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2022.37 Entscheiddatum: 06.09.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittel Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Fällt das Ende der Frist in die Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die Betreibungsferien dauern sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 3
- Juli (Art. 56 Ziff. 2 SchKG). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 19.09.2022
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, - Bad Zurzach
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.