• Mitterbauer Stiftung

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    N° registre commerce: FL-0002.749.204-9
    Secteur: Autres activités sociales

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    Wuhrstrasse 6
    9490 Vaduz
    Voisinage

    À propos de Mitterbauer Stiftung

    Informations du registre du commerce

    Source: oera.li

    Secteur

    Autres activités sociales

    But (Langue d'origine)

    (1) Zweck der Stiftung ist (a) die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung im Interesse der Familien ihrer Stifter und deren Nachkommen; (b) die Versorgung und wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne der Stifter, ihrer Nachkommen und weiterer nach den Bestimmungen der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte festgestellten Personen, insbesondere durch Sicherung ihres angemessenen Lebensunterhalts einschliesslich einer ihren Lebensumständen entsprechenden Altersvorsorge, ferner durch die Finanzierung ihrer Erziehung und Berufsausbildung sowie durch Hilfestellung beim Berufsantritt und der Familiengründung. (2) Die Stiftung kann ferner mit einstimmiger Zustimmung des Beirats für wissenschaftliche, soziale, künstlerische und dem Gemeinwohl dienende Zwecke Zuwendungen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Rechtsträger vornehmen und ihnen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren, soweit die Möglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäss § 5(1) (Paragraph fünf Absatz eins) der Stiftungsurkunde dadurch nicht nennenswert berührt wird. (3) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat-/lnvestmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Die Stiftung darf im Rahmen der Veranlagung von Stiftungsvermögen auch Risikogeschäfte abschliessen, die gegebenenfalls zu Vermögensverlusten führen können. (4) Die Stiftung ist berechtigt, auch das gesamte Stiftungsvermögen an die Begünstigten zuzuwenden, wenn dies vom Beirat dem Stiftungsrat vorgeschlagen wird. (5) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einzelner oder mehrerer in- oder ausländischer Stiftungen verfolgt werden, dies insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zur Trennung von Interessenssphären der aktuell oder potentiell Begünstigten der Stiftung. Diese Massnahme bedarf der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. (6) Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden.

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    Source: oera.li

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    Titulaires

    Nous n’avons connaissance d’aucune structure de propriété.

    Participations

    Nous n’avons connaissance d’aucune participation.

    Dernières notifications pour Mitterbauer Stiftung

    Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications

    Handelsregister Liechtenstein 251204/2025 - 04.12.2025
    Catégories: Création

    Numéro de publication: 16751/2025, (1)

    Mitterbauer Stiftung, in Vaduz, FL-0002.749.204-9, Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).

    Errichtungsdatum:
    24.11.2025.

    Zweck:
    (1) Zweck der Stiftung ist (a) die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Stiftung im Interesse der Familien ihrer Stifter und deren Nachkommen;
    (b) die Versorgung und wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne der Stifter, ihrer Nachkommen und weiterer nach den Bestimmungen der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte festgestellten Personen, insbesondere durch Sicherung ihres angemessenen Lebensunterhalts einschliesslich einer ihren Lebensumständen entsprechenden Altersvorsorge, ferner durch die Finanzierung ihrer Erziehung und Berufsausbildung sowie durch Hilfestellung beim Berufsantritt und der Familiengründung. (2) Die Stiftung kann ferner mit einstimmiger Zustimmung des Beirats für wissenschaftliche, soziale, künstlerische und dem Gemeinwohl dienende Zwecke Zuwendungen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Rechtsträger vornehmen und ihnen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren, soweit die Möglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks gemäss § 5(1) (Paragraph fünf Absatz eins) der Stiftungsurkunde dadurch nicht nennenswert berührt wird. (3) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat-/lnvestmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Die Stiftung darf im Rahmen der Veranlagung von Stiftungsvermögen auch Risikogeschäfte abschliessen, die gegebenenfalls zu Vermögensverlusten führen können. (4) Die Stiftung ist berechtigt, auch das gesamte Stiftungsvermögen an die Begünstigten zuzuwenden, wenn dies vom Beirat dem Stiftungsrat vorgeschlagen wird. (5) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einzelner oder mehrerer in- oder ausländischer Stiftungen verfolgt werden, dies insbesondere (aber nicht ausschliesslich) zur Trennung von Interessenssphären der aktuell oder potentiell Begünstigten der Stiftung. Diese Massnahme bedarf der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. (6) Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden. . EUR 70'000.00.

    Organisation:
    Organisation: Stiftungsrat bestehend aus drei Mitgliedern, Revisionsstelle, Beirat.

    Allgemeine Vertretungsregelung:
    Die Mitglieder des Stiftungsrates zeichnen kollektiv zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung:
    Gröller, Dr. Konrad, StA: Österreich, 1090 Wien, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Kaufmann, Mag. Stephan, StA: Österreich, 6850 Dornbirn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Müller, Dr. Erik Eduard, StA: Österreich, 9486 Schaanwald, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Liste de résultats

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    Confirmer