• Marcus Malkut Stiftung

    LI
    actif
    Timeline
    Timeline
    N° registre commerce: FL-0002.597.976-4
    Secteur: Associations religieuses, politiques ou laïques

    Âge de l'entreprise

    4 ans

    Chiffre d'affaires en CHF

    PremiumPremium

    Capital en CHF

    Capital pas connu

    Employés

    PremiumPremium

    Marques actives

    0
    c/o JT Service AG
    Städtle 28
    9490 Vaduz
    Voisinage

    À propos de Marcus Malkut Stiftung

    • Marcus Malkut Stiftung avec son siège à Vaduz est actif. Marcus Malkut Stiftung est active dans le domaine «Associations religieuses, politiques ou laïques».
    • La direction se compose de 3 personnes. L'entreprise a été fondée le 26.05.2021.
    • Tous les changements passés peuvent être affichés sous la rubrique «Notifications» et sauvegardés en format PDF. Le dernier changement dans le registre du commerce a eu lieu le 27.05.2021.
    • Il y a 131 autres entreprises actives inscrites à la même adresse. Cela comprend: A.J.S. FOUNDATION, A.J.S. REAL ESTATE AG, ABERTIS ESTABLISHMENT.

    Direction (3)

    les plus récents membres de l'organe administratif suprême

    Dr. Marcus König,
    Harald Mally,
    lic. iur. Emil Alfred Martin

    les plus récents personnes habilitée à signer

    Dr. Marcus König,
    Harald Mally,
    lic. iur. Emil Alfred Martin

    Source: oera.li

    Informations du registre du commerce

    Source: oera.li

    Secteur

    Associations religieuses, politiques ou laïques

    But (Langue d'origine)

    (I) Die Stiftung verfolgt unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne von Art. 107 Abs. 4a PGR und ist nicht auf Gewinn gerichtet., (2) Unterstützt im Sinne von Jesus Nächstenliebe sollen Menschen werden, die humanitärer oder geistlicher Hilfe und der Seelsorge bedürfen, ohne Unterschied von Religion, Herkunft, Geschlecht oder Alter. Wichtig ist nur, dass im Sinne des barmherzigen Samariters Menschen körperlich, seelisch oder geistig-religiös geholfen wird., (3) Darüber hinaus kann der Stiftungsrat zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch Mittel an Projekte, Institutionen, Organisationen und begünstigte Einrichtungen mit gleicher oder ähnlicher Zweckverfolgung, wie gemäss vorstehendem Abs. 2 beschrieben, zuwenden., (4) Sofern zur Zweckerfüllung Drittpersonen beigezogen oder Mittel an die unter Abs. 4 genannten Einrichtungen zugewendet werden sollen, ist bei der Auswahl der Drittpersonen bzw. der begünstigten Einrichtungen wie folgt vorzugehen: Es sind prioritär begünstigte Einrichtungen zu wählen, die entweder auf neue, innovative Weisen, pastoral-seelsorglich als Kirche zu wirken zum Ziel haben, oder Projekte, die sich in den Dienst der Menschen stellen und insbesondere, aber nicht ausschliesslich in kirchlichem Kontext (unmittelbare oder mittelbare Trägerschaft) stehen. Hierbei sollten bei der Auswahl folgende Kriterien herangezogen werden:, a) Geographische Wirkung: Lokalen, räumlich näheren Projekten soll Vorrang eingeräumt werden (z.B. liechtensteinisch/österreichisch vor gesamteuropäischen, diese wiederum vor globalen Projekten);, b) Grösse der Trägerschaft: Einzelnen Personen, kleinen Vereine oder Gemeinden soll Vorrang eingeräumt werden vor Organisationen mit ausreichenden finanziellen Ressourcen., c) Kirchlichkeit: Diese "Kirchlichkeit" soll bei nicht offiziellen Amtsträgern durch Ennpfehlungs- /Unterstützungserklärungen nachgewiesen werden. Organisierten katholischen Projekten soll Vorrang eingeräumt werden vor anderen christlichen Trägerschaften., (5) Darüber hinaus sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:, a) Die Stiftung strebt keinen Gewinn an, kann jedoch im Rahmen der unter § 4 A genannten gemeinnützigen Tätigkeiten und falls zur Zweckerreichung unmittelbar dienlich ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben., b) Mitglieder des Stiftungsrates, der Stifter oder diesen nahestehende Personen dürfen keine Zuwendungen von der Stiftung erhalten und sind von jeglicher Begünstigung ausgeschlossen., c) Die Stiftung darf niemanden indirekt durch unverhältnismässige Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, begünstigen. Die Stiftungsorgane sind angemessen zu vergüten., d) Nach- und Zustifter dürfen keine Zuwendungen von der Stiftung erhalten.

    Plus de noms d'entreprises

    Source: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Filiales (0)

    Titulaires

    Nous n’avons connaissance d’aucune structure de propriété.

    Participations

    Nous n’avons connaissance d’aucune participation.

