• BATSCHKA STIFTUNG

    LI
    actif
    Timeline
    Timeline
    N° registre commerce: FL-0002.214.625-1
    Secteur: Autres activités sociales

    Âge de l'entreprise

    18 ans

    Chiffre d'affaires en CHF

    PremiumPremium

    Capital en CHF

    Capital pas connu

    Employés

    PremiumPremium

    Marques actives

    0
    c/o BlueRidge Management AG
    Industriering 14
    9491 Ruggell
    Voisinage

    À propos de BATSCHKA STIFTUNG

    • BATSCHKA STIFTUNG est active dans le secteur «Autres activités sociales» et est actuellement actif. Le siège social se trouve à Ruggell.
    • La direction se compose de 5 personnes.
    • Le dernier changement dans le registre du commerce a été effectué le 10.10.2024. Vous trouverez tous les changements sous «Notifications».
    • À la même adresse comme BATSCHKA STIFTUNG il sont inscrits 113 autres entreprises actives Cela comprend: 42Underwriting Services AG, ALE Treuhand & Revision Anstalt, Altinvestam AG.

    Informations du registre du commerce

    Source: oera.li

    Secteur

    Autres activités sociales

    But (Langue d'origine)

    1. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung wohltätiger Zwecke sowie der begünstigten Familienmitglieder in einem vom Stiftungsrat zu bestimmenden Ausmass unter Berücksichtigung der Maximalgrenze gemäss den Bestimmungen von § 4, Art. 4. Pkte. a.) und b.) der Statuten. 2. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und sonstigen Einnahmen sowie Widmungen an die Stiftung von Seiten Dritter, sofern diese nicht mit besonderen Verwendungszwecken gewidmet sind. 3. Die Stiftung kann, wenn dies in Verfolgung des Stiftungszwecks sinnvoll erscheint, Gesellschaften gründen und/oder sich an solchen beteiligen. 4. Der nach Abzug der zur Verwaltung der Stiftung notwendigen Ausgaben (Personalkosten incl. Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und sonstigen Sachkosten) verbleibende jährliche Nettoertrag der Stiftung darf nur für statutengemässe Zwecke im nachfolgend festgesetzten Ausmass verwendet werden: a.) mindestens 51 % des in dem jeweiligen Jahr insgesamt ausgeschütteten Betrags für die Unterstützung wohltätiger Zwecke, z.B. Bau von Schulen oder Krankenstationen in Drittländern; b.) höchstens bis 49 % des in dem jeweiligen Jahr insgesamt ausgeschütteten Betrags für die Förderung und Unterstützung der in § 6 des Beistatuts festgehaltenen, begünstigten Familienmitglieder unter Vorliegen der in § 4. Art. (1.) des Beistatuts beschriebenen Voraussetzungen. 5. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, die nach Erfüllung des statutengemässen Zwecks nicht zeitnah für einen der in § 4, Art. 4. der Statuten genannten Zweck verwendet werden, können nach folgenden Grundsätzen, wobei Aufsichts- und Stiftungsrat ein Anlagereglement erlassen können, das die Anlageziele, Anlageformen und -instrumente sowie den Anlagerahmen regelt, wie folgt angelegt werden: a.) in Form von Darlehensgewährungen an die Gesellschaften der Polma Anstalt. Diese Darlehen dürfen nur eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren haben und müssen spätestens am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. b.) in nicht spekulativen Anlageformen (Anleihen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen) in den Währungen EUR, CHF, USD, YEN; c.) in Valutenform als Festgelder bei Banken mit einer Bonität von mindestens ¿A" nach Rating von Standard & Poors (oder eines vergleichbar international anerkannten Banken-Rating-Unternehmens) d.) In Form von Liquidität, Anleihen, Anleihenfonds, Anleihenzertifikaten oder sonstigen anleiheähnlichen Wertpapieren (z.B. Floatern, Zerobonds) in allen gängigen Währungen, in Substanzwerte wie in Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikaten oder sonstigen aktienähnlichen Wertpapieren, in Rohstoffe, Edelmetalle, Immobilien und Wandelanleihen, und in Derivate zur Absicherung bzw. zur risikofreien Ertragsoptimierung (gedeckte Stillhaltergeschäfte). e.) Der Stiftungsrat soll nach Möglichkeit Schulen oder Krankenstationen zusammen mit den staatlichen Stellen der deutschen Bundesregierung oder anderen Stiftungen oder wohltätigen Organisationen bauen. Vor Beginn einer solchen Massnahme muss die Gesamtfinanzierung sichergestellt sein. Von diesen strengen Vorgaben darf nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Naturkatastrophen, persönliches, ehrenamtliches Engagement eines Mitgliedes der Stiftungsorgane) mit einem Beschluss der Stiftungsorgane von mehr als Dreiviertel der abgegebenen Stimmen abgewichen werden. Nach Ende der jeweiligen Dauer der Kapitalbindung frei werdende Mittel unterliegen im Hinblick auf den weiteren Verwendungszweck wiederum den Bestimmungen von § 4 Art. 4 und Art. 5 Satz 1 der Statuten.

    Plus de noms d'entreprises

    Source: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Filiales (0)

    Titulaires

    Nous n’avons connaissance d’aucune structure de propriété.

    Participations

    Nous n’avons connaissance d’aucune participation.

