À propos de K&K Stiftung
- K&K Stiftung de Vaduz est active dans le domaine «Associations religieuses, politiques ou laïques» et est actif.
- L’entreprise a été fondée le 28.01.2025.
- Sous «Notifications», vous trouverez tous les changements dans le registre du commerce, le dernier remontant au 29.01.2025.
- "Fomento de la Medicina Preventiva" Fundación, A.S.L. ESTABLISHMENT in Liquidation, Abakanowicz Arts and Culture Charitable Foundation ont la même adresse comme K&K Stiftung.
Direction (2)
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Informations du registre du commerce
Siège social de l'entreprise
Vaduz
Secteur
Associations religieuses, politiques ou laïques
But (Langue d'origine)
1. Zweck der Stiftung ist: a) die Sicherung der Versorgung der Begünstigten aus den Erträgnissen und - entsprechend den Bestimmungen der gegenständlichen Urkunde sowie einer allfälligen Zusatzurkunde - auch aus der Substanz des Stiftungsvermögens, durch Nutzung, Verwaltung und Verwertung des der Stiftung gewidmeten Vermögens, sowie die langfristige Erhaltung und Förderung der Unternehmen, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. b) Ist kein Begünstigter iSd. § 8 mehr vorhanden, ändert sich der Stiftungszweck, sodass er ab diesem Zeitpunkt in der Unterstützung mildtätiger, gemeinnütziger und sozialer Projekte durch finanzielle und sonstige Zuwendungen besteht. 2. Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Bei der Vermögensverwaltung ist besonders auf Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf von flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung Bedacht zu nehmen. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat/Investmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 3. Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einer anderen Stiftung, eines Trusts oder einer ähnlichen Vermögensmasse nach dem Recht von Liechtenstein oder einer anderen Rechtsordnung verfolgt werden. Diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Erststifters, nach Ableben sowie bei Geschäftsunfähigkeit des Erststifters der Zustimmung der Zweit- und Drittstifter, solange diese in der Lage sind, im Sinne von § 4 Ziff. 4. dieses Recht wahrzunehmen. Zu Lebzeiten der Zweit- und Drittstifter üben diese ihr Recht einstimmig aus. Bei Ableben oder Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit eines Zweit- oder Drittstifters, übt der jeweils noch lebende sowie Geschäfts- und Handlungsfähige Zweit- oder Drittstifter sämtliche Rechte alleine aus. Nach Ableben des Zweit- und Drittstifters bedarf dies der einstimmigen Zustimmung des Beirats, bzw. wenn kein Beirat eingerichtet wurde oder keiner mehr besteht der Zustimmung der ADONARD Beteiligungs GmbH. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. 4. Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden. 5. Die Stiftung kann demnach an der Errichtung von weiteren (Sub-) Stiftungen oder ähnlicher Einrichtungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck als Mitstifter oder Stifter oder Settlor mitwirken und Teile des Vermögens der Stiftung auf die miterrichtete Stiftung oder ähnliche Einrichtung übertragen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass mit dem der Stiftung verbleibenden Vermögen berechtigte Ansprüche von Dritten an die Stiftung, und der Zweck der Stiftung erfüllt werden können.
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Dernières notifications pour K&K Stiftung
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: 1897/2025, (1)
K&K Stiftung, in Vaduz, FL-0002.736.445-5, c/o First Family Advisors Trust reg., Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
18.12.2024.
Zweck:
1.
Zweck der Stiftung ist:
a) die Sicherung der Versorgung der Begünstigten aus den Erträgnissen und - entsprechend den Bestimmungen der gegenständlichen Urkunde sowie einer allfälligen Zusatzurkunde - auch aus der Substanz des Stiftungsvermögens, durch Nutzung, Verwaltung und Verwertung des der Stiftung gewidmeten Vermögens, sowie die langfristige Erhaltung und Förderung der Unternehmen, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. b) Ist kein Begünstigter iSd. § 8 mehr vorhanden, ändert sich der Stiftungszweck, sodass er ab diesem Zeitpunkt in der Unterstützung mildtätiger, gemeinnütziger und sozialer Projekte durch finanzielle und sonstige Zuwendungen besteht. 2. Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Bei der Vermögensverwaltung ist besonders auf Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf von flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung Bedacht zu nehmen. Die Stiftung kann sich bei der Vermögensverwaltung sachverständiger Dritter, wie z.B. Privat/Investmentbanken, Vermögensverwaltungsgesellschaften, bedienen. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. 3. Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einer anderen Stiftung, eines Trusts oder einer ähnlichen Vermögensmasse nach dem Recht von Liechtenstein oder einer anderen Rechtsordnung verfolgt werden. Diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Erststifters, nach Ableben sowie bei Geschäftsunfähigkeit des Erststifters der Zustimmung der Zweit- und Drittstifter, solange diese in der Lage sind, im Sinne von § 4 Ziff. 4. dieses Recht wahrzunehmen. Zu Lebzeiten der Zweit- und Drittstifter üben diese ihr Recht einstimmig aus. Bei Ableben oder Geschäfts- bzw. Handlungsunfähigkeit eines Zweit- oder Drittstifters, übt der jeweils noch lebende sowie Geschäfts- und Handlungsfähige Zweit- oder Drittstifter sämtliche Rechte alleine aus. Nach Ableben des Zweit- und Drittstifters bedarf dies der einstimmigen Zustimmung des Beirats, bzw. wenn kein Beirat eingerichtet wurde oder keiner mehr besteht der Zustimmung der ADONARD Beteiligungs GmbH. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung. 4. Durch Zuwendungen an die Begünstigten dürfen Ansprüche von Gläubigern der Stiftung nicht geschmälert werden. 5. Die Stiftung kann demnach an der Errichtung von weiteren (Sub-) Stiftungen oder ähnlicher Einrichtungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck als Mitstifter oder Stifter oder Settlor mitwirken und Teile des Vermögens der Stiftung auf die miterrichtete Stiftung oder ähnliche Einrichtung übertragen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass mit dem der Stiftung verbleibenden Vermögen berechtigte Ansprüche von Dritten an die Stiftung, und der Zweck der Stiftung erfüllt werden können. . EUR 150'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus zwei bis fünf Mitgliedern, Revisionsstelle;
Beirat (fakultativ).
Anmerkung:
Freiwillige Revisionsstelle.
Angaben zur Verwaltung:
Kaufmann, Mag.iur. Stephan, StA: Österreich, 6850 Dornbirn, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Semmernegg, Dr. Franz, StA: Österreich, 2522 Oberwaltersdorf, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
BDO (Liechtenstein) AG, 9490 Vaduz, Revisionsstelle.
Liste de résultats
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