Renseignements sur Peter Stocker
Contrôle de solvabilité
Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque.En savoir plus
Dossier de personne
Toutes les informations sur la personne sous forme compacte dans un seul document.En savoir plus
Participations
Dernières notifications FOSC pour Peter Stocker
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Registre du commerce Zurich, (20)
Siedlungsbau-Genossenschaft Kloten, in Kloten, Beschaffung von preiswerten Wohnungen, Genossenschaft (SHAB Nr. 175 vom 08.09.2000, S. 6162).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Stocker, Peter, von Hütten, in Kloten, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
Rechsteiner, Cecile, von Appenzell, in Kloten, Vizepräsidentin, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied];
Walder, Thomas, von Glattfelden, in Kloten, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien].
Registre du commerce Zurich, (20)
Siedlungsbau-Genossenschaft Kloten, in K l o t e n , Beschaffung von preisgünstigen Wohnungen, Genossenschaft (SHAB Nr. 19 vom 28.01.1999, S. 622).
Statutenänderung:
26.05.2000.
Zweck neu:
Beschaffung von möglichst preiswerten Wohnungen in gemeinsamer Selbsthilfe für ihre Mitglieder sowie dauernder Entzug dieser Wohnungen vor Spekulationen, Erstellung, Vermietung oder Verkauf preisgünstiger Wohnungen an ihre Mitglieder;
kann Hobbyräume, Park- und Garageplätze auch an Nichtmitglieder vermieten sowie sich an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben.Anteilscheine neu: CHF 1'000.- [bisher: CHF 100.-, CHF 1 000.-].
Pflichten neu:
Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens zwei Anteilscheine zu CHF 1'000.- zu übernehmen und eine einmalige Eintrittsgebühr von CHF 50.- zu bezahlen. Mieter von Genossenschaftswohnungen können verpflichtet werden, weitere Anteilscheine zu übernehmen. [bisher: Pflichten: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, mindestens einen Anteilschein zu CHF 1'000.- zu übernehmen und eine einmalige Eintrittsgebühr von CHF 50.- zu bezahlen. Mieter von Genossenschaftswohnungen können verpflichtet werden, weitere Anteilscheine zu übernehmen.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Schmid, Patrick, von Wittnau, in Kloten, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rechsteiner, Cecile, von Appenzell, in Kloten, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Stocker, Peter, von Hütten, in Kloten, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.