    Dernières notifications pour BATSCHKA STIFTUNG

    Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications

    Handelsregister Liechtenstein 241010/2024 - 10.10.2024
    Catégories: Changement du but d'entreprise

    Numéro de publication: 15387/2024, (1)

    BATSCHKA STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.214.625-1, Eingetragene Stiftung.

    Zweck neu:
    1. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung wohltätiger Zwecke sowie der begünstigten Familienmitglieder in einem vom Stiftungsrat zu bestimmenden Ausmass unter Berücksichtigung der Maximalgrenze gemäss den Bestimmungen von § 4, Art. 4. Pkte. a.) und b.) der Statuten. 2. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und sonstigen Einnahmen sowie Widmungen an die Stiftung von Seiten Dritter, sofern diese nicht mit besonderen Verwendungszwecken gewidmet sind. 3. Die Stiftung kann, wenn dies in Verfolgung des Stiftungszwecks sinnvoll erscheint, Gesellschaften gründen und/oder sich an solchen beteiligen. 4. Der nach Abzug der zur Verwaltung der Stiftung notwendigen Ausgaben (Personalkosten incl. Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und sonstigen Sachkosten) verbleibende jährliche Nettoertrag der Stiftung darf nur für statutengemässe Zwecke im nachfolgend festgesetzten Ausmass verwendet werden: a.) mindestens 51 % des in dem jeweiligen Jahr insgesamt ausgeschütteten Betrags für die Unterstützung wohltätiger Zwecke, z.B. Bau von Schulen oder Krankenstationen in Drittländern;
    b.) höchstens bis 49 % des in dem jeweiligen Jahr insgesamt ausgeschütteten Betrags für die Förderung und Unterstützung der in § 6 des Beistatuts festgehaltenen, begünstigten Familienmitglieder unter Vorliegen der in § 4. Art. (1.) des Beistatuts beschriebenen Voraussetzungen. 5. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, die nach Erfüllung des statutengemässen Zwecks nicht zeitnah für einen der in § 4, Art. 4.

    der Statuten genannten Zweck verwendet werden, können nach folgenden Grundsätzen, wobei Aufsichts- und Stiftungsrat ein Anlagereglement erlassen können, das die Anlageziele, Anlageformen und -instrumente sowie den Anlagerahmen regelt, wie folgt angelegt werden:
    a.) in Form von Darlehensgewährungen an die Gesellschaften der Polma Anstalt. Diese Darlehen dürfen nur eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren haben und müssen spätestens am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. b.) in nicht spekulativen Anlageformen (Anleihen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen) in den Währungen EUR, CHF, USD, YEN;
    c.) in Valutenform als Festgelder bei Banken mit einer Bonität von mindestens ¿A" nach Rating von Standard & Poors (oder eines vergleichbar international anerkannten Banken-Rating-Unternehmens) d.) In Form von Liquidität, Anleihen, Anleihenfonds, Anleihenzertifikaten oder sonstigen anleiheähnlichen Wertpapieren (z.B. Floatern, Zerobonds) in allen gängigen Währungen, in Substanzwerte wie in Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikaten oder sonstigen aktienähnlichen Wertpapieren, in Rohstoffe, Edelmetalle, Immobilien und Wandelanleihen, und in Derivate zur Absicherung bzw. zur risikofreien Ertragsoptimierung (gedeckte Stillhaltergeschäfte). e.) Der Stiftungsrat soll nach Möglichkeit Schulen oder Krankenstationen zusammen mit den staatlichen Stellen der deutschen Bundesregierung oder anderen Stiftungen oder wohltätigen Organisationen bauen. Vor Beginn einer solchen Massnahme muss die Gesamtfinanzierung sichergestellt sein. Von diesen strengen Vorgaben darf nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Naturkatastrophen, persönliches, ehrenamtliches Engagement eines Mitgliedes der Stiftungsorgane) mit einem Beschluss der Stiftungsorgane von mehr als Dreiviertel der abgegebenen Stimmen abgewichen werden. Nach Ende der jeweiligen Dauer der Kapitalbindung frei werdende Mittel unterliegen im Hinblick auf den weiteren Verwendungszweck wiederum den Bestimmungen von § 4 Art. 4 und Art. 5 Satz 1 der Statuten. . Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.05.2024.

    Handelsregister Liechtenstein 230224/2023 - 24.02.2023
    Catégories: Changement dans la direction

    Numéro de publication: 2564/2023, (1)

    BATSCHKA STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.214.625-1, Eingetragene Stiftung.

    Erloschene Angaben zur Verwaltung:
    Seidler, Jürgen, StA: Deutschland, 61118 Bad Vilbel, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    Schalk, Ingo Klaus, StA: Deutschland, 6060 Tiszakécske, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Seidler, Marc-Oliver, StA: Deutschland, 61118 Bad Vilbel, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Handelsregister Liechtenstein 210716/2021 - 16.07.2021
    Catégories: Changement d'adresse, Changement dans la direction

    Numéro de publication: 8029/2021, (1)

    BATSCHKA STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.214.625-1, Eingetragene Stiftung.

    Repräsentanz/Zustelladresse neu:
    c/o BlueRidge Management AG, Industriering 14, 9491 Ruggell.

    Erloschene Angaben zur Verwaltung:
    Seeger, Dr. Norbert, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    Schierscher, Dr. Peter Paul, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Liste de résultats

    Vous trouvez ici un lien de la direction vers une liste de personnes avec le même nom, qui sont enregistrées dans le registre du commerce.

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