• Christina Schad

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    FOSC 144/2004 - 28.07.2004
    Catégories: Changements divers

    Numéro de publication: 2381196, Registre du commerce Zurich, (20)

    Neue Baugenossenschaft Horgen, in Horgen, CH-020.5.901.225-8, Genossenschaft (SHAB Nr. 149 vom 07.08.2003, S. 16, Publ. 1118602).

    Statutenänderung:
    25.03.2004.

    Domizil neu:
    c/o Christine Aenishänslin, Floraweg 5, 8810 Horgen.

    Zweck neu:
    Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie ist bestrebt, Wohnraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere auch für Familien, Behinderte und Betagte. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität.

    Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch:
    Erwerb von Bauland und Baurechten;
    Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen;
    sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten;
    Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können;
    Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen;
    Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete;
    Erstellung von Wohnungen und Einfamilienhäusern zum Verkauf im Stockwerkeigentum bzw. im Baurecht;
    Fördern von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen;
    ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. Sie ist Mitglied des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen SVW.

    Haftung/Nachschusspflicht neu:
    Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht. [bisher: Haftung: Ohne persönliche Haftung.].

    Pflichten neu:
    Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, eine Aufnahmegebühr von maximal CHF 2'100.-- zu bezahlen und mindestens einen Anteilschein zu übernehmen. Mitglieder, die Räumlichkeiten mieten, müssen zusätzlich weitere Anteile gemäss Reglement übernehmen, wobei der zu übernehmende Betrag nach den Anlagekosten der Wohnung abgestuft ist, den Wohnbauförderungsvorschriften entsprechen sowie für die Finanzierung der Bauten ausreichen muss. Der Maximalbetrag beträgt 20 % der Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten. [bisher: Pflichten: Siehe Statuten.].

    Publikationsorgan neu:
    SHAB.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Blaauw, Cornelus, niederländischer Staatsangehöriger, in Horgen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Gander, Urs, von Beckenried, in Horgen, Mitglied und Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Kaufmann, Adrian, von Winikon, in Horgen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Aenishänslin, Christine, von Basel und Gelterkinden, in Horgen, Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Hildbrand, Roman, von Horgen und Boswil, in Horgen, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
    Rückstein, Esther, von Horgen, in Horgen, Mitglied und Kassierin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Schad, Christina, von Horgen, in Horgen, Mitglied und Aktuarin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Amstad, Monika, von Horgen und Beckenried, in Horgen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied und Aktuarin];
    Feldmann, Mike, von Näfels, in Horgen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Vizepräsident].

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