Alter der Firma
3 JahreKapital in CHF
20'000Aktive Marken
0Auskünfte zu Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation
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Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation
- Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Allgemeiner Hochbau tätig. Der Sitz liegt in Würenlos.
- Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation wurde am 21.09.2020 gegründet.
- Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 22.01.2024.
- Die UID der Firma lautet CHE-377.238.348.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
21.09.2020
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Würenlos
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.448.045-5
UID/MWST
CHE-377.238.348
Branche
Allgemeiner Hochbau
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Dienstleistung und Ausführung als General- und Totalunternehmung, Tätigkeit im gesamten Baumanagement und Durchführung aller damit verbundenen Tätigkeiten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Flori Generalunternehmung GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005940412, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation, in Würenlos, CHE-377.238.348, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 206 vom 24.10.2023, Publ. 1005867845). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 11.01.2024 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000048679, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 16.01.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 16.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 16.01.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Einstellung des Konkursverfahrens Flori Generalunternehmung GmbH Schuldner: Flori Generalunternehmung GmbH CHE-377.238.348 Aspenweg 1b
Ablauf der Frist: 26.01.2024 Kontaktstelle:
Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden
Publikationsnummer: UV04-0000001048, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 18.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 18.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 14. Dezember 2023 Gerichtsentscheid: Gesuchstellerin: Suva Aarau Service Center, Postfach, 6009 Luzern Gesuchsgegnerin: Flori Generalunternehmung GmbH in Liq., Aspenweg 1b, 5436 Würenlos Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung / Ref: 519-42942.0 Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Das Verfahren wird infolge Konkurseröffnung in einem anderen Verfahren als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 2. Diereduzierte Entscheidgebühr von Fr. 100.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet. Dieselbe hat Anspruch auf dieRestanz daraus. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 i.V.m. Art. 319 ff. ZPO) Die Kostenbestimmung dieses Entscheides kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Die Betreibungsferien gelten nicht.
Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.