• Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation

    AR
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-320.2.080.496-3
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Alter der Firma

    9 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation

    • Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation ist eine Kollektivgesellschaft mit Sitz in Herisau. Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation gehört zur Branche «Übriger Aus- und Innenausbau» und ist aktuell in Liquidation.
    • Im Management sind 0 aktive Personen eingetragen.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 23.10.2024 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die im Handelsregister AR eingetragene UID lautet CHE-303.487.108.
    • Es sind 7 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: BIN Solutions AG, Decken Wand Bau GmbH, Erfolg Holding AG.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Übriger Aus- und Innenausbau

    Firmenzweck

    Küchenmontagen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Küchenmax Kollektivgesellschaft
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation

    SHAB 241023/2024 - 23.10.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1006161029, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation, in Herisau, CHE-303.487.108, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 154 vom 12.08.2024, Publ. 1006104591). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 16.10.2024, mit Wirkung ab dem 16.10.2024, 08.45 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 16.10.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 241021/2024 - 21.10.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000056589, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 21.10.2024 Zusätzliche Publikationen: KABSG 21.10.2024 Öffentlich einsehbar bis: 21.10.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation Schuldner: Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation CHE-303.487.108 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Herisau Datum der Konkurseröffnung: 06.08.2024 Datum der Einstellung: 16.10.2024 Kostenvorschuss: CHF 4'500.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 21.10.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 31.10.2024
    Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, P.O.B. 42, 9410 Heiden,
  • Heiden

  • SHAB 241018/2024 - 18.10.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001332, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 18.10.2024 Öffentlich einsehbar bis: 18.04.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 16. Oktober 2024

    1. Über die Küchenmax Kollektivgesellschaft in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-303.487.108, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 16. Oktober 2024, 08.45 Uhr, der Konkurs eröffnet.
    2. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
    3. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
    4. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
    5. Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2

    9043 Trogen Bemerkungen:
    SV3 24 277

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