Âge de l'entreprise
-Chiffre d'affaires en CHF
-Capital en CHF
-Employés
-Marques actives
-Renseignements sur Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe
Il n’y a pas des renseignements, car la société était radiée.
Contrôle de solvabilité
Évaluation de la solvabilité à l'aide d'un feu tricolore comme indicateur de risque et de plus amples informations sur l'entreprise.En savoir plus
Renseignement économique
Renseignement complète sur la situation économique d'une entreprise.En savoir plus
Pratiques de paiement
Évaluation des pratiques de paiement sur la base des factures passées.En savoir plus
Extrait du registre des poursuites
Aperçu des procédures de recouvrement actuelles et passées.En savoir plus
Dossier d'entreprise en PDF
Coordonnées, changements dans l'entreprise, chiffre d'affaires et nombre d'employés, gestion, propriétaires, structure de l'actionnariat et autres données de l'entreprise.Consulter le dossier d'entreprise
Informations du registre du commerce
Inscription au registre du commerce
21.12.1940
Radiation du registre du commerce
16.02.2017
Forme juridique
Fondation
Siège social de l'entreprise
Baden
Registre du commerce
AG
Numéro au registre du commerce
CH-400.7.901.133-7
IDE/TVA
CHE-109.742.870
Secteur
Exploitation d'un société des caisses de retraite
But (Langue d'origine)
Fürsorge zugunsten der Arbeitnehmer der in der Howag Holding AG zusammengefassten Firmen der Howag-Gruppe sowie für deren Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und besonderen unverschuldeten Notlagen; kann Leistungen der paritätischen Personalvorsorge der genannten Firmen und der diesen ebenfalls angeschlossenen Pensionskasse ergänzen.
Organe de révision
Organe de révision précédent (3)
Nom | Lieu | Depuis | Jusqu'à | |
---|---|---|---|---|
SRG Schweizerische Revisionsgesellschaft AG | Zürich | 19.12.2013 | 15.02.2017 | |
audax ag | Zurzach | 12.03.2008 | 18.12.2013 | |
AS & T Attenhofer Steuerberatung & Treuhand | Zurzach | <2004 | 11.03.2008 |
Plus de noms d'entreprises
Noms d'entreprises précédents et traductions
- Personalvorsorgestiftung der Howag Holding AG
- Personalvorsorgestiftung der Howag AG Wohlen
Filiales (0)
Titulaires
Participations
Dernières notifications FOSC pour Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: 3352963, Registre du commerce Argovie, (400)
Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe, in Baden, CHE-109.742.870, Stiftung (SHAB Nr. 133 vom 12.07.2016, Publ. 2947845). Die Stiftung ist gemäss Verfügung der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau vom 24.11.2016 aufgehoben. Die Stiftung wird gelöscht.
Numéro de publication: 3197249, Registre du commerce Argovie
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
- Name und Sitz der aufgelösten Stiftung: Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe in Liquidation, c/o Arto Holding AG, Baden
- Aufhebung durch: Stiftungsrat
- Datum der Aufhebung: 31.10.2016
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 20.01.2017
- Anmeldestelle für Forderungen: Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe c/o Arto Holding AG, Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
- Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
- Bemerkungen: In den vergangenen Jahren haben sich einerseits die Verhältnisse innerhalb der Howag-Gruppe wesentlich vereinfacht und andererseits sind die rechtlichen Anforderungen an die Administration und Führung der Stiftung stetig gewachsen, so dass der Stiftungsrat die Beibehaltung einer eigenen Stiftung nicht mehr als sinnvoll und notwendig erachtet. Im Rahmen des Zwecks der Stiftung wurden daher die verbliebenen Arbeitgeberbeitrags-reserven auf die Pensionskasse der 2. Säule übertragen. Die Aufhebung wurde verfügt am 24. November 2016 durch die BVSA aufgrund Beschluss des Stiftungsrates vom 12. September 2016. SHAB GLOSSAR ...darf der Schuldenruf erst angeordnet werden, nachdem die Auflösung der Gesellschaft beim kantonalen Handelsregisteramt angemeldet und im SHAB publiziert worden ist. Die Registerbehörden sind angewiesen, eine Löschung erst dann vorzunehmen, wenn der dreimalige Schuldenruf nach der Publikation der Auflösung im SHAB erfolgt ist. Im Interesse des Liquidators... Die BVSA stellt in ihrer Verfügung fest, dass die Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe de facto vermögenslos ist und somit der Zweck unerreichbar geworden ist. Die BVSA stellt zudem fest, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung und Löschung erfüllt sind und der Eintrag der Stiftung aus dem Verzeichnis der Aufsichtsbehörden gestrichen wird. Rechtsmittelbelehrung:
- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 74 BVG und Art. 31 VGG innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden und steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. 2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. 3. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und Begründung sowie die Unterschrift im Original enthalten, das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Gericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchem Grund diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Das Gericht erhebt von der beschwerdeführenden Partei einen Kostenvorschuss.
Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe c/o Arto Holding AG 5400 Baden
Numéro de publication: 3196567, Registre du commerce Argovie
ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG
- Name und Sitz der aufgelösten Stiftung: Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe in Liquidation c/o Arto Holding AG, Baden
- Aufhebung durch: Stiftungsrat
- Datum der Aufhebung: 31.10.2016
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 20.01.2017
- Anmeldestelle für Forderungen: Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe c/o Arto Holding AG, Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
- Hinweis: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
- Bemerkungen: In den vergangenen Jahren haben sich einerseits die Verhältnisse innerhalb der Howag-Gruppe wesentlich vereinfacht und andererseits sind die rechtlichen Anforderungen an die Administration und Führung der Stiftung stetig gewachsen, so dass der Stiftungsrat die Beibehaltung einer eigenen Stiftung nicht mehr als sinnvoll und notwendig erachtet. Im Rahmen des Zwecks der Stiftung wurden daher die verbliebenen Arbeitgeberbeitrags-reserven auf die Pensionskasse der 2. Säule übertragen. Die Aufhebung wurde verfügt am 24. November 2016 durch die BVSA aufgrund Beschluss des Stiftungsrates vom 12. September 2016. Die BVSA stellt in ihrer Verfügung fest, dass die Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe de facto vermögenslos ist und somit der Zweck unerreichbar geworden ist. Die BVSA stellt zudem fest, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung und Löschung erfüllt sind und der Eintrag der Stiftung aus dem Verzeichnis der Aufsichtsbehörden gestrichen wird. Rechtsmittelbelehrung:
- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 74 BVG und Art. 31 VGG innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden und steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. 2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. 3. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und Begründung sowie die Unterschrift im Original enthalten, das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Gericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchem Grund diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Das Gericht erhebt von der beschwerdeführenden Partei einen Kostenvorschuss.
Personalvorsorgestiftung der Howag-Gruppe c/o Arto Holding AG 5400 Baden