Âge de l'entreprise
-Chiffre d'affaires en CHF
-Capital en CHF
-Employés
-Marques actives
-Adresse
c/o Realisator AG
Lerzenstrasse 17
8953 Dietikon
Renseignements sur Gemeinschaftsstiftung BVG für Temporärarbeit in Liquidation
Il n’y a pas des renseignements, car la société était radiée.
Informations du registre du commerce
Inscription au registre du commerce
12.03.1988
Radiation du registre du commerce
24.03.2021
Forme juridique
Fondation
Siège social de l'entreprise
Dietikon
Registre du commerce
ZH
Numéro au registre du commerce
CH-020.7.903.304-8
IDE/TVA
CHE-109.730.223
Secteur
Exploitation d'un société des caisses de retraite
But (Langue d'origine) Personnalisez le but social en quelques clics.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versichertenverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Organe de révision
Organe de révision précédent (3)
Nom | Lieu | Depuis | Jusqu'à | |
---|---|---|---|---|
Ernst & Young AG | Zürich | 24.09.2013 | 23.03.2021 | |
KMU Treuhand und Revisions AG | Olten | 13.06.2012 | 23.09.2013 | |
Zago Treuhand AG | Schübelbach | 08.01.2010 | 12.06.2012 |
Plus de noms d'entreprises
Noms d'entreprises précédents et traductions
- Gemeinschaftsstiftung BVG für Temporärarbeit
Titulaires
Participations
Dernières notifications FOSC pour Gemeinschaftsstiftung BVG für Temporärarbeit in Liquidation
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: HR03-1005131853, Registre du commerce Zurich, (20)
Gemeinschaftsstiftung BVG für Temporärarbeit in Liquidation, in Dietikon, CHE-109.730.223, Stiftung (SHAB Nr. 30 vom 12.02.2016, S.0, Publ. 2662959). Die Stiftung wird gemäss Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 04.01.2021 gelöscht.
Numéro de publication: 3703065, Registre du commerce Zurich
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG
MItteilung der Liquidatoren / Communication des liquidateurs Gemeinschaftsstiftung für Temporärarbeit in Liquidation Mit Zirkularbeschluss vom 24. April 2017 haben die Liquidatoren beschlossen, die freien Mittel der Stiftung gemäss folgendem Verteilplan zu verwenden: Aufteilung der freien Mittel Gemäss Jahresabschluss per 31.12.2015 verfügte die Stiftung über freie Mittel von CHF 7'347'288.38. Diese werden wie folgt auf die ehemaligen aktiven Versicherten und die ehemaligen Rentenbezüger aufgeteilt: ' Ehemalige aktive Versicherte: CHF 6'213'982.40 ' Ehemalige Rentner: CHF 1'133'305.98 Anteil der ehemaligen aktiven Versicherten Bei den ehemaligen aktiven Versicherten der Stiftung besteht ein Anspruch auf einen Anteil an den freien Mitteln, falls sie am 01.01.2013 und während mindestens 6 Monaten ununterbrochen in der Stiftung versichert waren. Der 01.01.2013 muss dabei innerhalb dieser 6 Monate liegen. Die Versicherungszeit wird höchstens bis am 30.06.2013 berücksichtigt. Massgebend für die Bestimmung des individuellen Anteils der ehemaligen aktiven Versicherten ist die bis zum Mutationsdatum verzinste Freizügigkeitsleistung. Es werden nur Ansprüche ausgezahlt, die mindestens CHF 200.- betragen. Anteil der ehemaligen Rentenbezüger Bei den Rentenbezügern werden jene Personen berücksichtigt, für die per 31.12.2013 in der Stiftung ein Vorsorgekapital zurückgestellt wurde. Jenes Vorsorgekapital, das bei einer Rückversicherungsgesellschaft geführt wurde, wird nicht einbezogen. Es wird zwischen zwei Rentnergruppen unterschieden (wobei nur Ansprüche ausgezahlt werden, die mindestens CHF 200.- betragen): ' Für Alters-, Ehegatten- und Kinderrenten ist jenes Vorsorgekapital massgebend, das per 31.12.2013 in der Stiftung gebildet wurde. ' Invalidenrenten werden mit dem Altersguthaben berücksichtigt, das per 31.12.2013 in der Stiftung geführt wurde. Umsetzung Die Destinatäre der Stiftung haben die Möglichkeit, innerhalb von
répartition pour approbation à l'Autorité de surveillance compétente. A défaut, le plan de répartition sera adapté et notifié à nouveau aux destinataires.
Numéro de publication: 3696425, Registre du commerce Zurich
ERSTE VERÖFFENTLICHUNG
MItteilung der Liquidatoren / Communication des liquidateurs Gemeinschaftsstiftung für Temporärarbeit in Liquidation Mit Zirkularbeschluss vom 24. April 2017 haben die Liquidatoren beschlossen, die freien Mittel der Stiftung gemäss folgendem Verteilplan zu verwenden: Aufteilung der freien Mittel Gemäss Jahresabschluss per 31.12.2015 verfügte die Stiftung über freie Mittel von CHF 7'347'288.38. Diese werden wie folgt auf die ehemaligen aktiven Versicherten und die ehemaligen Rentenbezüger aufgeteilt: ' Ehemalige aktive Versicherte: CHF 6'213'982.40 ' Ehemalige Rentner: CHF 1'133'305.98 Anteil der ehemaligen aktiven Versicherten Bei den ehemaligen aktiven Versicherten der Stiftung besteht ein Anspruch auf einen Anteil an den freien Mitteln, falls sie am 01.01.2013 und während mindestens 6 Monaten ununterbrochen in der Stiftung versichert waren. Der 01.01.2013 muss dabei innerhalb dieser 6 Monate liegen. Die Versicherungszeit wird höchstens bis am 30.06.2013 berücksichtigt. Massgebend für die Bestimmung des individuellen Anteils der ehemaligen aktiven Versicherten ist die bis zum Mutationsdatum verzinste Freizügigkeitsleistung. Es werden nur Ansprüche ausgezahlt, die mindestens CHF 200.- betragen. Anteil der ehemaligen Rentenbezüger Bei den Rentenbezügern werden jene Personen berücksichtigt, für die per 31.12.2013 in der Stiftung ein Vorsorgekapital zurückgestellt wurde. Jenes Vorsorgekapital, das bei einer Rückversicherungsgesellschaft geführt wurde, wird nicht einbezogen. Es wird zwischen zwei Rentnergruppen unterschieden (wobei nur Ansprüche ausgezahlt werden, die mindestens CHF 200.- betragen): ' Für Alters-, Ehegatten- und Kinderrenten ist jenes Vorsorgekapital massgebend, das per 31.12.2013 in der Stiftung gebildet wurde. ' Invalidenrenten werden mit dem Altersguthaben berücksichtigt, das per 31.12.2013 in der Stiftung geführt wurde. Umsetzung Die Destinatäre der Stiftung haben die Möglichkeit, innerhalb von
répartition pour approbation à l'Autorité de surveillance compétente. A défaut, le plan de répartition sera adapté et notifié à nouveau aux destinataires.