Renseignements sur ALRIVO Vorsorgestiftung
Contrôle de solvabilité
Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque et de plus amples informations sur l'entreprise.En savoir plus
Renseignement économique
Renseignement complète sur la situation économique d'une entreprise.En savoir plus
Pratiques de paiement
Évaluation des pratiques de paiement sur la base des factures passées.En savoir plus
Extrait du registre des poursuites
Aperçu des procédures de recouvrement actuelles et passées.En savoir plus
Dossier d'entreprise en PDF
Coordonnées, changements dans l'entreprise, chiffre d'affaires et nombre d'employés, gestion, propriétaires, structure de l'actionnariat et autres données de l'entreprise.Consulter le dossier d'entreprise
À propos de ALRIVO Vorsorgestiftung
- ALRIVO Vorsorgestiftung a son siège social à Opfikon, est actif et est active dans le domaine «Exploitation d'un société des caisses de retraite».
- La direction de l’organisation ALRIVO Vorsorgestiftung est composée de 9 personnes. La fondation de l’organisation a eu lieu le 12.10.1985.
- Sous «Notifications», vous trouverez toutes les modifications dans le registre du commerce. La dernière modification a eu lieu le 07.08.2024.
- L'IDI d'organisation est CHE-109.621.255.
Direction (9)
les plus récents membres du conseil de fondation
Roger Kneubühler,
Tanja Brigitta Harrer,
Annamaria Pedrocchi,
Dave Mike Cyrill Meyer,
Frank Wassermann
Organe de gestion
les plus récents personnes habilitée à signer
Beat Kaufmann,
Patrick Achermann,
Annamaria Pedrocchi,
Reto Emanuel Candrian
Informations du registre du commerce
Inscription au registre du commerce
12.10.1985
Forme juridique
Fondation
Siège social de l'entreprise
Opfikon
Registre du commerce
ZH
Numéro au registre du commerce
CH-020.7.904.926-3
IDE/TVA
CHE-109.621.255
Secteur
Exploitation d'un société des caisses de retraite
But (Langue d'origine)
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge mindestens im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer von Institutionen des Gastgewerbes und weiteren eng mit diesen im Zusammenhang stehenden Institutionen, sowie deren Angehörige und Hinterlassene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen. Der Anschluss einer Institution erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente, welche die Tätigkeit der Stiftung näher regeln und insbesondere Bestimmungen enthalten über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Finanzierung und die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, den Versicherten und den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung des Stiftungszwecks und der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten jederzeit geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Mit Ausnahme von Leistungen für die berufliche Vorsorge dürfen aus dem Stiftungsvermögen keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Stifterin oder deren Mitglieder rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen usw.).
Organe de révision
Organe de révision actuel (1)
Nom | Lieu | Depuis | Jusqu'à | |
---|---|---|---|---|
BDO AG | Zürich | 06.03.2008 |
Plus de noms d'entreprises
Noms d'entreprises précédents et traductions
- Personalvorsorgestiftung der Vereinigung Schweizerischer Bahnhofwirte
Filiales (0)
Titulaires
Participations
Dernières notifications FOSC pour ALRIVO Vorsorgestiftung
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: HR02-1006101434, Registre du commerce Zurich, (20)
ALRIVO Vorsorgestiftung, in Opfikon, CHE-109.621.255, Stiftung (SHAB Nr. 36 vom 21.02.2024, Publ. 1005966509).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Camenisch, Ramona, von Lumnezia, in Dietlikon, Rechnungsführerin (Nichtmitglied), mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kaufmann, Beat, von Escholzmatt-Marbach, in Hünenberg, stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Numéro de publication: HR02-1005966509, Registre du commerce Zurich, (20)
ALRIVO Vorsorgestiftung, in Opfikon, CHE-109.621.255, Stiftung (SHAB Nr. 60 vom 25.03.2022, Publ. 1005435215).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hormann, Karsten, deutscher Staatsangehöriger, in Minden (DE), Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Kneubühler, Roger, von Luzern, in Luzern, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.
