À propos de IntelliSoftAlpin eG
- IntelliSoftAlpin eG a son siège social à Ruggell, est actif et est active dans le domaine «Fourniture de services informatiques».
- La direction de l’entreprise IntelliSoftAlpin eG qui a été fondée le 25.01.2024, se compose de 3 personnes.
- Vous trouverez toutes les modifications à l’entrée dans le registre du commerce sous «Notifications». La dernière modification a été effectuée le 09.04.2024.
- AC Services GmbH, AcryliCon International Ltd., Adroit Invest AG ont la même adresse comme IntelliSoftAlpin eG.
Informations du registre du commerce
Siège social de l'entreprise
Ruggell
Secteur
Fourniture de services informatiques
But (Langue d'origine)
Der Zweck der LVC besteht in der Erbringung von IT-Dienstleistungen aller Art (1), Handel mit Software, Entwicklung von Software, Entwicklung der Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovationsurkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen. Vermerk: (1) Ausgenommen ist die Hardwareentwicklung. Statutenänderung lt. Beschluss der Generalversammlung vom 21.03.2024.
Plus de noms d'entreprises
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Filiales (0)
Titulaires
Participations
Dernières notifications pour IntelliSoftAlpin eG
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: 4607/2024, (1)
IntelliSoftAlpin eG, in Ruggell, FL-0002.718.902-0, Genossenschaft.
Statutenänderung:
21.03.2024.
Zweck neu:
Der Zweck der LVC besteht in der Erbringung von IT-Dienstleistungen aller Art (1), Handel mit Software, Entwicklung von Software, Entwicklung der Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovationsurkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Vermerk:
(1) Ausgenommen ist die Hardwareentwicklung. Statutenänderung lt. Beschluss der Generalversammlung vom 21.03.2024.
Numéro de publication: 1195/2024, (1)
IntelliSoftAlpin eG, in Ruggell, FL-0002.718.902-0, Industriestrasse 56, 9491 Ruggell, Genossenschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
02.06.2023.
Zweck:
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung der Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovationsurkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Publikationsorgan:
www.intellisoftalpin.li.
Angaben zur Verwaltung:
Wiltowski, Eugen, StA: Deutschland, 8260 Stein am Rhein, Präsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift;
Sharaburko, Gennady, StA: Belarus, 220047 Minsk, Vizepräsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Bykov, Alexandr, StA: Belarus, 15505 Podlasie Bialystok, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Liste de résultats
Vous trouvez ici un lien de la direction vers une liste de personnes avec le même nom, qui sont enregistrées dans le registre du commerce.