• Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.448.045-5
    Branche: Allgemeiner Hochbau

    Alter der Firma

    3 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Über Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation

    • Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Allgemeiner Hochbau tätig. Der Sitz liegt in Würenlos.
    • Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation wurde am 21.09.2020 gegründet.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 22.01.2024.
    • Die UID der Firma lautet CHE-377.238.348.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Allgemeiner Hochbau

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Dienstleistung und Ausführung als General- und Totalunternehmung, Tätigkeit im gesamten Baumanagement und Durchführung aller damit verbundenen Tätigkeiten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Flori Generalunternehmung GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation

    SHAB 240122/2024 - 22.01.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005940412, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Flori Generalunternehmung GmbH in Liquidation, in Würenlos, CHE-377.238.348, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 206 vom 24.10.2023, Publ. 1005867845). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 11.01.2024 mangels Aktiven eingestellt.

    SHAB 240116/2024 - 16.01.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000048679, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 16.01.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 16.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 16.01.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Einstellung des Konkursverfahrens Flori Generalunternehmung GmbH Schuldner: Flori Generalunternehmung GmbH CHE-377.238.348 Aspenweg 1b

  • Würenlos Datum der Konkurseröffnung: 16.10.2023 Datum der Einstellung: 11.01.2024 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). Im Falle der definitiven Einstellung des Konkursverfahrens können ausgewiesene Pfandgläubiger die Verwertung ihres Pfandes bis spätestens 26.01.2024 schriftlich beim Konkursamt Aargau, Baden, verlangen (Art. 230a SchKG)./MH Frist: 10 Tage
    Ablauf der Frist: 26.01.2024 Kontaktstelle:
    Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden

  • SHAB 231218/2023 - 18.12.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001048, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 18.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 18.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 14. Dezember 2023 Gerichtsentscheid: Gesuchstellerin: Suva Aarau Service Center, Postfach, 6009 Luzern Gesuchsgegnerin: Flori Generalunternehmung GmbH in Liq., Aspenweg 1b, 5436 Würenlos Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung / Ref: 519-42942.0 Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Das Verfahren wird infolge Konkurseröffnung in einem anderen Verfahren als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 2. Diereduzierte Entscheidgebühr von Fr. 100.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet. Dieselbe hat Anspruch auf dieRestanz daraus. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 i.V.m. Art. 319 ff. ZPO) Die Kostenbestimmung dieses Entscheides kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Die Betreibungsferien gelten nicht.
    Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art.

  • Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen.

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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