• Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.2.010.089-8
    Branche: Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern

    Alter der Firma

    34 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Über Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

    • Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation aus Siglistorf ist im Bereich «Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern» tätig und in Liquidation.
    • Das Management der am 19.09.1989 gegründeten Firma Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation besteht aus 2 Personen.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 23.09.2022. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die Firma ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-111.741.762 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern

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    Import und Vertretung von sowie Handel mit Motorradzubehör und Motorteilen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Flying-Parts R. + U. Kühne
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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation

    SHAB 220923/2022 - 23.09.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005568175, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation, in Siglistorf, CHE-111.741.762, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2022, Publ. 1005545913). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 16.09.2022 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 25.07.2022, 11.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 16.09.2022 mangels Aktiven eingestellt.

    SHAB 220923/2022 - 23.09.2022
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000035943, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 23.09.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 23.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 23.09.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Einstellung des Konkursverfahrens Flying-Parts R. + U. Kühne Schuldner: Flying-Parts R. + U. Kühne CHE-111.741.762 Kruggasse 22

  • Siglistorf Datum der Konkurseröffnung: 25.07.2022 Datum der Einstellung: 16.09.2022 Kostenvorschuss: CHF 3'500.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 03.10.2022 Kontaktstelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Bemerkungen: Über die Kollektivgesellschaft Flying-Parts R. + U. Kühne, 5462 Siglistorf, wurde in Anwendung von Art. 731b Abs. 4 OR der Konkurs eröffnet. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs nach Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR wurde mit
    Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 16. September 2022 abgeschrieben. Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren
    oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./la

  • SHAB 220919/2022 - 19.09.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000002225, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 19.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 19.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach

  • Aarau Schweiz Beklagte Partei: Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation CHE-111.741.762 Kruggasse 22
  • Siglistorf Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Betroffenes Amt: Handelsregisteramt Kanton Aargau, Bahnhofplatz 3c, Postfach, 5001 Aarau Gesellschaft: Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft Der Gerichtspräsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: - Dass das Bezirksgericht Zurzach mit Entscheid vom 25. Juli 2022 gestützt auf Art.
  • OR die Gesellschaft mit Wirkung ab Montag, 25. Juli 2022 auflöste und die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft anordnete, - dass das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, mit Eingabe vom 5. September 2022 beantragte, die konkursrechtliche Liquidation abzuschreiben und per 25. Juli 2022 den Konkurs über die Gesellschaft zufolge Überschuldung zu eröffnen und mangels Aktiven wieder einzustellen, - dass das Verfahren um konkursamtliche Liquidation gestützt auf die Akten aufgrund Überschuldung zufolge Gegenstandslosigkeit nach Art. 242 ZPO als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist, - dass über die Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf, der Konkurs mit Wirkung ab Montag, 25. Juli 2022, 11.00 Uhr, eröffnet wird (Datum des Auflösungsentscheids des Zivilgerichts gemäss Art. 731 b OR) und mangels Aktiven wieder eingestellt wird, - dass die Entscheidgebühr von CHF 200.00, welche der Schuldner zu tragen hat, für welche aber auch der Gläubiger haftet (Art. 169 Abs. 1 SchKG), vom Konkursamt Aargau zu beziehen ist. Der Gerichtspräsident erkennt:
    1. Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
    2. Über die Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf, wird der Konkurs mit Wirkung ab Montag, 25. Juli 2022, 11.00 Uhr, eröffnet.
    3. Das Konkursverfahren über die Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf, wird mangels Aktiven eingestellt.
    4. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Bad Zurzach, 16. September 2022 Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2022.45 Entscheiddatum: 16.09.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Fällt das Ende der Frist in die Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die Betreibungsferien dauern sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 3
      1. Juli (Art. 56 Ziff. 2 SchKG). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 29.09.2022

      Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50,
    5. Bad Zurzach

  • Trefferliste

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