    Dernières notifications pour Marcus Malkut Stiftung

    Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications

    Handelsregister Liechtenstein 210527/2021 - 27.05.2021
    Catégories: Changement d'adresse

    Numéro de publication: 5669/2021, (1)

    Marcus Malkut Stiftung, in Vaduz, FL-0002.597.976-4, Eingetragene Stiftung.

    Repräsentanz/Zustelladresse neu:
    c/o JT Service AG, Städtle 28, 9490 Vaduz.

    Handelsregister Liechtenstein 181201/2018 - 01.12.2018
    Catégories: Changements divers

    Numéro de publication: 9285/2018, (1)

    Marcus Malkut Stiftung, in Vaduz, FL-0002.597.976-4.

    Stiftung Stiftungsaufsichtsbehörde neu:
    Stiftungsaufsichtsbehörde.

    Handelsregister Liechtenstein 181129/2018 - 29.11.2018
    Catégories: Changements divers

    Numéro de publication: 9163/2018, (1)

    Marcus Malkut Stiftung, in Vaduz, FL-0002.597.976-4, c/o Jura Trust AG, Städtle 28, 9490 Vaduz, Stiftung (Neueintragung).

    Errichtungsdatum:
    19.11.2018.

    Zweck:
    (I) Die Stiftung verfolgt unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne von Art. 107 Abs. 4a PGR und ist nicht auf Gewinn gerichtet., (2) Unterstützt im Sinne von Jesus Nächstenliebe sollen Menschen werden, die humanitärer oder geistlicher Hilfe und der Seelsorge bedürfen, ohne Unterschied von Religion, Herkunft, Geschlecht oder Alter. Wichtig ist nur, dass im Sinne des barmherzigen Samariters Menschen körperlich, seelisch oder geistig-religiös geholfen wird., (3) Darüber hinaus kann der Stiftungsrat zur Erfüllung des Stiftungszwecks auch Mittel an Projekte, Institutionen, Organisationen und begünstigte Einrichtungen mit gleicher oder ähnlicher Zweckverfolgung, wie gemäss vorstehendem Abs. 2 beschrieben, zuwenden., (4) Sofern zur Zweckerfüllung Drittpersonen beigezogen oder Mittel an die unter Abs. 4 genannten Einrichtungen zugewendet werden sollen, ist bei der Auswahl der Drittpersonen bzw.

    der begünstigten Einrichtungen wie folgt vorzugehen:
    Es sind prioritär begünstigte Einrichtungen zu wählen, die entweder auf neue, innovative Weisen, pastoral-seelsorglich als Kirche zu wirken zum Ziel haben, oder Projekte, die sich in den Dienst der Menschen stellen und insbesondere, aber nicht ausschliesslich in kirchlichem Kontext (unmittelbare oder mittelbare Trägerschaft) stehen.

    Hierbei sollten bei der Auswahl folgende Kriterien herangezogen werden:
    , a) Geographische Wirkung: Lokalen, räumlich näheren Projekten soll Vorrang eingeräumt werden (z.B. liechtensteinisch/österreichisch vor gesamteuropäischen, diese wiederum vor globalen Projekten);
    , b) Grösse der Trägerschaft: Einzelnen Personen, kleinen Vereine oder Gemeinden soll Vorrang eingeräumt werden vor Organisationen mit ausreichenden finanziellen Ressourcen., c) Kirchlichkeit: Diese "Kirchlichkeit" soll bei nicht offiziellen Amtsträgern durch Ennpfehlungs- /Unterstützungserklärungen nachgewiesen werden. Organisierten katholischen Projekten soll Vorrang eingeräumt werden vor anderen christlichen Trägerschaften., (5) Darüber hinaus sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:, a) Die Stiftung strebt keinen Gewinn an, kann jedoch im Rahmen der unter § 4 A genannten gemeinnützigen Tätigkeiten und falls zur Zweckerreichung unmittelbar dienlich ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben., b) Mitglieder des Stiftungsrates, der Stifter oder diesen nahestehende Personen dürfen keine Zuwendungen von der Stiftung erhalten und sind von jeglicher Begünstigung ausgeschlossen., c) Die Stiftung darf niemanden indirekt durch unverhältnismässige Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, begünstigen. Die Stiftungsorgane sind angemessen zu vergüten., d) Nach- und Zustifter dürfen keine Zuwendungen von der Stiftung erhalten.

    Stiftungskapital:
    EUR 50'000.00.

    Organisation:
    Stiftungsrat bestehend aus mindestens drei Mitgliedern;
    Beirat;
    Revisionsstelle.

    Angaben zur Verwaltung:
    König, Dr. Marcus, StA: Österreich, 3011 Irenental, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift mit lic.iur. Martin Gstöhl;
    Mally, Harald, StA: Österreich, 1230 Wien, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift mit lic.iur. Martin Gstöhl und Dr. Marcus König;
    Gstöhl, lic.iur. Martin Emil Alfred, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift mit Dr. Marcus König.

    Liste de résultats

    Vous trouvez ici un lien de la direction vers une liste de personnes avec le même nom, qui sont enregistrées dans le registre du commerce.

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