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À propos de Explore Vacations AG
- Explore Vacations AG est une Société anonyme basée à Kloten. Explore Vacations AG appartient au secteur «Services pour les banques et instituts de crédit» et est actuellement actif.
- l y a une personne active inscrite dans la direction.
- L’entreprise a changé l’entrée dans le registre du commerce en dernier lieu le 27.11.2025, sous «Notifications» vous trouverez tous les changements.
- L’entreprise est inscrite dans le registre du commerce du canton ZH sous l’IDI CHE-205.399.294.
- À la même adresse il existe 2 autres entreprises actives. Cela comprend: Dach-Clean GmbH, Dachtech GmbH.
Direction (1)
les plus récents membres du conseil d'administration
les plus récents personnes habilitée à signer
Informations du registre du commerce
Inscription au registre du commerce
29.10.2015
Forme juridique
Société anonyme
Siège social de l'entreprise
Kloten
Registre du commerce
ZH
Numéro au registre du commerce
CH-280.3.019.476-4
IDE/TVA
CHE-205.399.294
Secteur
Services pour les banques et instituts de crédit
But (Langue d'origine)
Die Gesellschaft bezweckt die Vermietung von Fahrzeugen. Des Weiteren erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich Personentransport, insbesondere Limousinen-Service sowie die Vermittlung und der Verkauf von Pauschalreiseangeboten und Flugtickets sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, insbesondere als Reisebüro. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Plus de noms d'entreprises
Noms d'entreprises précédents et traductions
- Cheetah Trading AG
Filiales (0)
Titulaires
Participations
Dernières notifications FOSC pour Explore Vacations AG
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: UV03-0000001661, Registre du commerce Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 27.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 27.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Explore Vacations AG Vorgeladene Partei(en): Explore Vacations AG CHE-205.399.294 Oberfeldstrasse 10
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00176 ).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die
Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
Post sorgen.
Numéro de publication: UV03-0000001660, Registre du commerce Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 26.11.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von Explore Vacations AG Vorgeladene Partei(en): Explore Vacations AG CHE-205.399.294 Oberfeldstrasse 10
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00191 ).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die
Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
Post sorgen.
Numéro de publication: HR02-1006462854, Registre du commerce Zurich, (20)
Explore Vacations AG, in Kloten, CHE-205.399.294, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 175 vom 11.09.2025, Publ. 1006430178).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Ranasinghe, Roshani Feliciana, sri-lankische Staatsangehörige, in Ragama (LK), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Amarasingham, Vigneswaramorthy, sri-lankischer Staatsangehöriger, in Thun, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Liste de résultats
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