Alter der Firma
34 JahreKapital in CHF
Kein Kapital bekanntAktive Marken
0Auskünfte zu Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation
- Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation aus Siglistorf ist im Bereich «Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern» tätig und in Liquidation.
- Das Management der am 19.09.1989 gegründeten Firma Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation besteht aus 2 Personen.
- Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 23.09.2022. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
- Die Firma ist im Handelsregister AG mit der UID CHE-111.741.762 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.09.1989
Rechtsform
Kollektivgesellschaft
Rechtssitz der Firma
Siglistorf
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.2.010.089-8
UID/MWST
CHE-111.741.762
Branche
Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern
Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.
Import und Vertretung von sowie Handel mit Motorradzubehör und Motorteilen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Flying-Parts R. + U. Kühne
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005568175, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation, in Siglistorf, CHE-111.741.762, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2022, Publ. 1005545913). Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 16.09.2022 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 25.07.2022, 11.00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 16.09.2022 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000035943, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 23.09.2022 Zusätzliche Publikationen: KABAG 23.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 23.09.2027 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Einstellung des Konkursverfahrens Flying-Parts R. + U. Kühne Schuldner: Flying-Parts R. + U. Kühne CHE-111.741.762 Kruggasse 22
Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 16. September 2022 abgeschrieben. Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren
oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./la
Publikationsnummer: UV02-0000002225, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 19.09.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 19.03.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach Gerichtlicher Entscheid Handelsregisteramt Kanton Aargau gegen Flying-Parts R. + U. Kühne in Liquidation Klagende Partei: Handelsregisteramt Kanton Aargau Bahnhofplatz 3c Postfach
- Die konkursrechtliche Liquidation über die Gesellschaft wird infolge Überschuldung von der Kontrolle abgeschrieben.
- Über die Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf, wird der Konkurs mit Wirkung ab Montag, 25. Juli 2022, 11.00 Uhr, eröffnet.
- Das Konkursverfahren über die Flying-Parts R. + U. Kühne, Kruggasse 22, 5462 Siglistorf, wird mangels Aktiven eingestellt.
- Die Entscheidgebühr wird auf CHF 200.00 festgesetzt, der Gesellschaft auferlegt und vom Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, bezogen. Zustellung an: - die Gesellschaft (mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt) Bad Zurzach, 16. September 2022 Präsidium des Zivilgerichts Geschäftsnummer: SZ.2022.45 Entscheiddatum: 16.09.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Zurzach Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO) Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 3 ZPO). Fällt das Ende der Frist in die Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die Betreibungsferien dauern sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 3
- Juli (Art. 56 Ziff. 2 SchKG). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch auf-schieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 29.09.2022
Kontaktstelle: Bezirksgericht Zurzach, Hauptstrasse 50, - Bad Zurzach
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.