À propos de Aervisory Genossenschaft
- Aervisory Genossenschaft a son siège social à Schaan et est actif. Elle opère dans le domaine «Autres activités libérales».
- La direction de l’entreprise Aervisory Genossenschaft est composée de 2 personnes. L'inscription de l’entreprise au registre du commerce a été effectuée le 05.11.2025.
- Le 06.11.2025, l’entrée dans le registre du commerce de l’entreprise a été changée en dernier lieu. Sous «Notifications» vous trouverez tous les changements.
Informations du registre du commerce
Siège social de l'entreprise
Schaan
Secteur
Autres activités libérales
But (Langue d'origine)
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung, Implementierung und Anwendung von innovativen Strategien im Bereich der Luftfahrt insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (AI) und digitalen Technologien um die Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovation Urkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen.
Plus de noms d'entreprises
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Filiales (0)
Titulaires
Participations
Dernières notifications pour Aervisory Genossenschaft
Les notifications les plus récentes de la feuille officielle suisse du commerce (FOSC) ne sont disponibles que dans la langue d’origine de l’office du registre du commerce respectif. Visualiser toutes publications
Numéro de publication: 15114/2025, (1)
Aervisory Genossenschaft, in Schaan, FL-0002.747.928-3, In der Specki 3, 9494 Schaan, Genossenschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
21.10.2025.
Zweck:
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung, Implementierung und Anwendung von innovativen Strategien im Bereich der Luftfahrt insbesondere unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (AI) und digitalen Technologien um die Invention zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovation Urkunde (?Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Publikationsorgan:
Liechtensteiner Vaterland.
Angaben zur Verwaltung:
Ruhl, Michael Thomas, StA: Deutschland, 8957 Spreitenbach, Präsident der Verwaltung, mit Einzelunterschrift;
Ruhl, Jonas Michael, StA: Deutschland, 8957 Spreitenbach, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
Liste de résultats
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