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-Auskünfte zu AthenaClinique GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.05.2018
Löschung im Handelsregister
25.06.2025
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Walzenhausen
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-300.4.019.326-4
UID/MWST
CHE-338.371.570
Branche
Erbringung personenbezogener Dienstleistungen der Gesundheit und Schönheit
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen im Beautybereich, insbesondere ästhetischer Kosmetik, Microdermabrasion, Faltenunterspritzung, Permanent Make-up, der Kosmetikdistribution sowie im Bereich Internetmedien, Internet-Kommunikationssystemen und Fotografie. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- AthenaClinique GmbH
- FabDarts GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: AthenaClinique GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006365930, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
AthenaClinique GmbH in Liquidation, in Walzenhausen, CHE-338.371.570, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 114 vom 15.06.2023, Publ. 1005769351).
Löschungsgrund:
Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005683686, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
AthenaClinique GmbH, in Walzenhausen, CHE-338.371.570, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 256 vom 31.12.2021, Publ. 1005371717).
Firma neu:
AthenaClinique GmbH in Liquidation.
Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 18.01.2023 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kolesnik, Adrian Marek, polnischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: in Rorschach];
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden, Liquidatorin.
Publikationsnummer: UV01-0000002137, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 19.01.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 19.04.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel AthenaClinique GmbH Klagende Partei: -Beklagte Partei: AthenaClinique GmbH CHE-338.371.570 Platz 245
- Die AthenaClinique GmbH, mit Sitz in Walzenhausen AR, Firmen-Nr. CHE-338.371.570, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 18. Januar 2023, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 300.00 (bei Begründungsverzicht CHF 200.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 18.01.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 29.01.2023 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,
Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
SV2 22 293