Alter der Firma
32 JahreKapital in CHF
100'000Aktive Marken
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Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Bachmann, Miesch + Partner AG in Liquidation
- Bachmann, Miesch + Partner AG in Liquidation hat den Sitz in Zofingen und ist in Liquidation. Sie ist eine Aktiengesellschaft und in der Branche «Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen» tätig.
- Das Management der am 13.11.1991 gegründeten Firma Bachmann, Miesch + Partner AG in Liquidation besteht aus 0 Personen.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 16.05.2023.
- Bachmann, Miesch + Partner AG in Liquidation ist im Kanton AG unter der UID CHE-107.367.790 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.11.1991
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zofingen
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.3.010.124-3
UID/MWST
CHE-107.367.790
Branche
Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen
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Die Gesellschaft bezweckt die Beratung persönlicher und juristischer Personen, insbesondere im Unternehmensberatungs-, Marketing- und Managementbereich. Der Zweck umfasst auch die Beratung der Kunden in allen Belangen der EDV und die Vermittlung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Ferner kann sie im Verlagsgeschäft tätig sein. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundeigentum im In- und Ausland erwerben und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Bachmann, Miesch + Partner AG
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Bachmann, Miesch + Partner AG in Liquidation
Publikationsnummer: UV01-0000002179, Handelsregister-Amt Aargau
"Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.05.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 16.11.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Forderung HOR.2023.1 Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung vom 15. Mai 2023 Besetzung Oberrichter Dubs, Präsident Gerichtsschreiberin Näf Klägerin ALSO Schweiz AG, Meierhofstrasse 5, 6032 Emmen vertreten durch lic. iur. Guido Seitz, Rechtsanwalt, Schifflände 5, Postfach, 8024 Zürich Beklagte Bachmann, Miesch + Partner AG, Rüsseckstrasse 7, 4800 Zofingen Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung Der Präsident entnimmt den Akten: 1. Mit Klage vom 4. Januar 2023 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: "" 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 67'693.75, nebst Zins zu 5 % p.a. seit
- Juni 2022, zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 22213885 des Regionalen Betreibungsamtes Zofingen, Zahlungsbefehl vom 30. Juni 2022, sei im Umfang von CHF 53'120.95, nebst Zins zu 5% p.a. seit 28. Juni 2022, aufzuheben. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 7.7 % MWST) zu Lasten der Beklagten. "" 2. Mit Verfügung vom 5. Januar 2023 wurde den Parteien der Eingang der Klage vom 4. Januar 2023 bestätigt. Die Verfügung konnte der Beklagten nicht zugestellt werden, weil sie unter der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden konnte. 3. Seit dem 29. September 2022 hatte die Beklagte kein zur Vertretung berechtigtes Organ mehr. In der Folge wurde das vorliegende Verfahren mit Verfügung vom 12. Januar 2023 bis zur Anordnung der nach Art. 731b Abs. 1 bis OR gebotenen Massnahmen durch das Bezirksgericht Zofingen sistiert 4. Mit Verfügung vom 6. März 2023 ordnete das Bezirksgericht Zofingen die Weiterführung des am 12. Januar 2023 gestützt auf Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR angeordneten Liquidationsverfahrens als Konkursverfahren an. 5. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 6. März 2023 wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven der Beklagten eingestellt. 6. Mit Eingabe vom 12. Mai 2023 zog die Klägerin die Klage vom 4. Januar 2023 zurück. Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Die Sistierung vom 12. Januar 2023 ist aufzuheben und das Verfahren fortzuführen. 2. Ein Klagerückzug hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids (Art. 241 Abs. 2 ZPO). Der Instruktionsrichter schreibt das Verfahren ab (Art. 241 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 16 Abs. 4 EG ZPO). 3. Bei diesem Verfahrensausgang kann auf die Erhebung von Gerichtskosten ganz oder teilweise verzichtet werden (§ 13 Abs. 1 VKD). Weil der Rückzug noch vor Zustellung der Klage an die Beklagte erfolgte, rechtfertigt es sich, ganz auf Gerichtskosten zu verzichten. 4. Der Beklagten sind im Zusammenhang mit der Klage vom 4. Januar 2023 noch keine Aufwendungen entstanden. Demgemäss ist keine Parteientschädigung zuzusprechen. Der Präsident verfügt: 1. Die Sistierung des Verfahrens wird aufgehoben. 2. Das Verfahren wird als durch Klagerückzug erledigt abgeschrieben. 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: - die Beklagte (mittels öffentlicher Bekanntmachung) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene
Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 15. Mai 2023
Handelsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer "
Publikationsnummer: KK03-0000040793, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 17.03.2023 Zusätzliche Publikationen: KABAG 17.03.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 17.03.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Aarau, Gemeindehaus, 5036 Oberentfelden Einstellung des Konkursverfahrens Bachmann, Miesch + Partner AG Schuldner: Bachmann, Miesch + Partner AG CHE-107.367.790 Rüsseckstrasse 7
Ablauf der Frist: 27.03.2023 Kontaktstelle:
Konkursamt Aargau, Amtsstelle Oberentfelden, 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer: HR02-1005700076, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Bachmann, Miesch + Partner AG in Liquidation, in Zofingen, CHE-107.367.790, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 23 vom 02.02.2023, Publ. 1005668403). Mit Verfügung des Bezirksgerichts Zofingen vom 06.03.2023 wird die am 12.01.2023 eröffnete Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs im Sinne von Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR als Konkursverfahren weitergeführt. Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom 06.03.2023 mangels Aktiven eingestellt.