• b56finance GmbH in Liquidation

    BE
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-036.4.080.294-4
    Branche: Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen

    Alter der Firma

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu b56finance GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

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    Über b56finance GmbH in Liquidation

    • b56finance GmbH in Liquidation ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Thun. b56finance GmbH in Liquidation gehört zur Branche «Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen» und ist aktuell in Liquidation.
    • Die Firma wurde am 03.02.2020 gegründet und hat 2 Personen im Management.
    • Am 13.01.2022 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • b56finance GmbH in Liquidation ist im Kanton BE unter der UID CHE-489.161.026 eingetragen.
    • Unternehmen mit der gleichen Adresse: Atelier kontur2 Roger Stiegler, B2 Immobilien AG, Baugenossenschaft Wohnwerk Futura.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die neutrale und gesellschaftsunabhängige Beratung und Vertretung in allen Versicherungsfragen, Beratung und Vertretung in Schadenfällen, Revision von Versicherungsverträgen, Bedarfs- und Vorsorgeanalysen in allen Versicherungsbranchen, Versicherungstreuhand sowie Beratung im Allfinanzbereich. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • b56finance GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: b56finance GmbH in Liquidation

    SHAB 13.01.2022
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005379883, Handelsregister-Amt Bern

    b56finance GmbH, in Thun, CHE-489.161.026, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 37 vom 23.02.2021, Publ. 1005107525).

    Firma neu:
    b56finance GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 16.12.2021 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 03.01.2022 gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 220110/2022 - 10.01.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000416, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 10.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 10.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun Bekanntmachung Gerichtsentscheid: Der b56finance GmbH, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun, Gesuchstellerin im Verfahren betreffend Bilanzdeponierung, wird die Verfügung vom 06.01.2022 mitgeteilt:

    1. Die Eingabe der Gesuchstellerin vom 07.12.2021 gilt als nicht erfolgt.

    2. Die Gerichtskosten (inkl. Publikationskosten), bestimmt auf CHF 130.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt und von ihr nachgefordert.
    Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin Meyes

    SHAB 211215/2021 - 15.12.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000000404, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 15.12.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 15.06.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun Fristansetzung Gerichtsentscheid: b56finance GmbH, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun, wird die Verfügung vom 13.12.2021 mitgeteilt:

    1. Es wird festgestellt, dass eine Gesellschafterin der Gesuchstellerin, die b56legal AG, am 7. Dezember 2021 die Überschuldungsanzeige eingereicht hat (Eingang 8. Dezember 2021).
    2. Die Akten CIV 21 956/21 957 (Bilanzdeponierung vom 6. April 2021) werden beim Regionalgericht Oberland von Amtes wegen eingeholt.
    3. Die Gesuchstellerin hat bis am 3. Januar 2022 (unter Berücksichtigung der Betreibungsferien) zu klären, ob ein zugelassener Revisor, der die Zwischenbilanz geprüft hat, die Überschuldungsanzeige unterzeichnet und dem Gericht einreicht. Hinweis: Die Gesuchstellerin hat keinen Geschäftsführer mehr (Handelsregisterauszug vom 8. Dezember 2021). Nach Art. 820 OR sind für die Anzeigepflichten bei Überschuldung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar. Nicht legitimiert zur Überschuldungsanzeige sind die Generalversammlung, einzelne Aktionäre, Gläubiger, Behörden oder Dritte (BSK OR II- Wüstiner, Art. 725 N 41). Die b56legal AG als Gesellschafterin ist folglich nicht zur Überschuldungsanzeige legitimiert. Ein beigezogener, zugelassener Revisor untersteht hingegen der Anzeigepflicht (BSK OR II- Wüstiner, Art. 725 N Art. 725 N 39 e). Die Gesellschafter b56legal AG wird darauf hingewiesen, dass zurzeit ein Gesuch um die Vornahme der erforderlichen Massnahmen nach Art. 819 i.V.m. Art. 731b OR wegen Organisationsmängel der Gesellschaft beim Regionalgericht Oberland hängig ist.

    4. Wird die Überschuldungsanzeige bis zum Ablauf der Nachfrist gemäss Ziffer 3 hiervor nicht rechtsgültig unterzeichnet und eingereicht, gilt sie als nicht erfolgt.
    Die Gerichtspräsidentin: Meyes

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