Numéro de publication: FM09-0000000294, Registre du commerce Zurich
Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Bekanntmachung einer Teilliquidation Publikationsdatum: SHAB 27.11.2023 Öffentlich einsehbar bis: 27.01.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle ALRIVO Vorsorgestiftung, Sägereistrasse 20, 8152 Opfikon Teilliquidation von ALRIVO Vorsorgestiftung Betroffene Organisation: ALRIVO Vorsorgestiftung CHE-109.621.255 Sägereistrasse 20
- November 2023 stellte der Stiftungsrat der ALRIVO Vorsorgestiftung folgendes fest: Zeitrahmen der Teilliquidation Basierend auf den ausgesprochenen Kündigungen und unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten legt der Stiftungsrat den Zeitrahmen für die Teilliquidation von 01. April 2020 (Kündigung während Probezeit) und 31. März 2021 fest. Voraussetzungen einer Teilliquidation (Art. 1 des Teilliquidationsreglements) Insgesamt entspricht die Abnahme im festgestellten Zeitrahmen einer erheblichen Verminderung von rund 35%. Die Voraussetzung für eine Teilliquidation ist erfüllt. Eine Unterscheidung von Kündigungen seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist schwierig und kann nicht mit genügender Sicherheit erfolgen. Deshalb sollen alle Austritte im Zeitraum April 2020 bis und mit März 2021 berücksichtigt werden mit folgenden Ausnahmen: Pensionierungen, Austritte infolge Krankheit und Wiedereintritte in den Jahren 2020 und 2021 werden im Sinne der Gleichbehandlung mit den übrigen in der Stiftung verbleibenden Versicherten nicht als Austritte mitberücksichtigt. Ihr Anteil an freien Mittel verbleibt kollektiv in der Stiftung. Stichtag für die Feststellung der freien Mittel Stichtag für die Feststellung der freien Mittel oder einer Unterdeckung, der versicherungs- bzw. anlagetechnischen Rückstellung ist der Bilanzstichtag, welcher dem Ablauf des oben genannten Zeitrahmens am nächsten liegt. Gestützt auf Art. 2.1 des Teilliquidationsreglements bestimmte der Stiftungsrat den 31. Dezember 2020 als Bilanzstichtag der Teilliquidation. Vorhandene freie Mittel (Verteilsubstrat) Ebenfalls gestützt auf das Teilliquidationsreglement Art. 2.1. gilt für die Bestimmung der freien Mittel die von der Revisionsstelle geprüfte kaufmännische Bilanz per 31. Dezember
- Die freien Mittel betrugen zu diesem Zeitpunkt MCHF 5.1. Verteilplan (Art. 2.5 Teilliquidationsreglement) Der Verteilplan ist vom unabhängigen Experten für berufliche Vorsorge der Alrivo Vorsorgestiftung berechnet worden. Der Anteil der freien Mittel für die verbleibenden Destinatäre (aktiv Versicherte und Rentner) verbleibt kollektiv in der ALRIVO Vorsorgestiftung. Die ausgetretenen aktiv Versicherten erhalten ihren Anteil grundsätzlich als Einlage auf ihr Altersguthaben bei ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung. Das Verteilsubstrat wird gemäss folgendem Schlüssel anteilsmässig auf die ausgetretenen Versicherten und auf die aktiven Versicherten respektive Rentenbezüger aufgeteilt: - Die freien Mittel werden in Prozenten der gesamthaft vorhandenen Vorsorgekapitalien zwischen den aus der Stiftung austretenden und den in der Stiftung verbleibenden versicherten Personen aufgeteilt. - Freizügigkeitseinlagen und Einkaufssummen, die in den letzten drei Jahren vor dem Stichtag in die Stiftung eingebracht wurden, werden für die Berechnung des Anteils an den freien Mitteln vom vorhandenen Vorsorgekapital abgezogen; innert der gleichen Periode erbrachte Austrittsleistungen (Vorbezüge Wohneigentumsförderung, Scheidung) werden dem vorhandenen Vorsorgekapital hinzugerechnet. Die am 31. Dezember 2020 verfügbaren freien Mittel werden zwischen den ausgetretenen und den verbleibenden Destinatären wie folgt aufgeteilt: Freie Mittel zugunsten der von der Pandemie betroffenen Austritte: 9.4% Freie Mittel zugunsten der aktiv Versicherten und Rentner: 90.6% Die individuelle Zuteilung des Anspruchs auf freie Mittel an die ausgetretenen Versicherten während des relevanten Zeitrahmens 1. April 2020 bis 31. März 2021 erfolgt nach Massgabe des vorhandenen Altersguthabens per Austritt resp. per 31.12.2020, unter Berücksichtigung der Einlagen und Bezüge der Jahre 2018, 2019 und
- (vgl. vorstehend). Einsichts- und Beanstandungsrecht Sie haben die Möglichkeit, während 30 Tagen ab Zustellung dieses Schreibens unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes Einsicht in die massgebenden Unterlagen zu nehmen. Unklarheiten und Beanstandungen sind schriftlich und unter Angabe einer Begründung innerhalb dieser Frist dem Geschäftsführer zu unterbreiten. Diese werden dem Stiftungsrat vorgelegt. Sollten innerhalb diese
Liste de résultats
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