Renseignements sur Typopress Bern AG
Contrôle de solvabilité
Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque et de plus amples informations sur l'entreprise.En savoir plus
Renseignement économique
Renseignement complète sur la situation économique d'une entreprise.En savoir plus
Pratiques de paiement
Évaluation des pratiques de paiement sur la base des factures passées.En savoir plus
Extrait du registre des poursuites
Aperçu des procédures de recouvrement actuelles et passées.En savoir plus
Dossier d'entreprise en PDF
Coordonnées, changements dans l'entreprise, chiffre d'affaires et nombre d'employés, gestion, propriétaires, structure de l'actionnariat et autres données de l'entreprise.Consulter le dossier d'entreprise
À propos de Typopress Bern AG
- Typopress Bern AG avec son siège à Bern est actif. Typopress Bern AG est active dans le domaine «Exploitation d'une imprimerie et/ou d'une reliure».
- La direction se compose de une personne. L'entreprise a été inscrite au registre du commerce le 13.07.1983.
- Sous «Notifications», vous trouverez tous les changements dans le registre du commerce, le dernier remontant au 22.10.2025.
- L’entreprise est inscrite dans le registre du commerce du canton BE sous l’IDI CHE-108.115.593.
Direction (1)
les plus récents membres du conseil d'administration
les plus récents personnes habilitée à signer
Informations du registre du commerce
Inscription au registre du commerce
13.07.1983
Forme juridique
Société anonyme
Siège social de l'entreprise
Bern
Registre du commerce
BE
Numéro au registre du commerce
CH-035.3.010.899-2
IDE/TVA
CHE-108.115.593
Secteur
Exploitation d'une imprimerie et/ou d'une reliure
But (Langue d'origine)
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Dienstleistungsfirma im Bereich einer digitalen Druckvorstufe und Handel mit Druckerzeugnissen aller Art sowie Dienstleistungen zur Visualisierung im Bereich Internet und Multimedia. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.
Organe de révision
Organe de révision précédent (1)
| Nom | Lieu | Depuis | Jusqu'à | |
|---|---|---|---|---|
| KMS Treuhand & Revisions AG | Aarberg | <2004 | 22.06.2015 | |
Plus de noms d'entreprises
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
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Titulaires
Participations
Dernières notifications FOSC pour Typopress Bern AG
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: UV04-0000001706, Registre du commerce Berne
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 22.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.04.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 20.10.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren Typopress Bern AG, kein Rechtsdomizil, letzte gemeldete Adresse: Brunnmattstrasse 85,
- Die Typopress Bern AG wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
- Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die Typopress Bern AG analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] - [...] - [...] Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Die Gerichtssekretärin: Roth Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.
Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
rechtsverkehr.html).
Numéro de publication: UV04-0000001636, Registre du commerce Berne
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 27.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 27.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 20.08.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren Typopress Bern AG,Brunnmattstrasse 85, 3007 Bern Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: Das Handelsregisteramt des Kantons Bern hat betreffend dieGesuchsgegnerin einen Mangel in der Organisation festgestellt. Nachdem dieserMangel innert angesetzter Frist nicht behoben wurde, hat das Handelsregisteramtdes Kantons Bern die Angelegenheit in Anwendung von Art. 939 OR demRegionalgericht Bern-Mittelland überwiesen. Die Akten sind am 03.06.2025 beimGericht eingegangen. Das Gericht ergreift nun die erforderlichen Massnahmen. Die Gerichtspräsidentin verfügt:
- Die Eingabe des Handelsregisteramtes des KantonsBern vom 02.06.2025 ist am 03.06.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittellandeingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieserVerfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingendvorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für dieAnmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramteinzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittellandzuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zubehebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieserVerfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgerichtdarzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichenUnterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramteingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssigdargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisationder Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihreAuflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklichangedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehendenZiffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlichentscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art.147 Abs. 2 ZPO).
- Die Akten können nach telefonischer Voranmeldungzu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehenwerden.
- Zu eröffnen: - derGesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - demHandelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheidengilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tagnach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person miteiner Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändernbesondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwaPostrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesenFällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei derPoststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Fristbeim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post odereiner schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergebenwerden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mailsind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmtenVoraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzufinden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Bei Eingaben istjeweils die Dossiernummer (CIV 25 4699) anzugeben.
Numéro de publication: 2770641, Registre du commerce Berne, (36)
Typopress Bern AG, in Bern, CHE-108.115.593, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 118 vom 23.06.2015, Publ. 2224237).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Guggisberg, Max-Peter, von Belp, in Murten, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Bern, Mitglied, mit Einzelunterschrift].
Liste de résultats
Vous trouvez ici un lien de la direction vers une liste de personnes avec le même nom, qui sont enregistrées dans le registre du commerce.