Renseignements sur Eva Forster
Contrôle de solvabilité
Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque. En savoir plusDossier de personne
Toutes les informations sur la personne sous forme compacte dans un seul document. En savoir plusRésultats pour le nom Eva Forster
Participations
Dernières notifications FOSC pour Eva Forster
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: HR02-1005631343, Registre du commerce Zurich, (20)
Gemeinnützige Baugenossenschaft Jungholz, in Zürich, CHE-103.995.823, Genossenschaft (SHAB Nr. 151 vom 06.08.2021, Publ. 1005265752).
Statutenänderung:
25.05.2022.
Zweck neu:
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Die Genossenschaft kann in ihren Gebäuden Räume für geschäftliche Dienstleistungen anbieten. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen.
Haftung/Nachschusspflicht neu:
[Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Haftung: Ohne persönliche Haftung.].
Pflichten neu:
Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [bisher: Pflichten: Jeder Genossenschafter ist verpflichtet, eine Eintrittsgebühr von CHF 100.-- zu bezahlen und mindestens sechs Anteilscheine zu je CHF 300.-- zu übernehmen. Ist die Mitgliedschaft mit der Miete von Räumlichkeiten verbunden, kann der Vorstand die Übernahme mehrerer Anteilscheine zur Pflicht machen. Die Anzahl der Anteilscheine richtet sich nach dem Finanzierungsbedarf für die gemieteten Räumlichkeiten. Der Vorstand kann jederzeit neue Anteilscheine ausgeben und bei erhöhtem Eigenkapitalbedarf die Mitglieder zur Übernahme in der Höhe von maximal CHF 300.-- pro Zimmer verpflichten. Mitglieder, bei denen das gesamte Einkommen und Vermögen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder und Personen die von öffentlich-rechtlichen Subventionsgebern für den Familienwohnungsbau festgelegten Limiten deutlich überschreiten, haben einen angemessenen Solidaritäts-Mehrzins im Maximalbetrag der Hälfte des jährlichen Mietzinses zu bezahlen.].
Mitteilungen neu:
Die von der Genossenschaft an die Mitglieder ausgehenden internen Mitteilungen und Einberufungen erfolgen schriftlich, durch E-Mail oder durch Zirkular, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Binkert, Stefan, von Winterthur, in Zürich, Co-Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Forster, Eva, von Winterthur, in Zürich, Co-Präsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Walzl, Otto, von Zürich, in Zürich, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien].