• Argantus Beratungsgesellschaft AG in Liquidation

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.3.034.262-2
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Argantus Beratungsgesellschaft AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

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    Erbringung von Beratungsdienstleistungen bei der Entwicklung, Umsetzung und Vermittlung von Industrie- und Gewerbeprojekten im In- und Ausland; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Argantus Beratungsgesellschaft AG
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Argantus Beratungsgesellschaft AG in Liquidation

    SHAB 201217/2020 - 17.12.2020
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005050430, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Argantus Beratungsgesellschaft AG in Liquidation, in Zug, CHE-115.446.457, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2016, S.0, Publ. 2916521). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, nachdem kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 123/2016 - 28.06.2016
    Kategorien: Liquidation, Änderung des Firmennamens, Änderung am Kapital, Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: 2916521, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    Argantus Beratungsgesellschaft AG, in Zug, CHE-115.446.457, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 87 vom 06.05.2016, Publ. 2818649).

    Firma neu:
    Argantus Beratungsgesellschaft AG in Liquidation.

    Domizil neu:
    [Das Geschäftsdomizil wird im Handelsregister gelöscht.].

    Aktien neu:
    100'000 Namenaktien zu CHF 1.00. [bisher: 100'000 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1.00].

    Vinkulierung neu:
    Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 92/2016 - 13.05.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2829953, Handelsregister-Amt Zug

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung nach Art. 153b HRegV

    1. Die Argantus Beratungsgesellschaft AG, neu: Argantus Beratungsgesellschaft AG in Liquidation, in Zug (CHE-115.446.457) verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. 2. Mit Einschreiben vom 19.11.2015 wurden die Anmeldepflichtigen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. 3. Mit Publikation vom 15.03.2016 ist die Gesellschaft aufgefordert worden, innert 30 Tagen den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizils wieder herzustellen und zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. 4. Die Gesellschaft stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her. Das Handelsregisteramt des Kantons Zug erlässt deshalb gestützt auf Art. 153b HRegV folgende Verfügung:
      1. Die Argantus Beratungsgesellschaft AG, neu: Argantus Beratungsgesellschaft AG in Liquidation, in Zug (CHE-115.446.457) wird von Amtes wegen aufgelöst, das noch im Handelsregister eingetragene Domizil wird gelöscht und die Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans werden mit der bisherigen Zeichnungsberechtigung als Liquidatoren eingesetzt. 2. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Eintragung entstehenden Kosten von CHF 260.00 werden der Gesellschaft auferlegt. 3. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 130.00 und werden der Gesellschaft auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über die Gebühren im Handelsregister solidarisch für diese Kosten. 5. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert 30 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

      Handelsregisteramt des Kantons Zug

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